Zahl der E-Scooter soll deutlich sinken

Gemeinderat beschließt: Höchstens 1.200 E-Scooter in Heidelberg

Heidelberg reguliert die Nutzung von E-Tretrollern im Stadtgebiet. Höchstens 1.200 bei maximal drei Anbietern und feste Abstellplätze. Das hat der Gemeinderat beschlossen.

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Von Autor/in Christian Scharff

Höchstens drei Anbieter, maximal 1.200 Roller insgesamt in der Stadt und feste Abstellflächen in den zentralen Stadtteilen: Das sind die Kernpunkte des Gemeinderatsbeschlusses vom Donnerstagabend. Bislang stehen oder fahren rund 1.700 E-Tretroller im Stadtgebiet.

Ein Mann fährt in Stuttgart auf einem E-Roller.
Die Stadt Heidelberg reguliert die Nutzung von E-Scootern. picture alliance/dpa | Fabian Sommer

E-Scooter in Heidelberg: Feste Abstellflächen geplant

Herumliegende und quer auf dem Weg abgestellte Roller sind für viele Verkehrsteilnehmer ein Ärgernis und auch gefährlich. Die festen Abstellflächen sollen die Situation verbessern. Sie sollen zunächst nur für die Kernstadt gelten, das sind die Stadtteile Altstadt, Weststadt, Bergheim, Neuenheim und Bahnstadt. Die Regelung soll später möglicherweise auch auf das übrige Stadtgebiet ausgeweitet werden, sagte Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne) dem SWR.

Gerichtsurteil macht Sondernutzung möglich

Ein Gerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr hat es für Städte möglich gemacht, den Firmen, die E-Tretroller verleihen, diese Auflagen zu machen - als Sondernutzung. Einige Städte in Deutschland wie Leipzig haben das schon eingeführt, Heidelberg nutzt jetzt deren Erfahrungen.

Lagesensoren für E-Scooter gefordert

Die Stadt Heidelberg will die Verleiher zudem dazu bringen, Lagesensoren in die E-Scooter einzubauen, damit festgestellt werden kann, ob sie umgekippt sind. Die technische Ausstattung der Roller soll zudem verhindern, dass Mietvorgänge außerhalb der Abstellflächen beendet werden können.

E-Scooter zum Leihen von verschiedenen Anbietern stehen an einer Straßenkreuzung.
Das soll es in Heidelberg künftig nichtmehr geben: Wild abgestellte E-Scooter. IMAGO / Dirk Sattler

Gericht: Abstellen von E-Tretrollern ist Sondernutzung

Rechtlich ist es so, dass Heidelberg Sondernutzungs-Erlaubnisse erteilt. Basis ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aus dem vergangenen Jahr (2023). Das Gericht hat das Abstellen von E-Tretrollern zur Vermietung erstmalig als "erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung" eingestuft. Das Fahren von E-Tretrollern bleibt demnach "Gemeingebrauch ohne Erlaubnispflicht" und ohne die Möglichkeit, Auflagen zu machen.

Ausschreibung für Verleihfirmen

Im kommenden Jahr soll die Regulierung starten. Zunächst einmal müssen aber die drei Verleihfirmen in einer Ausschreibung gefunden werden. Die Stadt will für 135.000 Euro feste Abstellplätze im Stadtgebiet kennzeichnen.

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