Es war das letzte Plädoyer an diesem Freitag im Prozess um den Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz. Auch der zweite Verteidiger des Attentäters von Mannheim, Sulaiman A., forderte für seinen Mandanten im Staatsschutzverfahren eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der erste Verteidiger hatte bereits am Donnerstag seinen Schlussvortrag gehalten.
Für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld oder eine Sicherungsverwahrung - auch eine unter Vorbehalt - sprachen sich die Verteidiger nicht aus. In dieser Konstellation könnte Sulaiman A. im Fall einer Verurteilung nach 15 Jahren frühzeitig aus der Haft entlassen werden. Die endgültige Entscheidung für das abschließende Urteil liegt beim 5. Senat und dessen Vorsitzendem Richter. Es soll voraussichtlich am 16. September verkündet werden.
Kurzer Schlussvortrag am Freitag in Stammheim
Gerade einmal rund 15 Minuten dauerte der Schlussvortrag des Strafverteidigers am Freitag. In seinem Plädoyer räumte er ein, dass sein Mandant, der mittlerweile 26-jährige Sulaiman A., den Polizisten Rouven Laur getötet hat. Ebenso wie ein weiterer Verteidiger forderte er deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem sei der Angeklagte des versuchten Mordes am Islamkritiker Michael Stürzenberger schuldig, so seine Verteidigung. Ihm hatte der Angriff gegolten, das hatte der Attentäter selbst gestanden.
Angeklagter soll "Turbo-Radikalisierung" durchlaufen haben
In seinem Plädoyer zeichnete der Verteidiger am Freitag das Bild eines Täters, der die ihm vorgeworfenen Taten heute bereue. Er sprach von einer "Turbo-Radikalisierung" seines Mandanten. Innerhalb weniger Monate habe er sich unter dem Einfluss einer Person radikalisiert, die in Chatnachrichten unter dem Kürzel "O.R." auftaucht und dessen Identität bis zuletzt in den Ermittlungen und im Verfahren nicht geklärt worden konnte. Sulaiman A. habe im Prozess auch ausgesagt, um Nachahmer von ähnlichen Taten abzuhalten, so der Verteidiger.
Bundesanwaltschaft bekräftigt Schwere der Schuld
Die Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft hatten dagegen in ihrem Plädoyer bereits zuvor deutlich gemacht, dass der Tatverdächtige sich schon Jahre vor der Tat radikalisiert und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte hatte. Der Angriff habe nicht nur dem Vorstandsmitglied der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE), Michael Stürzenberger, gegolten. Das Ziel von Sulaiman A. sei vielmehr gewesen, möglichst viele Islamkritiker und "vermeintlich Ungläubige" zu töten.
Tod von Polizist Rouven Laur Marktplatz-Prozess: Anklage fordert lebenslange Haft für Mannheimer Messertäter
Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe gefordert - unter anderem wegen Mordes.
Angeklagter habe keine Neigung zur Wiederholung von Taten
Anders als die Bundesanwaltschaft sieht die Verteidigung die besondere Schwere der Schuld und damit die anschließende Sicherungsverwahrung nicht für gegeben. Eine Sicherungsverwahrung wurde dagegen von fast allen Nebenklägern gefordert, insbesondere von der Anwältin der Familie des getöteten Polizisten. Sulaiman A., so sein Strafverteidiger, habe allerdings keine Neigung zur Wiederholung von Straftaten. Eine Sicherungsverwahrung soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor Straftätern zu schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.
Das Verfahren gegen den zuletzt im hessischen Heppenheim (Landkreis Bergstraße) wohnhaften Afghanen läuft seit Februar vor dem Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim. Sulaiman A. wird Mord sowie fünffach versuchter Mord vorgeworfen. Vor dem Urteil am 16. September soll Sulaiman A. noch ein letztes Mal die Möglichkeit bekommen, vor dem Senat zu sprechen.