Urteil soll am 18. Dezember gesprochen werden

Prozess um Amokfahrt in Mannheim: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Angeklagten

Im Prozess um die Mannheimer Amokfahrt mit zwei Toten fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haft für den Angeklagten, außerdem die Unterbringung in einer Psychiatrie.

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Der Prozess um die Amokfahrt durch die Mannheimer Fußgängerzone am Rosenmontag, bei der zwei Menschen ums Leben kamen, nähert sich dem Ende. Am Freitag hat die Staatsanwaltschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Außerdem soll der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Das teilte ein Sprecher des Mannheimer Landgerichts auf SWR-Anfrage mit.

Amokfahrt-Prozess: Gericht verkündet Urteil am 18. Dezember

Die Nebenkläger haben sich laut dem Sprecher den Ausführungen und Anträgen der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Die Verteidigung des 40 Jahre alten angeklagten Mannes aus Ludwigshafen hat ebenfalls auf die Unterbringung in einer Psychiatrie plädiert. Sie stellte keinen Antrag zur Strafhöhe. Das Urteil soll am 18. Dezember verkündet werden.

Amokfahrt in Mannheim: Psychiatrisches Gutachten entscheidend

Entscheidend für das Strafmaß könnte das am Donnerstag vorgestellte psychiatrische Gutachten sein. Es behandelt Fragen zu einer möglichen psychischen Erkrankung des Angeklagten. Zumindest die Staatsanwaltschaft geht nach den Ermittlungsergebnissen davon aus, dass der Angeklagte seit vielen Jahren an psychischen Erkrankungen leidet. Es sei nicht auszuschließen, dass der 40-Jährige zur Tatzeit vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig gewesen sei. Die Vorstellung des Gutachtens fand - ebenso wie die Plädoyers - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es gehe dabei um den Schutz von Persönlichkeitsrechten des Angeklagten, so begründete der Vorsitzende Richter seine Entscheidung.

Angeklagter aus Ludwigshafen mehrfach vorbestraft

Die Anklage wirft dem mehrfach vorbestraften Mann unter anderem Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Zeugenaussagen hatten in vorangegangenen Prozesstagen nahegelegt, dass der Angeklagte sein Auto bewusst in die Menschenmenge gesteuert hatte. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der Mann sein Handeln und die Folgen seiner Tat voll einschätzen konnte, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Andernfalls könnte eine mildere Strafe oder bei Schuldunfähigkeit eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung verhängt werden.

Schlussplädoyers am Landgericht Mannheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Interessierte und Pressevertreter mussten am Donnerstag den Gerichtssaal verlassen. Die Kammer begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit damit, dass im Verlauf des Prozesses eine minderjährige Zeugin ausgesagt habe und deswegen auch die Plädoyers zwingend ohne Öffentlichkeit stattfinden müssten.

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Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Fabian Medler
Fabian Medler, multimedialer Reporter im SWR Studio Mannheim
Wolfgang Kessel
Wolfgang Kessel, Redakteur beim SWR in Mannheim

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