Im Staatsschutzverfahren um den tödlichen Messerangriff auf dem Marktplatz in Mannheim Ende Mai vergangenen Jahres wird am Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart-Stammheim am Dienstag das Urteil erwartet. Der angeklagte Sulaiman A. hatte am 31. Mai 2024 fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) und einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der 29-jährige Polizist Rouven Laur starb zwei Tage nach der Tat im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Die Tat sorgte deutschlandweit für Entsetzen, auch weil ein Video des Angriffs live ins Internet gestreamt wurde. Einen Tag vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte am Montag das sogenannte letzte Wort.
Gerichtsverfahren um Messerangriff auf Mannheimer Marktplatz Prozess um getöteten Polizisten Rouven Laur: Angeklagter spricht von "verrückter Tat"
Der Angeklagte Sulaiman A. hat im Prozess wegen der tödlichen Messerattacke auf den Mannheimer Polizisten seine letzten Worte gesprochen. Am Dienstag wird das Urteil erwartet.
Angeklagter in Prozess in Stuttgart: Tat tue "ihm sehr, sehr leid"
Der vorletzte Prozesstag dauerte nur einige Minuten. In wenigen Worten entschuldigte sich der Angeklagte mit leiser Stimme erneut für seine Tat und wandte sich dabei auch direkt an die Familie des getöteten Polizisten sowie an die weiteren Opfer des Angriffs. Die Geschädigten waren am Montag allerdings nicht vor Gericht erschienen. Der Tag, als die Schwester und die Mutter von Rouven Laur vor Gericht gesprochen hätten, sei der schlimmste seines Lebens gewesen, so Sulaiman A. in seinen letzten Worten vor Gericht. Seine Tat tue "ihm sehr, sehr leid".
Lebenslange Haftstrafe für Sulaiman A. für Mord an Polizist Laur?
Sulaiman A. ist wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenkläger hatten schon Mitte August ihre Plädoyers im Prozess gehalten. Die Bundesanwaltschaft forderte darin eine lebenslange Haftstrafe, wegen Mordes und fünffach versuchten Mordes. Auch eine besondere Schwere der Schuld sieht sie als gegeben. Sollte das Gericht dem folgen, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Möglichkeit der Sicherungsverwahrung
Es geht aber im Urteil am Dienstag auch um die Frage einer möglichen anschließenden Sicherungsverwahrung. Sie soll die Allgemeinheit vor Straftätern schützen, die ihre Strafe zwar verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Eine Sicherungsverwahrung oder den Vorbehalt der Anordnung einer solchen forderte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer nicht.
Sie geht davon aus, dass Sulaiman A. sich schon Jahre vor der Tat radikalisierte und mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Der Angeklagte habe möglichst viele Islamkritiker und "vermeintlich Ungläubige" töten wollen.
Nebenkläger wollen lebenslange Haft
Die Vertreterinnen und Vertreter der Nebenklage forderten lebenslange Haft. Sie unterstrichen in ihren Plädoyers die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten. Eine Sicherungsverwahrung hatte unter anderem die Anwältin der Familie des getöteten Polizisten Rouven Laur gefordert.
Die Mutter und zwei Schwestern waren an mehreren Prozesstage im Gerichtssaal und meldeten sich dort selbst ausführlich zu Wort. Ihr Ziel sei es gewesen, dem getöteten Bruder und Sohn Rouven Laur eine Stimme im Prozess zu geben. Die Mutter sprach in ihrem Plädoyer davon, wie viel Kraft das Verfahren die Familie gekostet habe und wie emotional belastend der Prozess sei.
Zu Wort kam an einem der letzten Prozesstage auch Michael Stürzenberger von der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE). Ihm hatte der Angriff ursprünglich gegolten. Weitere Vertreter der Nebenklage berichteten von ihren körperlichen und psychischen Verletzungen.
Die Verteidiger des Angeklagten plädierten ebenfalls für eine lebenslange Freiheitsstrafe, allerdings ohne den Zusatz einer besonderen Schwere der Schuld oder einer Sicherungsverwahrung.