Im vergangenen Jahr wurden so viele Straftäter wie noch nie aus Baden-Württemberg abgeschoben. Es waren 1.046 und damit rund ein Drittel mehr als im Vorjahr, bestätigte das Ministerium für Justiz und Migration dem SWR. Zuerst hatte die "Schwäbische Zeitung" über die Zahlen berichtet.
Aber auch die Gesamtzahl der Abschiebungen geht weiter nach oben. 2025 waren es 3.397 Menschen, die abgeschoben wurden. Im Jahr davor waren es noch 2.873. Die meisten Abschiebungen aus BW gingen nach Georgien, Nordmazedonien, in die Türkei, den Kosovo, nach Gambia und Serbien. Seit 2021 steigen die Abschiebungen stetig.
Ministerin beteuert: Konzentration auf Straftäter bei Abschiebung
Ministerin Marion Gentges (CDU) zeigte sich insbesondere erfreut über die gestiegene Zahl der abgeschobenen Straftäter. "Noch nie wurden so viele Straftäter abgeschoben wie im vergangenen Jahr." Die Zahlen zeigten aus ihrer Sicht, "dass an dem Vorwurf, wir würden systematisch gut integrierte Menschen abschieben, nichts dran ist".
Man konzentriere sich auf diejenigen, die sich nicht an die Gesetze halten. "Sie haben keine Möglichkeit hier zu bleiben und müssen deshalb als Erste das Land verlassen", sagte die CDU-Politikerin.
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Laut BW-Trend ist Migration im Land weiterhin ein drängendes Thema. CDU-Migrationsministerin Marion Gentges wurde bei "Zur Sache vor Ort" in Freiburg mit den Sorgen konfrontiert.
Mehr freiwillige Ausreise von abgelehnten Asylbewerbern
Auch die Zahl der freiwilligen Ausreisen von Asylbewerbern sei gestiegen: von 3.502 im Jahr 2024 auf 3.844 im vergangenen Jahr. Grundsätzlich gilt: Asylbewerber werden ausreisepflichtig, wenn ihr Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Dann müssen sie das Bundesgebiet unverzüglich verlassen. Die Frist beträgt in der Regel 30 Tage oder, wenn sie aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen, eine Woche.
Wenn ausreisepflichtige Asylbewerber der Aufforderung, das Land zu verlassen, nicht nachkommen, können sie abgeschoben werden. Dafür sind die Bundesländer zuständig. Die lokalen Ausländerbehörden prüfen dann, ob es Abschiebungshindernisse gibt. Das Herkunftsland des Ausreisepflichtigen spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Nach Messerangriff in Ulm Warum ausreisepflichtige Asylbewerber nicht immer abgeschoben werden
Am Mittwoch hat ein ausreisepflichtiger Mann aus Eritrea mehrere Menschen in Ulm mit einem Messer angegriffen. Fragen und Antworten zu den Problemen mit Abschiebungen.
Eine Abschiebung ist etwa dann ausgeschlossen, wenn dem Ausreisepflichtigen im Zielstaat der Abschiebung Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen. Außerdem müssen die Zielstaaten mit Deutschland kooperieren. Das heißt: Sie müssen die Abgeschobenen entgegennehmen.
Manche Länder lehnen Rücknahme ihrer Staatsbürger ab
Und hierbei gibt es weiter Probleme mit manchen Ländern. Grund dafür sei, dass die jeweiligen Machthaber nicht kooperieren und die eigenen Staatsangehörigen, obwohl sie völkerrechtlich dazu verpflichtet sind, nicht zurücknehmen.
Erst vergangene Woche hatte ein junger Eritreer in Ulm drei Menschen mit einem Messer verletzt. Danach stellte sich unter anderem die Frage, warum der mutmaßliche Täter, dessen Ausweisung aus Deutschland schon 2024 vom Regierungspräsidium Tübingen beantragt wurde, noch in BW war. Grund ist, dass die Machthaber in Eritrea sich weigern, die Menschen zurückzunehmen.
Erste Abschiebung seit 2011 aus BW nach Syrien
Migrations-Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU) sagte, die schwarz-rote Bundesregierung bemühe sich auf internationaler Ebene darum, Abschiebungen zu ermöglichen. Für Afghanistan und Syrien sei das gelungen. So ist laut Bundesinnenministerium am Mittwoch ein 29-jähriger syrischer Straftäter aus BW nach Syrien abgeschoben worden. Nach Angaben des Migrationsministeriums war der Mann wegen zahlreicher Betäubungsmitteldelikte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Er ist der erste Geflüchtete, der aus Baden-Württemberg nach Syrien abgeschoben wurde, seit der Wiederaufnahme der Rückführungen. Diese wurden wegen des Bürgerkriegs-Ausbruchs im Jahr 2011 ausgesetzt. "Es ist richtig nach Syrien abzuschieben", sagte Justizministerin Gentges.
Innenminister prüft Abschiebezentren in EU-Ausland
Abschiebungen in andere Staaten gestalten sich indes noch schwierig. Für Fälle wie Eritrea prüfe Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) deshalb die Einrichtung von Zentren im Nicht-EU-Ausland zu schaffen, so Migrations-Staatssekretär Lorek.