Die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg will für die Weitergabe des Geldes aus dem Sondervermögen des Bundes an die Kommunen einen Nachtragshaushalt aufstellen. Wie der SWR erfuhr, haben sich darauf die Spitzen der Koalition am Mittwoch geeinigt. Zudem verständigten sich Grüne und CDU darauf, keine weiteren Schulden aufzunehmen, auch nicht um etwa die Finanznot der Kommunen zu lindern. Städte und Gemeinden erwarten dieses Jahr ein Minus von drei Milliarden Euro.
Ringen um Anteile am Sondervermögen
BW soll aus dem mit 100 Milliarden Euro gefüllten Bundestopf über zwölf Jahre hinweg insgesamt 13,1 Milliarden Euro für Investitionen erhalten. Davon sollen Städte und Gemeinden den Löwenanteil bekommen. Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) hatte kürzlich im SWR erklärt, er könne sich eine Verteilung von 65 Prozent für die Kommunen und 35 Prozent für das Land vorstellen. Der Städtetag BW hatte zuletzt einen Anteil von 85 Prozent verlangt. An diesem Freitag wollen sich Land und Kommunalverbände zu Verhandlungen treffen.
Land will in Brücken, Sicherheit und Hochschulen investieren
Finanzminister Bayaz sagte dem SWR am Mittwoch: "Wir wollen einen kommunalen Nachtragshaushalt aufsetzen, um das Geld aus dem Sondervermögen des Bundes so schnell wie möglich an die Kommunen weiterzugeben." Allerdings betonte der Grünen-Politiker, dass auch das Land das Geld aus dem Bundestopf brauche. Man wolle und müsse als Land zusätzlich investieren, "etwa in Brücken und Gebäude des Landes, in die Sicherheit, in die Hochschulen".
Die Landesregierung könnte dank der gelockerten Schuldenbremse im Bund pro Jahr gut eine Milliarde Euro zusätzlich an neuen Krediten aufnehmen. Laut Bayaz ist man sich in der Koalition einig, dass für diesen Nachtrag nicht die erweiterten Verschuldungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.
Jetzt geht es erst mal darum, die Mittel aus dem Sondervermögen auf die Straße zu bringen, also wirksam zu investieren. Das allein ist Aufgabe genug.
Der Nachtrag zum Doppelhaushalt 2025/2026 soll nach der Herbst-Steuerschätzung im Landtag auf den Weg gebracht werden. Das Finanzministerium erwartet keine weiteren Spielräume durch die Steuerschätzung. Schließlich müsse man noch die Einnahmeausfälle des Landes durch die im Bund geplante Erhöhung der Pendlerpauschale und die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ausgleichen.