Nach Vorstoß aus BW

Immer mehr junge Gewalttäter: Bund will Altersgrenze für Strafmündigkeit prüfen

Erst ab 14 Jahren können Kinder in Deutschland für Straftaten belangt werden. Baden-Württemberg dringt im Bund schon lange darauf, die Altersgrenze zu senken. Nun gibt es Bewegung.  

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Von Autor/in Henning Otte

Nach langem Zögern prüft der Bund nun doch, ob die Altersgrenze für Minderjährige im Strafrecht auf unter 14 Jahre gesenkt werden sollte. Die Zahl tatverdächtiger Kinder bei Fällen von Gewaltkriminalität steigt immer weiter. Vor diesem Hintergrund einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern darauf, auch gesetzliche Maßnahmen ins Auge zu fassen. Der Anstoß dazu kam von Baden-Württemberg. Demnach gibt der Bund eine Studie in Auftrag, die die Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt und "gesetzgeberische Handlungsoptionen" erfassen soll.   

Hagel hält Entwicklung bei Jugendkriminalität für nicht mehr hinnehmbar

Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) zeigte sich erfreut, dass seine Kollegen von Bund und Ländern dem Vorschlag nun zugestimmt haben. Denn BW hat schon seit drei Jahren im Bund darauf gedrungen, endlich zu handeln. Man habe es mit einem "drastischen Anstieg schwerster Gewaltverbrechen wie gefährlicher Körperverletzung, Raub und räuberischer Erpressung, Vergewaltigung, Mord und Totschlag bei unter 14-Jährigen" zu tun, sagte Hagel dem SWR.

"Diese Entwicklung ist dramatisch und nicht mehr hinnehmbar. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung jetzt endlich in einer Studie dieser Entwicklung und den Ursachen annehmen wird. Untersucht werde auch, "ab welchem Alter Kinder in der heutigen Zeit die Konsequenzen ihrer Handlungen verstehen und diese auch strafrechtlich zu verantworten haben".

[Haben] drastischen Anstieg schwerster Gewaltverbrechen wie gefährlicher Körperverletzung, Raub und räuberischer Erpressung, Vergewaltigung, Mord und Totschlag bei unter 14-Jährigen.

Altersgrenze von 14 stammt aus dem Jahr 1923

Die Festsetzung der Altersgrenze auf 14 Jahre im Strafrecht stammt aus dem Jahr 1923. Dazu sagte Hagel, es gehöre zur Wahrheit dazu, "dass ein Kind heute in einer völlig anderen gesellschaftlichen Wirklichkeit aufwächst, sozialisiert und geprägt wird, als noch vor 100 Jahren".

Schon 2023 hatte Baden-Württembergs damalige Justizministerin Marion Gentges (CDU) eine Untersuchung der Altersgrenze gefordert und dann auch die Unterstützung des ehemaligen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) dafür bekommen.

Bisher kann die Justiz unter 14-Jährige nicht zur Verantwortung ziehen. Außerdem darf die Staatsanwaltschaft gegen Strafunmündige nicht ermitteln. Das Jugendamt kann jedoch eingeschaltet werden, um beispielsweise ein Kind aus seiner Familie zu nehmen. Über eine Gesetzesänderung müsste der Bund entscheiden.

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Autor/in
Henning Otte
SWR-Reporter und -Redakteur Henning Otte, SWR Landespolitik

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