Tödlicher Verkehrsunfall bei illegalem Autorennen

Raserprozess Ludwigsburg: Schwester eines Opfers sagt aus

Im Prozess um ein illegales Autorennen in Ludwigsburg wurde am Dienstag das medizinische Gutachten vorgestellt. Zudem sagte die Schwester eines Opfers aus - viele Zuhörer weinten.

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Stand

Von Autor/in Magdalena Haupt

Vor dem Stuttgarter Landgericht ist am Dienstag der Raserprozess nach einem illegalen Autorennen in Ludwigsburg weitergegangen. Wie an den vorherigen Prozesstagen war der Gerichtssaal auch dieses Mal wieder voll. Auf der einen Seite saßen die Angehörigen und Freunde der beiden getöteten Frauen, deren Eltern und Geschwister auch als Nebenkläger auftreten, auf den anderen Plätzen saßen die Eltern und Unterstützer der drei Angeklagten. Die beiden Brüder und ein Cousin stehen seit Dezember 2025 vor Gericht.

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Raserprozess Ludwigsburg: Unfallopfer war ein lebensfroher Mensch

Die Aussage der Schwester eines der Opfer wurde schon mehrmals verschoben. Am Prozesstag am Dienstag wurde sie dann aber als Zeugin aufgerufen. Der Vorsitzende Richter erklärte, damit wolle man einen Eindruck von dem verstorbenen Menschen bekommen und den Familien der Opfer Raum geben.

Bei ihrer Aussage wirkte die 31-Jährige gefasst. Sie beschrieb ihre acht Jahre jüngere Schwester als lebensfrohen Menschen. Sie habe das Leben geliebt, ihre Mitmenschen oft zum Lachen gebracht und sich viel um ihre Familie gekümmert.

So erlebte die Schwester den Unfallabend in Ludwigsburg

Nur etwa eine Viertelstunde vor dem Unfall habe sie selbst noch ein kurzes Videotelefonat mit ihrer Schwester geführt. Da war diese schon mit ihrer besten Freundin im Auto unterwegs. Später am Abend wurde in einer Chatgruppe der Familie ein Zeitungsartikel gepostet, in dem es um einen schweren Unfall in der Schwieberdinger Straße ging. Zwei Frauen seien dabei gestorben.

Irgendwann habe sich der Freund ihrer Schwester gemeldet, weil er sie nicht erreichen konnte. Auch die Freundin, mit der sie unterwegs war, ging nicht ans Telefon. Da habe die 31-Jährige entschieden, zur Unfallstelle zu fahren. Ihren Eltern sagte sie nichts. Von der Polizei vor Ort habe sie schließlich erfahren, dass eine der beiden Toten ihre kleine Schwester war. Da habe sie nur noch geschrien. Die Polizei habe sie schließlich nach Hause gefahren, um den Eltern die Nachricht vom Tod ihrer Tochter zu überbringen.

Familie leidet unter Tod der kleinen Schwester

Der Tod der jüngsten von drei Schwestern habe schwerwiegende Folgen für die ganze Familie, berichtet die Schwester im Zeugenstand. Früher sei sie oft ausgegangen. Jetzt könne sie Menschenmengen nicht mehr ertragen. Außerdem müsse sie sich um ihre Eltern kümmern. Sie seien jeden Tag auf dem Friedhof. Alle seien lange krank geschrieben gewesen. Sie sei die Einzige, die inzwischen wieder voll arbeite.

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Medizinisches Gutachten: die beiden Frauen konnten nicht überleben

Vor Gericht ging es am Dienstag auch um das medizinische Gutachten. Die Rechtsmedizinerin beschrieb die schwersten Verletzungen, die die beiden jungen Frauen bei dem Verkehrsunfall erlitten haben. Durch die Kollision mit hoher Geschwindigkeit hätten sie zahlreiche Knochenbrüche erlitten, unterschiedliche Organe wurden beschädigt. Gestorben seien sie aber an schwersten Verletzungen am Hirn und den Hauptschlagadern.

Auf Rückfrage erklärt die Ärztin, dass beide sehr schnell das Bewusstsein verloren hätten. Vom Unfall dürften sie nichts mehr mitbekommen haben. Die Rettungskräfte hätten bei diesen Verletzungen nicht helfen können, auch wenn sie früher am Unfallort gewesen wären.

Unfallverursacher spricht von seelischer Belastung

Im Anschluss kommt der Hauptangeklagte zu Wort. Bei einem Treffen mit dem psychologischen Gutachter vor dem Prozess noch soll er wohl wenig beigetragen habe. Nun beantwortet er im Gerichtssaal dessen Fragen. Wie er sich sein künftiges Leben vorstelle, will dieser wissen. Darauf erklärt der 33-Jährige, der den Unfallwagen gefahren haben soll: "Der Unfall ist für mich eine riesige Last." Nichts sei wie früher, er habe seelische und psychische Probleme.

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Gutachter: "Nichts deutet auf Schuldunfähigkeit hin"

Der psychologische Gutachter erklärt, er sehe keinerlei Einschränkung der Schuldfähigkeit. Nichts deute darauf hin, dass Drogen oder Alkohol von den Angeklagten missbraucht worden seien. Das gehe auch aus mehreren Zeugenaussagen hervor. Keiner der drei habe eine psychische Störung.

Am Ende des Prozesstages weist der Vorsitzende Richter darauf hin, dass der ebenfalls angeklagte Bruder des Unfallfahrers - entgegen der ursprünglichen Anklageschrift - ebenfalls als Mittäter verurteilt werden könnte. Das bedeutet: Weil sie beide an dem illegalen Autorennen beteiligt waren, könnten sie auch beide zu gemeinschaftlichem Mord verurteilt werden. Bislang wurde dem Bruder lediglich versuchter Mord vorgeworfen. Außerdem könnte bei dem Hauptangeklagten auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Das hätte Folgen für Länge einer möglichen Haftstrafe.

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