Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass sich die Angeklagten ein Autorennen mit völlig überhöhter Geschwindigkeit durch Ludwigsburg geliefert haben. In den Augen der Anklage sind Merkmale für einen Mord beziehungsweise versuchten Mord erfüllt, und entsprechend hoch fällt ihre Strafforderung aus.
Lebenslang für den Fahrer des Unfallwagens, 13 Jahre für seinen Bruder, der im zweiten Auto saß, und zwei Jahre und neun Monate für einen Cousin, der mit im Auto saß. Die Angehörigen der Opfer unterstützten die Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung sieht es anders. Sie argumentiert, dass die Angeklagten ohne bedingten Vorsatz gehandelt haben, dass also kein Mord beziehungsweise versuchter Mord vorliegt.
Raserprozess Ludwigsburg: Mord oder fahrlässige Tötung?
Einer der Anwälte des Fahrers des Unfallwagens sagte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant sein Fahrzeug mehr als seine Partnerin geliebt habe. "Und jetzt frage ich: Nimmt er wirklich in Kauf, dieses geliebte Fahrzeug bei einem Unfall zu zerstören? Das passt aus meiner Sicht niemals zu meinem Mandanten", so eines der Argumente.
Baum an Unfallstelle gepflanzt Tödlicher Raserunfall Ludwigsburg: Rund 200 Menschen bei Gedenkfeier
Vor einem Jahr hat ein Raser in Ludwigsburg einen Unfall verursacht. Dabei starben zwei Frauen. Ein Jahr später gedenken Angehörige vor Ort den Opfern. An diese erinnert nun ein Baum.
Zwei junge Frauen sind in Ludwigsburg unschuldig gestorben
Die Stimmung im Gerichtssaal des Landgerichtes Stuttgart war aufgewühlt, es gab Applaus und Zwischenrufe von Zuhörenden. Mehrfach musste der Vorsitzende Richter sie zur Ruhe aufrufen.
Sowohl bei den Angehörigen der verstorbenen Frauen - die als Nebenkläger auftreten - als auch bei den zwei Hauptangeklagten flossen bei den Plädoyers Tränen. Die Anwälte der Nebenklage bezweifelten jedoch, dass bei den Angeklagten echte Reue vorliege. Die schriftlichen Äußerungen der beiden Fahrer trieften vor Selbstmitleid, so die Anwältin von einer der betroffenen Familie. "Einsicht?" Die sehe ich nicht!"
Angeklagte beteuern Reue - Nebenklage bezweifelt das
Der Anwalt der Hinterbliebenen der zweiten Familie teilte diese Einschätzung und sagte außerdem: "Was für eine Signalwirkung wird das Ganze haben?" Er stellte die Frage, wie andere vor Raserei geschützt werden könnten.
Die Angeklagten selbst hatten in ihrem Abschlussstatement erneut ihre Reue beteuert. Zu Beginn des vorletzten Prozesstages hatten zwei von ihnen den Angehörigen der Opfer eine Geldzahlung zugesagt. Die Nebenklage sprach von einer "Abtretung" und wollte das ausdrücklich nicht als Entschuldigung verstanden wissen. Aber natürlich seien den Familien Kosten entstanden, wie etwa durch die Beerdigung.
Das Urteil in dem Prozess wird am 7. April erwartet.