Nach dem Unglück während einer Wassershow im Europa-Park in Rust (Ortenaukreis) im Sommer 2023 mit mehreren Verletzten ist am Mittwoch der Prozess am Amtsgericht Ettenheim zu Ende gegangen.
Der Geschäftsführer der Firma, die für den Aufbau und den Ablauf der Wassershow verantwortlich war, wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Montagefehler eines Wasserbeckens zu dem Unglück geführt hatten. Für die Montage war der Mann verantwortlich. Entsprechend muss der Mann 90 Tagessätze in Höhe von 50 Euro zahlen.
Das Unglück war im August 2023 passiert: Bei einer sogenannten High-Diving-Show mitten im Europa-Park. Ein Wasserbecken brach auseinander, mehrere Sprungtürme krachten ein. Acht Menschen wurden verletzt. Darunter sechs Artisten und zwei Besucher des Europa-Parks.
Gutachter: TÜV hätte Becken so nicht abgenommen
Bei der Verhandlung am Mittwoch wurden zwei Zeugen und ein Gutachter gehört. Laut dem Gutachter war das Wasserbecken hauptsächlich eingestürzt, weil es nicht im Boden verschraubt worden war. Diese Befestigung schreibt der Hersteller des Beckens aber vor.
Das Wasserbecken bestand aus mehreren Wellblechen, die miteinander verschraubt waren. Bei mehreren Schrauben zwischen den einzelnen Wellblechen fehlten die vorgeschriebenen Unterlegscheiben. Der 45-jährige Geschäftsführer hatte bereits bei Prozessbeginn im November diese Fehler bei der Montage zugegeben. Der Aufbau sei schon seit 20 Jahren genauso durchgeführt worden und es habe nie Probleme gegeben, so der Geschäftsführer.
Die Bruchursache sei für ihn keine Theorie, sondern nachgewiesen, so der Gutachter. Die Erklärung sei in sich geschlossen und widerspruchsfrei.
Wasserbecken war erst drei Monate alt
Das Wasserbecken stand im Bassin des Fahrgeschäfts "Atlantica Supersplash". Vor drei Monaten war es ausgetauscht worden. Das neue Becken war 40 Zentimeter höher als das alte Becken. Dementsprechend war auch mehr Wasser darin. Ob das den Bruch des Beckens mit ausgelöst hat, ist unklar.
Für einen Materialfehler liegen laut Gutachter keine Anhaltspunkte vor. Für ihn spricht das Schadensbild für ein kontinuierliches Bearbeiten der Bruchstelle, für einen sogenannten Ermüdungsbruch.
Im Prozess auch Vorwürfe gegen den Europa-Park
In dem Prozess waren auch Vorwürfe gegen den Europa-Park geäußert worden. So habe die Polizei erst durch die Presse von dem Unfall erfahren. Außerdem sei die Unfallstelle durch den Europa-Park zu schnell aufgeräumt worden, ohne, dass diese von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft freigegeben worden war.
Prozess wurde nach längerer Unterbrechung fortgeführt
Der Prozess gegen den Geschäftsführer hatte bereits im November 2025 begonnen. Eigentlich sollte der Prozess im Dezember beendet werden. Da der Verteidiger krank war, wurde der Termin gestrichen. Am Mittwoch wurde die Verhandlung neu aufgerollt. Durch die Verurteilung zu einer Geldstrafe von unter 91 Tagessätze gilt der 45-Jährige in Deutschland als nicht-vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.