Die AfD kann ihren Landesparteitag in der Stadthalle "Museum" in Hechingen (Zollernalbkreis) veranstalten, wenn sie ihn um zwei Wochen verschiebt. Die Stadtverwaltung hat mitgeteilt, dass sie nicht gegen das Urteil vom Verwaltungsgericht Sigmaringen vorgehen wird. Der Rechtsstreit um den Mietververtrag für die Veranstaltung ist damit beendet.
AfD hat Parteitag verschoben
Die Hechinger Stadtverwaltung hat am Dienstag mitgeteilt, dass sie einen Vergleich mit der AfD geschlossen habe. In einer schriftlichen Erklärung heißt es: "Die AfD wird ihren Landesparteitag nicht am 8. und 9.11.2025 in der Stadthalle Museum durchführen."
Stattdessen werde die Stadthalle für den 22. und 23. November vermietet. Aus diesem Grund werde die Stadt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen keine Beschwerde einlegen.
Streit um Mietvertrag für Hechinger Stadthalle
Die AfD hatte mit der Stadt einen Mietvertrag für einen Landesparteitag in der Hechinger Stadthalle abgeschlossen. Im Nachgang hatte der Gemeindertat entschieden, dass in der Stadthalle keine überörtlichen politischen Veranstaltungen mehr stattfinden dürfen. Daraufhin hat die Stadtverwaltung den Vertrag nachträglich gekündigt.
Dafür hat die Stadt mehrere Gründe aufgezählt. Einer davon war das Datum der Veranstaltung: Der 9. November - der Jahrestag der Reichspogromnacht.
Verwaltungsgericht gibt AfD recht
Die AfD hatte vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen die Kündigung geklagt und Recht bekommen. Vergangene Woche hat das Gericht mitgeteilt, dass es der Klage stattgegeben habe. Demnach dürfe die Stadt Hechingen den Mietvertrag nicht kündigen. Das Veranstaltungsdatum provoziere zwar, müsse aber hingenommen werden.
Gegen den Gerichtsbeschluss hätte die Stadt Hechingen Beschwerde einreichen können, dann wäre der Fall am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gelandet. Darauf verzichtet die Stadt nun - somit ist die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig.