Mit einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht geht die Stadt Tübingen gegen den Verein Haus und Grund Tübingen vor. Das teilt sie in einer Pressemitteilung mit. Sie will dem Verein die Behauptung untersagen, die Stadt habe die Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer B nicht ordnungsgemäß veröffentlicht.
Die Stadt wirft Haus und Grund vor, mit einer falschen Behauptung ausgelöst zu haben, dass etwa 650 Grundstücksbesitzer Einspruch gegen die neue Grundsteuer in Tübingen eingelegt haben. Die Grundsteuererhöhung wurde im Juni dieses Jahres beschlossen und damit rückwirkend für das gesamte Jahr eingeführt.
Stadt Tübingen: Grundsteuer rechtskonform
Laut der Stadt hat der Verein behauptet, dass die Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer B nicht ordnungsgemäß einen Monat lang veröffentlicht wurde. Die Stadtverwaltung weist das entschieden zurück. Sowohl die Hebesatz-Satzung als auch ihre Änderung seien ordnungsgemäß beschlossen und rechtskonform veröffentlicht worden. "Wir können nicht hinnehmen, dass durch unbegründete Gerüchte das Vertrauen in die Stadtverwaltung beschädigt und erhebliche Mehrarbeit verursacht wird", so Oberbürgermeister Palmer.
Die rund 650 Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide bedeuten viel Arbeit für die Mitarbeiter, so die Stadt. Die Verwaltung sei sinnlos damit beschäftigt, offenbar unbegründete Widersprüche zu bearbeiten. Palmer will deshalb für die Bearbeitung der Ablehnungsbescheide die höchstmögliche Gebühr verlangen. Die Stadt hat aber bislang noch keine kostenpflichtigen Bescheide verschickt, teilt sie dem SWR mit.
Verein Haus und Grund Tübingen gibt Gutachten in Auftrag
Der Verein hat auf seiner Website einen Hinweis veröffentlicht, dass er ein Rechtsgutachten zur rückwirkenden Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten habe ergeben, dass die Änderungssatzung ungültig sei. Der Sachverhalt werde momentan geprüft. Der Verein teilt außerdem mit, ein weiteres Gutachten beauftragt zu haben. Dieses werde in Kürze vorliegen. Ende September hatte Haus und Grund mitgeteilt, dass ihre Mitglieder umgehend Widerspruch einlegen müssten, sollten sie die Chance nutzen wollen, "ihren neuesten Grundsteuerbescheid zu Fall zu bringen".
Tübingen hatte Haus und Grund bereits am 9. Oktober zur Unterlassung aufgefordert. Da der Verein keine entsprechende Erklärung abgegeben hatte, wurde nun gerichtlicher Rechtsschutz beantragt. Die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Tübingen steht noch aus.