Es geht dem Reutlinger Oberbürgermeister Thomas Keck (SPD) um die Frage, wem Städte und Gemeinden Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stellen müssen. In Baden-Württemberg gilt bislang das Neutralitätsgebot: Wenn Parteien eine Stadthalle nutzen wollen, müssen alle Parteien gleichbehandelt werden.
Keck fordert Gesetzesänderung
Deshalb darf Ende Februar auch der umstrittene AfD-Politiker Björn Höcke in einer Reutlinger Stadthalle sprechen. Keck fordert nun in einem Schreiben an Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) eine Änderung der Gemeindeordnung wie in Bayern. Dort können Städte Veranstaltungen ablehnen, wenn dort antisemitische Inhalte oder Aussagen zu erwarten sind, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen.
Keck bezieht sich in seinem Schreiben auf den Fall im bayerischen Lindenberg im Allgäu. Dort hatten Gerichte ein generelles Nutzungsverbot für eine AfD-Veranstaltung abgelehnt und ein Redeverbot für den AfD-Politiker Höcke als mögliches milderes Mittel bezeichnet. Zudem verweist Keck auf eine Rede von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) vom 9. November 2025, in der dieser dazu aufgerufen hatte, die Demokratie wehrhaft zu verteidigen.
Blick nach Hechingen
Eine ähnliche Diskussion gab es im vergangenen Jahr auch schon in Hechingen (Zollernalbkreis). Die AfD plante in der Hechinger Stadthalle ihren Landesparteitag, nachdem beide Seiten einen Mietvertrag unterschrieben hatten. Als die Stadt diesen auflösen wollte, ging die AfD gerichtlich dagegen vor. Am Ende fand der Landesparteitag dort statt. Der Hechinger Gemeinderat hat allerdings für die Zukunft beschlossen, die Stadthalle künftig nicht mehr für landes- oder bundespolitische Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen.