FAQ zu Cannabis-Social-Clubs

Cannabis-Social-Clubs in BW: Wie viele gibt es und wie werden sie kontrolliert?

Seit mehr als einem Jahr darf Cannabis in Cannabis-Social-Clubs angebaut und verteilt werden. Wie viele Clubs gibt es mittlerweile in Baden-Württemberg und welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen?

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Stand

Von Autor/in Nicolas Friese

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland und in Baden-Württemberg ein neues Cannabis-Gesetz. Teil der Regelung ist beispielsweise, dass auch nicht kommerzielle Anbauvereinigungen seit dem 1. Juli 2024 Cannabis anbauen dürfen. Doch wie viele davon gibt es in Baden-Württemberg? Wer kontrolliert sie und was sagt die Polizei zu dem Ganzen? Alle Antworten und Fragen im FAQ:

Was sind Cannabis-Social-Clubs und was dürfen sie?

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen sogenannte Cannabis-Social-Clubs (CSC) in begrenzten Mengen Cannabis anbauen, um den persönlichen Bedarf der Mitglieder zu decken. Nach der Teillegalisierung von Cannabis dürfen CSC 50 Gramm pro Monat an über 21 Jahre alte Mitglieder der Clubs abgeben. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat. Der THC-Gehalt des Cannabis darf bei maximal zehn Prozent liegen.

Wie viele Cannabis-Social-Clubs gibt es in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gibt es momentan 24 Cannabis-Social-Clubs. Das bestätigte das Regierungspräsidium Freiburg, das für die Genehmigungen der Social Clubs in ganz Baden-Württemberg zuständig ist, dem SWR. Seit dem 1. Juli 2024 seien demnach dort rund 100 Anträge von Anbauvereinigungen in Baden-Württemberg eingegangen. Fünf Anträge wurden demnach abgelehnt und sechs Anträge zurückgezogen. Laut Regierungspräsidium sind noch 66 Anträge offen, 36 davon sind in der intensiveren Prüfung.

Wo sind die Cannabis-Social-Clubs in Baden-Württemberg?

Laut dem Regierungspräsidium Freiburg gibt es in Baden-Württemberg zum jetzigen Zeitpunkt 24 Cannabis-Social-Clubs. Das sind alle zugelassenen in Baden-Württemberg:

  • Cannabis Club Südwest e.V. in Achern (Ortenaukreis)
  • CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V. in Mannheim
  • Cannabis Club Pforzheim 2023 e.V. in Pforzheim
  • CSC Schwäbisch Hall, Hohenlohe (SHA-HOK) in Untermünkheim (Landkreis Schwäbisch Hall)
  • Cannabis Social Club Royal-Haze e.V. in Bad Wimpfen (Landkreis Heilbronn)
  • High Society Donau-Iller e.V. in Kirchberg an der Iller (Landkreis Biberach)
  • Offenburger Cannabis Club e.V. in Offenburg (Ortenaukreis)
  • Urban Farm e.V. in Stuttgart-Weilimdorf
  • South Side Organics e.V. in Fellbach (Rems-Murr-Kreis)
  • Otters CSC Ulm e.V. in Ehingen (Alb-Donau-Kreis)
  • Kali Connection e.V.
  • Budbounty e.V.
  • Holy Green Paradise e.V. in Lahr (Ortenaukreis)
  • CSC Blumen Theo Reutlingen e.V. in Reutlingen
  • FächerBuds e.V. in Baden-Baden
  • PureLeaf CSC Konstanz e.V. in Konstanz
  • Greenhouse Farming e.V. in Fellbach (Rems-Murr-Kreis)
  • CSC Lollipot e.V. in Langenbrettach (Landkreis Heilbronn)
  • CSC "Bioweed" Oberschwaben e.V. in Bad Waldsee (Kreis Ravensburg)
  • Green Family e.V. in Hochdorf (Landkreis Esslingen)
  • TenTen Cannabis Social Club Heilbronn e.V. in Kirchheim am Neckar (Kreis Ludwigsburg)
  • Highland Black Forest e.V. in Glottertal (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald)
  • Grow Company e.V. in Vöhrenbach (Schwarzwald-Baar-Kreis)
  • Caliweed Stuttgart e.V. in Murrhardt (Rems-Murr-Kreis)

Wird die Teillegalisierung von Cannabis bald rückgängig gemacht?

Eine Evaluation des Cannabisgesetzes ist für den Herbst 2025 gedacht. Denn Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Wahlkampf angekündigt, die Teillegalisierung aufheben zu wollen. Das Cannabisgesetz war von der Ampel-Koalition beschlossen worden, die im Frühjahr dieses Jahres von der neuen Regierung abgelöst wurde. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde eine ergebnisoffene Bewertung der Auswirkungen des Gesetzes vereinbart.

Wer kontrolliert die Cannabis-Social-Clubs?

Während das Regierungspräsidium landesweit für die Erlaubnis, die ein Cannabis-Social-Club benötigt, zuständig ist, ist das Regierungspräsidium Tübingen landesweit für die Überwachung der Cannabis-Social-Clubs federführend.

Bei einem Antrag prüft das Regierungspräsidium Freiburg unter anderem die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen. Auch sei maßgeblich, wie zügig und zielgenau die jeweilige Anbauvereinigungen die erforderlichen Punkte umsetzen oder umsetzen können. Die Suche nach einem geeigneten Standort ist laut Regierungspräsidium oft schwieriger, als zunächst von den Social Clubs angenommen. Wann ein Social Club eine Genehmigung erhalte, müsse jeweils im Einzelfall geprüft werden, hieß es vom Regierungspräsidium Freiburg weiter.

Welche Voraussetzungen müssen Cannabis-Social-Clubs erfüllen?

Um eine Zulassung zu bekommen, muss ein Cannabis-Social-Club beispielsweise ein Werbeverbot einhalten, ein CSC darf sich zudem nicht in dem Bereich von 200 Metern rund um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen befinden. Die Anzahl der Mitglieder ist auf 500 begrenzt. Zudem dürfen nur Personen, die über 18 Jahre alt sind und in Deutschland wohnen, Mitglieder sein.

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Wie steht es um die Kriminalität seit der Teillegalisierung?

Kurz nach der Einführung des neuen Cannabisgesetzes wurden im vergangenen Jahr weniger Straftaten mit Cannabis-Bezug erfasst. Wie das Landeskriminalamt (LKA) mitteilte, wurden von Januar bis März 2024 insgesamt 8.945 Verstöße festgestellt - von April bis Dezember waren es nur noch 2.203 Verstöße.

Für dieses Jahr ist laut dem LKA noch keine belastbare Trendaussage möglich, da kein vergleichbarer Referenzzeitraum für die Straftaten nach dem Cannabisgesetz bestehe. Vergleiche anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik seien erst in den Folgejahren möglich.

Macht die Cannabis-Teillegalisierung der Polizei mehr Arbeit?

Ja. Wie das LKA auf Anfrage mitteilt, führte die Änderung der Gesetzeslage zu zusätzlichen Herausforderungen für Polizei und Sicherheitsbehörden, insbesondere hinsichtlich der Bekämpfung des illegalen Handels. Zwar sei Cannabis für den Eigenbedarf unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert, der Handel und der Anbau außerhalb des regulierten Marktes bleiben jedoch weiterhin illegal. Die Bekämpfung des illegalen Handels und die Durchsetzung geltender Strafvorschriften gestalten sich laut LKA komplexer und aufwändiger als zuvor.

Ähnlich verhält es sich laut LKA mit den aufwändigen Begleitmaßnahmen zur Verbesserung von Kinder- und Jugendschutz. Hinzu kämen rechtliche Erschwernisse vor allem bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, da die Schwelle für den Einsatz bestimmter verdeckter Maßnahmen gestiegen ist.

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Autor/in
Nicolas Friese
SWR-Redakteur Nicolas Friese.

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