Strenge Auflagen

Nach Debatte um Hornisgrinde-Wolf: Könnten auch andere Wölfe abgeschossen werden?

Der Hornisgrinde-Wolf soll erlegt werden, weil er sich Menschen zu sehr nähert. Machen die anderen Wölfe im Land Probleme und könnten womöglich auch geschossen werden?

Teilen

Stand

Auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald soll ein Wolf geschossen werden, weil er sich Menschen zu häufig genähert haben soll - eine Entscheidung, die in den vergangenen Tagen zu vielen Diskussionen geführt hat. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte zuletzt beschlossen, dass der Wolf geschossen werden darf. Dagegen gibt es aber zwei Beschwerden am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Die Bitte ans Umweltministerium: Der Wolf soll bis 16. Februar nicht erschossen werden.

Bei all dem Hin und Her um den Abschuss von GW2672m, auch Hornisgrinde-Wolf genannt, könnte man fast vergessen, dass noch weitere Wölfe im Land leben - machen die etwa keine Probleme? Eine Übersicht:

Wie viele sesshafte Wölfe gibt es in Baden-Württemberg?

Abseits des Falls Hornisgrinde gelten drei Wölfe in Baden-Württemberg als sesshaft. Sesshaft heißt: Die Tiere halten sich dauerhaft in einem klar abgegrenzten Gebiet auf und sind nicht nur auf der Durchreise.

Der Wolf mit der Kennung GW852m kam aus Niedersachsen und ist bereits seit dem Jahr 2018 vor allem im Enztal im Nordschwarzwald zu Hause. Er wird aber auch als "Murgtal-Wolf" bezeichnet, weil er wiederholt im Landkreis Rastatt und vor allem rund um Forbach aufgefallen ist.

Im Südschwarzwald, rund um den Schluchsee, lebt GW1129m, ebenfalls ein Wolf aus Niedersachsen. Der jüngste sesshafte Wolf in Baden-Württemberg trägt die Kennung GW4389m. Er kam aus Oberösterreich, siedelte sich im September 2024 im Ostbaar-Gebiet an der Grenze zum Kreis Tuttlingen an und gilt seit Mai 2025 als sesshaft.

Wie viele Wölfe sind insgesamt schon in BW gewesen?

In den vergangenen rund zehn Jahren wurden laut Umweltministerium fast 30 Wölfe in Baden-Württemberg nachgewiesen. Die meisten von ihnen blieben jedoch nur vorübergehend, waren auf "Durchreise" oder starben, etwa bei Verkehrsunfällen.

Sesshafte Rudel gibt es im Land derzeit nicht. Im Südschwarzwald gab es 2023 zwar eines mit einem Jungtier. Der Wolfs-Nachwuchs wurde aber später ebenso wie das Muttertier überfahren.

Sesshafte Wölfe in BW: Sind sie schon mal aufgefallen?

Zumindest der Wolf im Enz- und Murgtal gilt bei Schäfern und Viehaltern in seiner Region als sogenannter Problemwolf. Regelmäßig reißt er Nutztiere, insbesondere im Bereich des Murgtals. Betroffen sind Ziegen, Schafe und Rinder. Nach Angaben des baden-württembergischen Umweltministeriums gehen mehr als 160 Risse auf diesen Wolf zurück.

Sein Artgenosse im Südschwarzwald soll für mehr als zwei Dutzend nachgewiesene Risse verantwortlich sein. Vom jüngsten sesshaften Wolf im Ostbaar-Gebiet sind bislang keine vergleichbaren Vorfälle bekannt. Auch eine auffällige Nähe zu Menschen wurde dort nicht festgestellt. Lieblingsspeise dieses Tieres: Füchse.

"Problemwolf": Warum wird der Enztal-Wolf nicht geschossen?

Ginge es nach Schäfern wie dem Donaueschinger Wolfgang Toth, hätte Wolf GW852m schon längst geschossen werden müssen. Auch in der Politik wird dies lautstark gefordert. Sarah Schweizer, jagdpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, sagt: Wölfe, die so viele Nutztiere reißen, "brauchen nicht unseren Schutz. Sie müssen erlegt werden."

Dennoch greifen die Behörden bislang nicht ein. Der Grund liegt im geltenden Recht: Der Wolf ist nach EU- und deutschem Recht weiterhin geschützt. Ein Abschuss ist nur in engen Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist etwa, dass ein Wolf in kurzer Zeit mindestens zweimal den Herdenschutz überwindet. Erst dann gilt sein Verhalten als antrainiert und ein Eingreifen als rechtlich zulässig.

Beim Enztal- und beim Schluchsee-Wolf wurde diese Bedingung bislang jeweils nur einmal erfüllt - das ist zu wenig für einen Abschuss. Die anderen Beutetiere waren laut Umweltministerium entweder nicht eingezäunt oder die Wolfsschutzzäune nicht korrekt aufgestellt. "Die zwei tatsächlich 'gültigen' Risse zeigen, wie wirksam konsequenter Herdenschutz sein kann", sagt NABU-Artenschutz-Referentin Alexandra Ickes.

Wolf: Wann gilt der Herdenschutz als überwunden?

Mit dem zweimaligen Überwinden ist gemeint, dass ein Wolf zweimal in zeitlichem Zusammenhang zueinander zuschlägt und dabei Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune oder Herdenschutzhunde überwindet - immer im selben Gebiet und innerhalb von drei Monaten.

Der Wolf muss dabei eindeutig identifiziert werden, etwa durch DNA-Nachweise. Zudem muss der Landwirt die Schutzmaßnahmen korrekt eingesetzt haben. Dazu zählen etwa Zäune mit mindestens 90 Zentimetern Höhe und ausreichend Strom.

Herdenschutz überwunden - kommt sofort der Abschuss?

Nein. Zunächst kommen mildere Maßnahmen infrage, etwa Beratung der Tierhalter oder die sogenannte Vergrämung, etwa mit Gummigeschossen. Das gilt für Schafe wie für Rinder und richtet sich nach dem landesweiten Wolfsmanagementplan. Praktisch wäre ein Abschuss zudem schwierig: Ein Wolf kann bis zu 70 Kilometer pro Tag laufen und dabei weit über ein Dutzend Jagdreviere durchqueren.

Es gibt aber auch Kritik an den aktuellen Vorgaben. Die strengen Regeln sind seit Jahren Thema in der Bundespolitik und auf europäischer Ebene. Derzeit wird im Bundestag über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung diskutiert, der Problemwölfe in das Jagdrecht aufnehmen und damit ermöglichen soll, diese leichter zu töten. Die EU hatte den Schutzstatus des Wolfes im vergangenen Jahr von "streng geschützt" auf "geschützt" abgesenkt, was die Voraussetzung für Änderungen schuf. Schutzmaßnahmen wie Zäune und Herdenschutzhunde sollen aber weiterhin finanziell unterstützt werden.

Sind die drei sesshaften Wölfe derzeit von einem Abschuss bedroht?

Zumindest nicht durch rechtmäßige Abschüsse. Allerdings leben Wölfe generell gefährlich: Nach Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf wurden in Deutschland seit 1990 mehr als 1.000 Tiere überfahren, mindestens 126 illegal erschossen und 108 auf natürliche Weise tot aufgefunden. Amtlich erschossen wurden bislang bundesweit 20 Tiere - jeweils auf Basis des Naturschutzrechts, ohne Jagdrecht. "Es ist davon auszugehen, dass es eine durchaus nennenswerte Dunkelziffer bei illegal erschossenen Wölfen gibt", sagt der Grünen-Landtagsabgeordnete und Wolfsexperte Markus Rösler.

Stuttgart

"Hängebeschluss" maximal bis 16. Februar VGH-Zwischenentscheidung: Wolf darf vorerst nicht abgeschossen werden

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Hornisgrinde-Wolf vorerst nicht abgeschossen werden darf. Das gelte bis zur Entscheidung über Beschwerden von Naturschützern.

SWR Aktuell Baden-Württemberg SWR BW

Forbach

"Zwei Herzen in meiner Brust" Interview: Wie ein Bürgermeister mit dem Hornisgrinde-Wolf lebt

Robert Stiebler (parteilos) ist Bürgermeister von Forbach im Murgtal. Auch in seiner Gemeinde ist der sogenannte Hornisgrinde-Wolf schon gesichtet worden und kam Menschen nah.

Herrenwies

Wolfstourismus im Nordschwarzwald Die Suche nach dem Hornisgrinde-Wolf und warum sie ihm schadet

Der Hornisgrinde-Wolf darf erschossen werden, weil er den Menschen zu nahe kommt. Das hat ein Gericht entschieden. Doch gerade nähern sich eher die Menschen dem Wolf.

SWR Aktuell Baden-Württemberg SWR BW

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
SWR

Unsere Quellen

Transparenz ist uns wichtig! Hier sagen wir Ihnen, woher wir unsere Infos haben!