Die AfD in Rheinland-Pfalz hätte erstmals die Möglichkeit, ohne die Unterstützung anderer Parteien, Untersuchungsausschüsse im Landtag einzuberufen. Mit 24 Abgeordneten wäre sie künftig allein stark genug, um dieses Instrument regelmäßig zu nutzen. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen wollen das verhindern und argumentieren, dass Untersuchungsausschüsse so gezielt als politisches Druckmittel eingesetzt werden könnten.
Die AfD wehrt sich gegen den Vorstoß von CDU, SPD und Grüne. Die Partei werde Opfer dieser Verfassungsänderung sein, kritisiert der designierte Fraktionsvorsitzende Michael Büge. Der Wählerwille werde dadurch klar ignoriert. Der parlamentarische Geschäftsführer Damian Lohr wirft SPD und CDU vor, sie wollten Aufklärung verhindern. "Man muss davon ausgehen, dass kriminelle Machenschaften verschleiert werden sollen", sagte Lohr.
Ab Mittwoch berät der Landtag über Verfassungsänderung
SPD, CDU und Grüne wollen beschließen, dass für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses künftig 25 Prozent der Stimmen im Landtag nötig sind - bisher reichten 20 Prozent. Die AfD könnte dann nicht mehr alleine einen Ausschuss einberufen. Am Mittwoch und in der kommenden Woche soll der Landtag zu Sondersitzungen zusammenkommen und die Änderung beschließen. Um die Bürger darauf aufmerksam zu machen, kündigte die AfD Zeitungsanzeigen und Informationskampagnen in sozialen Medien an. Darin werden die maßgeblichen Akteure der anderen Fraktionen als Totengräber dargestellt.
Regelungen in anderen Bundesländern
In den Nachbarländern Baden-Württemberg und dem Saarland ist ebenfalls ein Viertel (25 Prozent) der Abgeordneten nötig, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Diese Regelung gilt auch im Bundestag und in Brandenburg. Andere Bundesländer wie Bayern haben ein niedrigeres Quorum von 20 Prozent (einem Fünftel) der Abgeordneten.