Überraschende Kehrtwende

Einbürgerung ohne Sprachtest - RLP will Ausnahmeregelung jetzt doch abschaffen

Nach Berichten über die umstrittene Einbürgerungspraxis in RLP will das Innenministerium die Ausnahmeregel beim Sprachzertifikat abschaffen. Künftig soll es Pflicht sein.

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Von Autor/in Gernot Ludwig, Mathias Zahn

Wer in Rheinland-Pfalz eingebürgert werden will, soll künftig doch zwingend ein Sprachzertifikat zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse vorlegen müssen. Das CDU-geführte Innenministerium teilte dem SWR mit, die aktuell noch geltende Ausnahmeregelung werde kritisch geprüft - mit dem Ziel, diese rechtssicher zu beenden.

Erst Festhalten - jetzt Kurswechsel

Vor wenigen Tagen hielt das Innenministerium noch an der bisherigen Praxis fest. Jetzt kündigt es überraschend an, die Ausnahmeregelung abzuschaffen. Der "Focus" hatte zuvor berichtet, das CDU-geführte Innenministerium halte an der Praxis der Vorgängerregierung fest - obwohl die CDU diese im Landtagswahlkampf scharf kritisiert hatte. Das Magazin zitierte einen Ministeriumssprecher mit den Worten: "Ja, das Innenministerium hält weiterhin an diesem Modus fest." Dem SWR wurde diese Antwort bestätigt.

Es geht darum, dass Einbürgerungen in Ausnahmefällen ohne den Nachweis eines Sprachzertifikats möglich sind. Über diese Praxis der damals SPD-geführten Landesregierung berichtete in der heißen Phase des Landtagswahlkampfs im Februar der "Focus". Schnieder, damals Spitzenkandidat der CDU-Opposition, sagte dem Magazin: "Dass das rheinland-pfälzische Integrationsministerium nicht konsequent auf Sprachtests besteht, ist aus meiner Sicht inakzeptabel".

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CDU-Politiker hatten Sprachtest-Regelung kritisiert

Zuständig für Integration ist inzwischen Staatssekretär Dirk Herber (CDU). Er sagte noch vor wenigen Monaten: "Es darf nicht vom subjektiven Eindruck eines einzelnen Sachbearbeiters abhängen, ob jemand die sprachlichen Voraussetzungen erfüllt oder nicht."

Heißt: Sowohl Staatssekretär Herber als auch Schnieder hatten sich - als sie noch Opposition waren - sehr klar gegen die Praxis ausgesprochen. CDU/CSU-Politiker im Bund hatten die Praxis im Februar ebenfalls heftig kritisiert.

Innenministerium rudert zurück

Rechtlich ist die Ausnahmeregelung laut Ministerium zwar korrekt. Das bislang praktizierte Verfahren beruhe auf den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums zum Staatsangehörigkeitsgesetz. Dennoch soll es die Ausnahmen in Zukunft nicht mehr geben, teilte das Innenministerium dem SWR mit. Die Anforderungen für eine Einbürgerung müssten verbindlich, transparent und überprüfbar sein.

Staatssekretär Dirk Herber vertrete weiterhin die Auffassung, dass die deutsche Staatsangehörigkeit eine bewusste Entscheidung für unser Land, unsere Werte und unsere Sprache ist: "Aus diesen Gründen überprüft das Innenministerium nach dem Wechsel an der Hausspitze derzeit die aktuell noch bestehende Verwaltungspraxis. Ziel dieser kritischen Prüfung ist es, die aktuelle Praxis rechtssicher zu beenden."

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Gernot Ludwig
SWR-Redaktion Landespolitik Gernot Ludwig
Mathias Zahn

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