Im neuen Fall handelt es sich nach SWR-Informationen um ein früheren Aktivisten der inzwischen aufgelösten rechtsextremen "Revolte Rheinland". Die Gruppe galt als Teil der Identitären Bewegung und wurde vom Verfassungsschutz beobachtet. Mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung will der Landtag verhindern, dass Extremisten, die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen, mit Steuergeld bezahlt werden. Der Landtag hat bisher mehr als 500 Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen auf ihre Zuverlässigkeit überprüft.
Landtag: Kein Steuergeld für Extremisten
Dabei wird unter anderem auf Informationen des Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamtes zurückgegriffen. Die Einwilligung zu einer solchen Prüfung ist die Voraussetzung dafür, dass staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können, also am Ende Steuergeld an die entsprechenden Mitarbeiter fließt. Die letzte Entscheidung im Einzelfall liegt beim Landtagspräsidenten, kann aber gerichtlich überprüft werden. Gilt ein Mitarbeiter als unzuverlässig, soll er kein Geld mehr erhalten. Außerdem ist vorgesehen, dass ihm der Zutritt zum Landtag verwehrt wird.
AfD ist mit mit Klage gegen Überprüfung vorerst gescheitert
Ende Februar war die AfD-Fraktion mit einer Klage gegen die Überprüfung ihrer Mitarbeiter auf Verfassungstreue vorerst gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wies einen Eilantrag gegen das entsprechende Landesgesetz zurück. Damals ging es konkret um einen Mitarbeiter der AfD-Fraktion und des Landtagsabgeordneten Damian Lohr. Die grundsätzliche Entscheidung im sogenannten Normenkontrollverfahren steht aber noch aus.