Aufregung auf dem Weihnachtsmarkt

Bewaffnete "Weihnachtsmänner": Staatsanwaltschaft Zweibrücken ermittelt nicht

Zwei als Weihnachtsmänner verkleidete Soldaten hatten auf dem Weihnachtsmarkt in Zweibrücken mit ihrem martialischen Auftreten für Aufsehen und einen Polizeieinsatz gesorgt. Jetzt steht fest: Das Ganze hat kein juristisches Nachspiel.

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Stand

Nach dem Vorfall auf dem Zweibrücker Weihnachtsmarkt im Dezember wird kein Strafverfahren gegen die beiden Soldaten eingeleitet. Das teilte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken nach Prüfung des Falls mit. Besucher hatten im vergangenen Dezember die Polizei alarmiert, weil die beiden Soldaten - kostümiert als Weihnachtsmänner - Waffen trugen.

Die Ermittler sehen keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Ausschlaggebend sei gewesen, dass ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr bestanden habe und damit kein Verstoß gegen das Waffenrecht vorliege.

Bewaffnete "Weihnachtsmänner" hatten Besucher erschreckt

Besucher des Weihnachtsmarktes in Zweibrücken hatten den Vorfall der Polizei gemeldet. Eine Streife rückte daraufhin aus, um die Situation zu überprüfen. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich um zwei Soldaten handelte, die am Stand der Bundeswehr auf dem Markt standen. Traditionell verkauft die Bundeswehr an einem eigenen Stand auf dem Weihnachtsmarkt in Zweibrücken Erbsensuppe. Die Aufmachung der beiden Soldaten sorgte aber für Verwunderung: Neben Weihnachtsmannkostümen trugen sie Schutzwesten und führten Schusswaffen mit sich.

Geladene Waffe auf dem Weihnachtsmarkt Zweibrücken

Die Polizei stellte fest, dass die beiden Soldaten ein Sturmgewehr G36, ein Maschinengewehr und eine Pistole bei sich trugen. Die beiden Gewehre waren ungeladen, die Pistole dagegen war geladen und gesichert. Die Pistole soll unter anderem dazu gedient haben, zu verhindern, dass Unbefugte die Soldaten überwältigen und die beiden Gewehre stehlen können. Die Polizei teilte damals mit, dass die Waffen umgehend abtransportiert wurden. Der Vorfall hatte die Frage aufgeworfen, ob die Soldaten gegen geltende Waffengesetze verstoßen haben.

Strenge Regeln für Bundeswehrsoldaten

Für Bundeswehrsoldaten gelten klare Vorschriften, wann und wie sie Waffen in der Öffentlichkeit tragen dürfen. Eine "Waffenschau" oder ein ähnliches Ereignis, das das Mitführen von Waffen auf dem Weihnachtsmarkt rechtfertigen könnte, war laut Stadt nicht angemeldet.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Jan Jaworski
Jan Jaworski, Redakteur im SWR Aktuell Studio Kaiserslautern
Andreas Kahlmeyer
Reporter Andreas Kahlmeyer aus dem SWR-Studio in Kaiserslautern.

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