Bundesgerichtshof hat Urteil aufgehoben

Mutmaßlicher Brandstifter steht erneut vor dem Landgericht Zweibrücken

Das Landgericht Zweibrücken muss ab heute erneut gegen einen 51-Jährigen verhandeln. Er soll in einem Haus in Pirmasens einen Brand gelegt haben. Ein erstes Urteil wurde verworfen.

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Von Autor/in Jürgen Rademacher

Die Feuerwehr wurde zu einem Brand in Pirmasens gerufen
Die Pirmasenser Feuerwehr war bei dem Brand mit einem Großaufgebot vor Ort.

Acht Jahre Haft unter anderem wegen versuchten Mordes - so lautete das Urteil des Landgerichtes Zweibrücken im September vergangenen Jahres. Der 51-Jährige legte dagegen Revision ein, die zumindest zum Teil erfolgreich war.

Landgericht Zweibrücken hat Urteil nicht ausreichend begründet

Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil in Teilen wieder auf. Das Landgericht habe nicht ausreichend begründet, warum die Tat ein versuchter Mord gewesen sein soll. Dafür hätte das Gericht beweisen müssen, dass der Mann bewusst in Kauf genommen habe, dass durch das Feuer Menschen hätten sterben können. Das sei aber nicht ausreichend geschehen. Deshalb verwies der BGH den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichtes zurück.

Was die Richter am Bundesgerichtshof aber nicht rügten, ist das, was das Landgericht zum Ablauf der Tat festgestellt hat. Der Mann soll im Februar 2024 einen Kinderwagen im Flur seines Wohnhauses in Pirmasens angezündet haben. Das Feuer hatte sich ausgebreitet. Den Menschen, die in den oberen Stockwerken wohnten, war schnell der einzige Fluchtweg abgeschnitten.

Dramatische Rettungsaktion im brennenden Haus in Pirmasens

Die Feuerwehr rettete eine Familie mit einer Drehleiter, eine andere Familie sprang aus dem ersten Obergeschoss. Dabei wurden vier Personen verletzt, darunter auch Kinder. Nach Angaben der Feuerwehr erlitten weitere Menschen Rauchgasvergiftungen, sodass sie damals die Zahl der Verletzten mit zehn angab. Am Gebäude entstand ein Schaden von rund 40.000 Euro.

Mutmaßlicher Brandstifter soll Familie rassistisch beleidigt haben

Der Grund für die Brandstiftung soll nach dem ersten Urteil des Landgerichtes ein Streit des mutmaßlichen Täters mit der nigerianischen Familie gewesen sein, die über ihm wohnte. Er habe sich mehrfach über den Lärm der Kinder beschwert. Außerdem habe er die Familie mehrmals rassistisch beleidigt und ihr gedroht. Zum Tatzeitpunkt soll der Mann betrunken gewesen sein.

Das Landgericht Zweibrücken hat für den erneuten Prozess insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 5. November verkündet werden.

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Jürgen Rademacher
Jürgen Rademacher, Redakteur im SWR Aktuell Studio Kaiserslautern

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