Acht Jahre Haft unter anderem wegen versuchten Mordes - so lautete das Urteil des Landgerichtes Zweibrücken im September vergangenen Jahres. Der 51-Jährige legte dagegen Revision ein, die zumindest zum Teil erfolgreich war.
Landgericht Zweibrücken hat Urteil nicht ausreichend begründet
Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil in Teilen wieder auf. Das Landgericht habe nicht ausreichend begründet, warum die Tat ein versuchter Mord gewesen sein soll. Dafür hätte das Gericht beweisen müssen, dass der Mann bewusst in Kauf genommen habe, dass durch das Feuer Menschen hätten sterben können. Das sei aber nicht ausreichend geschehen. Deshalb verwies der BGH den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichtes zurück.
Was die Richter am Bundesgerichtshof aber nicht rügten, ist das, was das Landgericht zum Ablauf der Tat festgestellt hat. Der Mann soll im Februar 2024 einen Kinderwagen im Flur seines Wohnhauses in Pirmasens angezündet haben. Das Feuer hatte sich ausgebreitet. Den Menschen, die in den oberen Stockwerken wohnten, war schnell der einzige Fluchtweg abgeschnitten.
Dramatische Rettungsaktion im brennenden Haus in Pirmasens
Die Feuerwehr rettete eine Familie mit einer Drehleiter, eine andere Familie sprang aus dem ersten Obergeschoss. Dabei wurden vier Personen verletzt, darunter auch Kinder. Nach Angaben der Feuerwehr erlitten weitere Menschen Rauchgasvergiftungen, sodass sie damals die Zahl der Verletzten mit zehn angab. Am Gebäude entstand ein Schaden von rund 40.000 Euro.
Mutmaßlicher Brandstifter soll Familie rassistisch beleidigt haben
Der Grund für die Brandstiftung soll nach dem ersten Urteil des Landgerichtes ein Streit des mutmaßlichen Täters mit der nigerianischen Familie gewesen sein, die über ihm wohnte. Er habe sich mehrfach über den Lärm der Kinder beschwert. Außerdem habe er die Familie mehrmals rassistisch beleidigt und ihr gedroht. Zum Tatzeitpunkt soll der Mann betrunken gewesen sein.
Das Landgericht Zweibrücken hat für den erneuten Prozess insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 5. November verkündet werden.