Das Land Rheinland-Pfalz will dem früheren Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), das Ruhegehalt komplett aberkennen. Das erklärte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Mittwoch im Innenausschuss des Mainzer Landtags. Das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass Pföhler in der Flutnacht 2021 gravierend gegen seine Dienstpflichten verstoßen und sein eigenes Hab und Gut gesichert habe, statt sich um die Katastrophenbewältigung zu kümmern.
Er hat sein eigenes Hab und Gut gesichert und gegen Dienstpflichten verstoßen.
Land will Disziplinarklage erheben
Laut Ebling haben die Ermittlungen im Disziplinarverfahren gegen Pföhler ergeben, dass dieser während der Ahrflut gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen habe. Als Konsequenz komme damit nur eine völlige Aberkennung des Ruhegeldes in Betracht. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen seien, werde das Ministerium deshalb eine Disziplinarklage gegen Pföhler beim Verwaltungsgericht Trier erheben, so Ebling.
Bis zum 10. Oktober kann Pföhler beziehungsweise dessen Anwalt noch Anträge zu den bisherigen Ermittlungen stellen. Wenn sich daraus keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben, soll die Klage erfolgen.
Der frühere Landrat habe schon vor der Flutkatastrophe versäumt, im Landkreis Ahrweiler für angemessene Rahmenbedingungen beim Katastrophenschutz zu sorgen. Während der Flutwelle habe er sich dann weitgehend privaten Angelegenheiten gewidmet. "Er blieb dem Einsatzgeschehen fast vollumfänglich fern", sagte Ebling. Eine aktive Rolle habe er bei der Krisenbewältigung nicht gespielt.
Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen eingestellt
Bei dem Disziplinarverfahren stützte sich das Land auf die Unterlagen des Ahrtal-Untersuchungsausschusses und die rund 10.000 Seiten starken Akten der Staatsanwaltschaft. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Pföhler und den damaligen ehrenamtlichen Einsatzleiter wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen wurde im Frühjahr 2024 eingestellt. Ein Nachweis, dass durch ein schnelleres Eingreifen der Tod von Menschen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können, habe nicht erbracht werden können.
Ex-Landrat Pföhler bekommt weniger Pension Kommentar: Pensionskürzung von Pföhler ist eine wichtige Geste für das Ahrtal
Die Landesregierung streicht rückwirkend ab August ein Drittel der Rente von Ex-Landrat Pföhler (CDU). Ein Kommentar von SWR-Redakteur Christian Giese-Kessler.
Seit August 2021 war Pföhler krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst und wurde im Oktober 2021 auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Pföhler-Anwalt sieht "rechtswidrigen Aktionismus" Eblings
Pföhlers Anwalt Olaf Langhanki teilte auf SWR-Anfrage mit, "selbstverständlich" gehe man gegen "den rechtswidrigen Aktionismus" von Innenminister Ebling vor. "Zu den einzelnen rechtlichen Schritten, die wir ergreifen werden, äußern wir uns nicht vorab", hieß es.
Auf Ebling und die ehemalige Landesregierung werde einiges zukommen. "Abgesehen davon, dass sachliche Gründe, das Ruhegehalt von Herrn Dr. Pföhler anzutasten, nicht vorliegen, wird das - bis heute andauernde - Versagen der Landesebene offen gelegt werden", so der Anwalt weiter. Man sehe der gerichtlichen Auseinandersetzung zuversichtlich entgegen.