Entscheidung im Zivilprozess

Urteil im Fall Luise: Ihre Familie bekommt Schmerzensgeld

125.000 Euro Schmerzensgeld und zusätzlich noch Schadenersatz für die Familie der getöteten zwölfjährigen Luise: Dieses Urteil hat das Landgericht Koblenz am Donnerstag gefällt.

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Von Autor/in Pia Nicoley, Antonetta Stephany/ARD-Rechtsredaktion

Am Donnerstagmittag verlas der vorsitzende Richter in einem voll besetzten Gerichtssaal das Urteil: Die beiden Mädchen, die für den Tod der Zwölfjährigen verantwortlich sein sollen, müssen 125.000 Euro Schmerzensgeld an Luises Familie zahlen. Dazu kommen weitere Kosten in Höhe von etwa 20.000 Euro. Das alles mit Zinsen.

"Es war eine heimtückische Mordtat aus niederen Beweggründen, welche die Kammer fassungslos macht“, so beschrieb der Vorsitzende Richter die Auffassung des Landgerichts Koblenz zu dem, was am 11. März 2023 der zwölfjährigen Luise widerfahren ist. Die beiden mutmaßlichen Täterinnen - damals 12 und 13 Jahre alt - hätten die arglose Luise unter einem Vorwand in den Wald bei Friesenhagen im Kreis Altenkirchen geführt und dort mit 74 Messerstichen auf sie eingestochen.

Richter spricht von "zuvor gefasstem Tatplan"

Der Richter sprach von einem "zuvor gefassten Tatplan", denn die Mädchen hätten einen Rucksack mit Messer und Plastikbeutel dabei gehabt. Mit dem Beutel hätten sie Luise eigentlich ersticken wollen, so der Richter. Als die sich wehrte, hätten die mutmaßlichen Täterinnen zum Messer gegriffen. "Es ist unstreitig gewesen, dass die beiden gemeinschaftlich und in Mittäterschaft Luise umgebracht haben", führte der Richter weiter aus.

Es war eine heimtückische Mordtat aus niederen Beweggründen, welche die Kammer fassungslos macht.

Luise starb an Blutverlust und einem Lungenkollaps. "Für diese fassungslose Tat schulden die Beklagten ihrem Opfer sowie auch den Angehörigen ein angemessenes Schmerzensgeld", heißt es einer Mitteilung des Landgerichts Koblenz zu dem Fall. Dieses habe eine "doppelte Funktion", erklärte der Richter im Saal.

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Schmerzensgeld auch für die getötete Luise

Einerseits bekommt nach diesem Urteil die getötete Luise selbst 40.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, und zwar für das Leid, das sie in ihrem Todeskampf erlitten hat. Dieses Geld wird an ihre Familie vererbt: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Kammer davon überzeugt, dass Luise vor ihrem Tod erhebliches Leid erfahren hat und extreme Panik sowie Todesangst erleiden musste", schreibt das Landgericht in einer Pressemitteilung. Andererseits solle die übrige Summe als Genugtuung für die Angehörigen dienen.

Seelische Belastung der Familie durch Luises Tod

Nach dem Urteil bekommen Luises Mutter und ihre Schwester jeweils 30.000 Euro Schmerzensgeld und ihr Vater 25.000: "Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen hat, haben die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einzustehen", heißt es weiter in der Mitteilung des Landgerichts Koblenz. Das bedeutet, dass auf die beiden beklagten Mitschülerinnen in Zukunft noch deutlich höhere Forderungen zukommen könnten.

Zusätzlich urteilte das Gericht, dass sie 15.300 Euro Schadensersatz für die Beerdigungskosten zahlen müssen. Und weitere 4.400 Euro für den Anwalt der Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden beklagten Teenager besaßen die erforderliche Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Handlungen.

In einem Zivilprozess können schon Kinder haften

Die Zivilklage war die einzige Möglichkeit für Luises Familie, den Fall vor ein Gericht zu bringen: Weil die mutmaßlichen Täterinnen zum Tatzeitpunkt erst 12 und 13 Jahre alt waren, waren sie strafunmündig. Deshalb war ein Strafprozess gegen sie nicht möglich. Die Ermittlungen wurden später eingestellt und die Tat hatte keine strafrechtlichen Folgen.

Anders als in einem Strafprozess, können in einem Zivilverfahren schon Kinder ab einem Alter von sieben Jahren haftbar gemacht werden - sofern sie die Reife hatten, die Folgen ihres Handelns zu verstehen. Der Vorsitzende Richter kam zu dem Schluss, dass dies beim Tod von Luise der Fall war: "Die beiden beklagten Teenager besaßen die erforderliche Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Handlungen."

Luises Familie wollte auch ein Zeichen setzen

Nach dem Urteil müssen die beiden mutmaßlichen Täterinnen deshalb Luises Eltern und ihrer Schwester Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen. Das gilt theoretisch, sobald das Urteil rechtskräftig wird - wird aber wohl erst passieren, sobald die beiden eigenes Geld verdienen. Die Eltern der Mädchen müssen nicht dafür aufkommen.

Mit dem Zivilprozess wollte Luises Familie auch ein Zeichen für andere Eltern setzen, sagte ihr Anwalt Jochen Alfes beim Verhandlungsauftakt im Juli 2025: Es solle deutlich werden, dass eine Tat wie der Tod von Luise nicht folgenlos ist.

Rechtsanwalt der Familie begrüßt das Urteil

Alfes sagte dem SWR, er sei "voll und ganz" zufrieden mit dem Urteil. Die Schmerzensgelder seien gerechtfertigt und sie entsprächen im Wesentlichen den gestellten Anträgen. "Also für die Kläger ist es immens wichtig. Das Urteil ist ein deutliches Zeichen, dass der Rechtsstaat funktioniert."

Er glaube, das Urteil sei ein wichtiger Schritt für die Angehörigen im Trauerprozess. Luises Eltern und ihre Schwester seien immer noch schwer traumatisiert und befänden sich nach wie vor in therapeutischer Behandlung. Er habe keine Angst vor einer möglichen Berufung der Beklagten.

Kreisjugendamt betreut mutmaßliche Täterinnen weiter

Luises Eltern hatten ihre Tochter am Abend des 11. März 2023 als vermisst gemeldet. Sie war nach einem Treffen mit ihren beiden Mitschülerinnen nicht nach Hause gekommen. Die Leiche der Zwölfjährigen wurde später einige Kilometer entfernt in einem Waldstück bei Friesenhagen im Kreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz gefunden. Daher war auch das Landgericht Koblenz zuständig, obwohl Luise mit ihrer Familie in Freudenberg im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen lebte.

Die beiden mutmaßlichen Täterinnen werden nach Angaben der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein weiter vom dortigen Kreisjugendamt betreut. Weitere Angaben hierzu machte das Jugendamt nicht, um ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Artikels hatten wir geschrieben, dass der Schadensersatz erst fällig wird, sobald die Beklagten volljährig sind. Diese Info war falsch. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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Autor/in
Pia Nicoley
Foto von Multimediareporterin Pia Nicoley aus dem SWR-Studio Koblenz
Antonetta Stephany/ARD-Rechtsredaktion

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