Das Landgericht Frankenthal hatte die Tat der Schülerin rechtlich als gefährliche Körperverletzung gewertet und war zu dem Schluss gekommen, dass die 17-Jährige nicht für ihre Tat verantwortlich ist. In der Urteilsbegründung hieß es, dass sie wegen einer Schizophrenie schuldunfähig sei. Deshalb muss die Schülerin nicht ins Gefängnis, sondern wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Die Staatsanwaltschaft ist da anderer Meinung und stuft die Tat nach eigenen Angaben als versuchten Totschlag ein. Deshalb hat sie Revision gegen das Urteil eingelegt. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, ist noch unklar. Laut Staatsanwaltschaft liegen die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vor. Diese seien aber notwendig, um die Revision weiterzuverfolgen.
Ludwigshafen: 17-Jährige bedrohte Lehrerin mit aufgeklapptem Taschenmesser
Die 17-Jährige war im Mai mit einem aufgeklappten Taschenmesser auf ihre Lehrerin zugegangen. Die Lehrerin konnte den Angriff abwehren und der Schülerin die Waffe aus der Hand schlagen. Weitere Lehrkräfte kamen ihr zur Hilfe und haben die Jugendliche überwältigt.
Vandalismus von einzelnen Schülern Zerstörungswut weiterhin Alltag an der Karolina-Burger-Schule in Ludwigshafen
Was tut sich an der Karolina-Burger-Realschule Plus, nachdem bekannt wurde, dass Lehrer wie Schüler unter Gewalt und Angst leiden? Bislang nicht viel, sagen Lehrkräfte anonym.
Das Gericht geht nicht davon aus, dass die 17-Jährige ihre Lehrerin töten wollte.
Schülerin hatte zu Vorwürfen geschwiegen
Die 17-Jährige hatte während des Prozesses laut Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen. Zu der Verhandlung waren weder Zuschauer noch Presse zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.