17-Jährige bedroht Lehrerin

Messerangriff an Realschule in Ludwigshafen: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein

Eine 17-jährige Schülerin der Karolina-Burger-Realschule in Ludwigshafen hat im Mai ihre Lehrerin mit einem Messer bedroht. Statt ins Gefängnis muss sie jetzt in die Psychiatrie. Mit dem Urteil ist die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden und legt Revision ein.

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Von Autor/in Leon Vucemilovic

Das Landgericht Frankenthal hatte die Tat der Schülerin rechtlich als gefährliche Körperverletzung gewertet und war zu dem Schluss gekommen, dass die 17-Jährige nicht für ihre Tat verantwortlich ist. In der Urteilsbegründung hieß es, dass sie wegen einer Schizophrenie schuldunfähig sei. Deshalb muss die Schülerin nicht ins Gefängnis, sondern wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Die Staatsanwaltschaft ist da anderer Meinung und stuft die Tat nach eigenen Angaben als versuchten Totschlag ein. Deshalb hat sie Revision gegen das Urteil eingelegt. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, ist noch unklar. Laut Staatsanwaltschaft liegen die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vor. Diese seien aber notwendig, um die Revision weiterzuverfolgen.

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Leon Vucemilovic
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