Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde des AfD-Politikers Joachim Paul nicht angenommen. Wie das Gericht am Mittwoch dem SWR mitteilte, ist der Eilantrag unzulässig.
Paul habe nicht ausreichend begründet, dass seine Grundrechte verletzt worden seien, so das Gericht in einem Beschluss vom 16. September.
Darum geht es im Fall Joachim Paul
Anfang August hatte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen die Bewerbung des AfD-Politikers Joachim Paul für die Oberbürgermeisterwahl zurückgewiesen. Der Grund: Es gebe Zweifel an seiner Verfassungstreue.
Der Wahlausschuss hatte sich nach eigenen Angaben auf Informationen des Verfassungsschutzes gestützt, der in einem elfseitigen Schreiben an die Stadt Ludwigshafen Erkenntnisse über den Koblenzer Landtagsabgeordneten zusammengetragen hatte. Darin werden unter anderem Pauls Kontakte in rechtsextreme Kreise erwähnt.
Paul verliert in mehreren Instanzen
Paul hat daraufhin beim Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße einen Eilantrag gegen seinen Ausschluss von der OB-Wahl in Ludwigshafen gestellt. Er argumentierte unter anderem, es bestünden keine Zweifel an seiner Verfassungstreue. Nachdem dieser Antrag dort nicht angenommen wurde, ging es weiter vor das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Auch hier kam Paul mit seiner Beschwerde nicht durch.
Ist die Geschichte damit durch? Vermutlich nicht
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar. Zwischenzeitlich hat auch der Verfassungsgerichtshof in Koblenz eine Beschwerde Pauls abgewiesen: Sie sei nicht ausreichend begründet, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit.
Damit hat Paul alle rechtlichen Möglichkeiten für eine Teilnahme an der Wahl ausgeschöpft. Aber: Nach der OB-Wahl am Sonntag kann Joachim Paul nun eine Wahlprüfungsbeschwerde einlegen, erklärt der SWR-Rechtsexperte Christoph Kehlbach. Paul könne nach der Wahl Einspruch einlegen gegen das Ergebnis, das müsse er innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses tun. Ob die Wahl gültig ist oder nicht entscheidet dann die Aufsichtsbehörde in Ludwigshafen.
Joachim Paul müsste wieder vor das Gericht in Neustadt ziehen
Beschließt die Aufsichtsbehörde, dass das Wahlergebnis gültig ist, könnte Joachim Paul die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße überprüfen lassen. Er müsste bei der Beschwerde darlegen, dass sein Ausschluss von der Wahl einen Einfluss auf das Ergebnis hatte.
Wenn dem so ist, würde in einem Wahlprüfungsverfahren die Frage überprüft, ob der Ausschluss von Paul zurecht erfolgte. Kehlbach erklärt: "Bietet er oder bietet er nicht die Gewähr, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt? Das ist die Kernfrage." Das Gericht müsste überprüfen, wie stichhaltig die Argumente sind, die zu seinem Ausschluss geführt haben.