Paul hatte eine Beschwerde bei dem Gericht eingereicht, weil er von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen worden war. Diese Beschwerde hat das Gericht jetzt zurückgewiesen. Die Nichtzulassung sei nicht rechtswidrig, heißt es in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts (OVG).
Zunächst hatte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen Anfang August verkündet, dass Paul nicht zur Wahl zugelassen werden soll. Die Begründung: Es gebe Zweifel an seiner Treue zur Verfassung. Die sei aber Voraussetzung, um sich für ein kommunales Wahlamt zu bewerben, so das Oberverwaltungsgericht.
Schon Neustadter Verwaltungsgericht hatte Beschwerde abgewiesen
Es ist bereits die zweite Gerichtsinstanz, die Pauls Antrag zurückweist. Paul hatte gegen seinen Wahlausschluss zunächst vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße Rechtsmittel eingelegt. Auch das Gericht hatte seine Beschwerde bereits abgewiesen.
Zweifel an Verfassungstreue
Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung jetzt bestätigt. Es bestünden hinreichende Anhaltspunkte, dass der Antragsteller nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, so das Gericht.
Grundlage für die Zweifel an Pauls Verfassungstreue sei unter anderem, dass Paul wiederholt sogenannte Remigrationspläne verbreitet hat. Dabei habe er sich nicht hinreichend von Aspekten in diesen Plänen distanziert, die nicht im Einklang mit der Verfassung stehen, so das Gericht.
Zudem sei der Rechtsextremist Martin Sellner in Pauls Wahlkreisbüro in Koblenz aufgetreten. All das schüre Zweifel daran, dass Paul in Zukunft jederzeit für die Verfassung eintritt. Daher sei die Entscheidung des Wahlausschusses nicht offensichtlich falsch. Die Entscheidung des Wahlausschusses noch vor der Wahl im September umzuwerfen sei nur bei "offenkundigen Willkürakten" zulässig, gab schon das Neustadter Verwaltungsgericht an. Ein solcher Fall liege nicht vor.
Stadt Ludwigshafen druckt Stimmzettel - ohne Paul
Als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts hat die Stadt Ludwigshafen angekündigt, jetzt die Stimmzettel für die Wahl drucken zu wollen. Joachim Paul wird darauf nicht zu finden sein. Außerdem fordert die Stadt Paul auf, seine Wahlplakate innerhalb der kommenden zwei Wochen abzuhängen.
Innenminister Ebling begrüßt die Entscheidung des Gerichts
Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hat begrüßt, dass das Gericht schnell entschieden und somit für Klarheit gesorgt habe. Ebling appellierte zudem erneut an Paul: "Anfeindungen, Drohungen und gezielte Falschdarstellungen müssen ein Ende haben. Angriffe auf Wahlleiterin und Wahlausschuss sind Angriffe auf die Demokratie selbst."
Paul kann die Wahl nachträglich anfechten
Paul bleibe aber nach wie vor die Möglichkeit, das Wahlergebnis nachträglich anzufechten, teilt das OVG weiter mit. Paul sitzt zurzeit für die AfD im rheinland-pfälzischen Landtag.