"Eine letzte Reise mit Vater Rhein" - so werben schon jetzt Bestattungsunternehmen, die zukünftig mit ihren Schiffen ab Ludwigshafen oder Mainz zu Flussbestattungen ablegen wollen.
Die Frage ist: Gelangen mit den sich auflösenden Urnen und der Asche dann regelmäßig auch Stahl-Prothesen, Zahngold und Sargnägel in den Rhein und blitzen bei Niedrigwasser aus dem Rhein-Kies?
Das größte Krematorium für die Vorder- und Südpfalz in Landau fordert in der rechtlichen Grauzone eine Klarstellung durch das Land Rheinland-Pfalz.
Krematorium Landau hält sich streng an das Bestattungsgesetz
Der Geschäftsführer im Krematorium Landau, Joachim Reber, hätte sich gewünscht, dass Bestatter, Krematorien und andere Betroffene stärker in die Vorbereitung des neuen Bestattungsgesetzes mit einbezogen worden wären.
Es sei davon auszugehen, dass bei so mancher Flussbestattung stählerne Hüftgelenke, Metallplatten, Zahngold oder Schamottsteine mit den Nummern der Verstorbenen in den Fluss eingebracht werden, sagt Joachim Reber.
Der Krematoriums-Geschäftsführer wünscht sich, dass das Land Rheinland-Pfalz rechtlich festlegt, dass größere Metallteile aus der Asche entnommen werden dürfen.
Bundesgerichtshof-Urteil erlaubt keine Entnahme von Metallteilen aus der Asche
Das Krematorium Landau hält sich weiterhin streng an das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2015: Nach der Einäscherung gehören "alle Verbrennungsrückstände in ihrer Gesamtheit" zur Asche, also auch künstliche Hüftgelenke oder Zahngold.
Das Aussieben dieser Metallteile wäre somit eine Störung der Totenruhe. Das Krematorium Landau mit seinen jährlich rund 9.000 Einäscherungen verfüllt deshalb aus rechtlichen Gründen alle Verbrennungsrückstände in die Urne.
Zur "Asche" im Sinne des § 168 Abs. 1 StGB gehören sämtliche nach der Einäscherung verbleibende Rückstände, d.h. auch die vormals mit einem Körper fest verbundenen, nichtverbrennbaren Bestandteile.
Ampel-Fraktionen bessern nach Neues Bestattungsgesetz in RLP soll Anfang Oktober in Kraft treten
Damit würde RLP sein Bestattungsgesetz so stark lockern, wie kein anderes Bundesland. Gesundheitsminister Hoch kündigte an, dass das Gesetz schon bald in Kraft treten könnte.
Deutscher Städtetag: Erlaubnis der Angehörigen ist ausreichend
Der Deutsche Städtetag interpretierte das Urteil 2015 so, dass Ausnahmen erlaubt seien, wenn die Angehörigen vor der Einäscherung ihr Einverständnis für die Entnahme von Metallteilen geben.
Andere Krematorien verfahren deshalb jetzt, trotz des BGH-Urteils, weniger streng. Zum Beispiel das Krematorium der Stadt Ludwigshafen.
Eine Unterschrift der Angehörigen genügt, und die Hüftprothese des Verstorbenen kommt nicht in die Urne.
In dieser und weiteren Fragen, wünschten sich Bestatter jetzt klare Vorgaben und Gesetze, sagt auch Christian Jäger, Geschäftsführer im Bestatterverband Rheinland-Pfalz.
Offenbar viel Zustimmung zur Flussbestattung
Bei einer Umfrage unter Rheinland-Pfälzern in Speyer am Rhein sind viele von der neuen Möglichkeit der Flussbestattung begeistert: "Ja, das ist super, das ist einmal was ganz anderes", sagt Kristin.
Sie und andere Besucher sagen, sie hätten auch kein Problem damit, immer mal wieder einer Beisetzung auf dem Fluss zuzuschauen.
Denn nur bis zur Flussmitte auf der rheinland-pfälzischen Rheinseite wird das zukünftig erlaubt sein. Im Nachbarland Baden-Württemberg ist die Flussbestattung nicht erlaubt.