Was ändert die Gesetznovelle in RLP?

FAQ: Werden Beerdigungen durch das neue Bestattungsgesetz günstiger?

Das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz soll moderner werden und mehr den Wünschen der Menschen entsprechen. Dazu hat das Kabinett die erste Gesetzesnovelle verabschiedet.

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Stand

Welche möglichen Auswirkungen das auf die hohen Kosten einer Beerdigung haben kann, weiß Christian Jäger, Geschäftsführer des Bestatterverband RLP e.V.

Einfluss von Fremdkosten und die Ausstattung einer Bestattung

SWR1: Werden Bestattungen jetzt günstiger?

Christian Jäger: Das kommt darauf an, da ein Großteil der Bestattungskosten sogenannte Fremdkosten sind. Dazu gehören u.a. die Nutzungsgebühren auf dem Friedhof. Die Kosten der Bestattung richten sich hauptsächlich danach, wie umfangreich eine Bestattung ausgestattet sein soll. Da kann man mit dem Bestatter seines Vertrauens vor Ort sprechen.

Tuchbestattung: Höhere Aufwände

SWR1: Gilt das auch, wenn die Sargpflicht wegfällt und ein Verstorbener in einem Tuch beigesetzt werden kann?

Jäger: Es wird auf keinen Fall günstiger, auch wenn eine Tuchbestattung vorgenommen wird. Der Pflege-, Vorbereitungs- und Transportaufwand ist jedoch deutlich höher als bei einer Sargbestattung. Särge gibt es auch schon für dreistellige Beträge. [...]

Ein Sarg ist am Grab auch einfacher zu händeln – ein Herablassen an Seilen ist bei einer Tuchbestattung nicht möglich. Es stellt sich dann die Frage, wer von den Angehörigen in die Grabstelle hineinsteigt, den Leichnam entgegennimmt und entsprechend bettet.

Rheinland-Pfalz

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Bestattung und Urnenaufbewahrung

SWR1: Wenn ich die Urne zukünftig mit nach Hause nehmen kann, anstatt eine Grabstätte für 25 Jahre mieten zu müssen – wird diese Form der Beisetzung dann günstiger?

Jäger: Diese Frage hat der Gesetzgeber mit dem aktuellen Entwurf noch nicht abschließend beantwortet. Das Gesetz sieht in der jetzigen Entwurfsfassung vor, dass eine Urne – wenn der Verstorbene das selbst verfügt hat – bei einem Angehörigen aufbewahrt werden darf. Ob das zeitlich unbefristet geschehen darf, lässt das Gesetz noch offen.

Planung der Bestattung zu Lebzeiten

SWR1: Was sollte man zu Lebzeiten geregelt haben?

Jäger: Schon sehr viele Menschen kümmern sich um ihre Bestattung zu Lebzeiten, gemeinsam mit einem Bestatter ihres Vertrauens. Zu klären ist beispielsweise:

  • Möchte ich eine Erd- oder Feuerbestattung?
  • Soll sie auf einem Friedhof stattfinden oder auf einer der neuen Bestattungsarten (z.B. Flussbestattung)?
  • Welche Musik soll bei der Trauerfeier gespielt werden?
  • Wer soll zur Trauerfeier eingeladen werden?
  • Wer soll nicht informiert werden, dass ich verstorben bin?
  • Welcher Text soll auf die Trauerkarten?
  • Was soll es beim Trauerkaffee zu essen und zu trinken geben?

Das kann alles schon vorgeplant und finanziell abgesichert werden.

Tipps für eine vertrauensvolle Bestattung

SWR1: Wie unterscheidet man ein seriöses von einem nicht so seriösen Bestattungsinstitut?

Jäger: Wir haben in Deutschland zwischen 1 und 1,2 Millionen Bestattungen pro Jahr und die allermeisten werden im Sinne der Verstorbenen und Angehörigen durchgeführt. Und die Zufriedenheit mit unserem Handwerk ist in der Bevölkerung sehr groß. Die meisten Bestattungsunternehmen, die bei uns organisiert sind, sind schon seit vielen Jahrzehnten vor Ort tätig und bekannt. Das kriegt man auch nicht hin, wenn man eine schlechte Arbeit abliefert.

Mein erster Tipp wäre, sich im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören, mit welchen Bestattern gute Erfahrungen gemacht worden sind. Oder man hat die Erfahrung auch schon selbst gemacht und bleibt bei dem Bestatter, mit dem man zufrieden war.

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Erstmals publiziert am
Stand
Das Interview führte
Hanns Lohmann
SWR1 RP Moderator Hanns Lohmann
Interview mit
Christian Jäger
Onlinefassung
SWR1