Beschließt der Landtag das Gesetz - wie erwartet - an diesem Donnerstag (11.9.), werde es Anfang Oktober in Kraft treten können. Das hat Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) im Deutschlandfunk angekündigt und damit erstmals den weiteren Zeitplan genannt.
Nachbesserungen im geplanten Bestattungsgesetz
Noch bevor das Gesetz am Donnerstag erneut vorgetragen wird, haben die Ampel-Fraktionen am Montag verschiedene Änderungen in ihrem Entwurf vorgenommen. Hier die Neuerungen auf einen Blick:
- Totenasche außerhalb von Friedhöfen sollen ausschließlich Bestatterinnen oder Bestatter verstreuen dürfen
- Wenn die Totenasche für mehrere Angehörige in kleinere Urnen aufgeteilt werden soll, sollen das ebenfalls nur Fachkräfte übernehmen
- Abschied nehmen soll auch am offenen Sarg möglich sein
- Wenn ein Diamant angefertigt wurde, soll die übrige Asche auf einem Friedhof bestattet werden müssen
SPD-Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Ich denke, mit den Änderungen, die wir vornehmen, schaffen wir eine sehr gute Balance zwischen persönlichen Bedürfnissen der Verstorbenen und Angehörigen und ein Höchstmaß an Würde und Pietät andererseits."
Von Anfang an im Entwurf: Urne zuhause aufbewahren, Asche zu Diamanten verarbeiten
In Zukunft sollen Hinterbliebene die Urne zuhause aufbewahren dürfen. Das Bestatten der Totenasche in Rhein, Mosel, Saar und Lahn soll erlaubt werden sowie das Weiterverarbeiten der Asche etwa zu einem künstlichen Diamanten und auch das Verstreuen der Asche im heimischen Garten. Hoch sagt, in der Bevölkerung gebe es viele Wünsche nach individuellen Bestattungsformen. Dem wolle man Geltung verschaffen:
"Wer gerne unter dem heimischen Apfelbaum verstreut werden möchte und das schriftlich festlegt, dem soll das ermöglicht werden.“ Das Gesetz gelte nur für Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, denn eine Art "Bestattungstourismus" wolle man nicht, so Hoch.
Neues Gesetz verabschiedet Ab Oktober Flussbestattungen in RLP - Mainzer Bestatter vorbereitet
Ein neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz macht ab Oktober Flussbestattungen möglich und bringt weitere Neuerungen. Ein Mainzer Bestatter hat sich schon ein Boot gekauft.
Hoch: "Friedhof bleibt Regelfall“
Kritisiert werde unter anderem, dass das Land die Friedhöfe als Orte des Abschiednehmens abschaffe. Dies sei aber gar nicht beabsichtigt, sagt der Gesundheitsminister:
Der Regelfall bleibt immer der Friedhof, auch in unserem Gesetz weiterhin, und darauf wollen wir Rücksicht nehmen.
Wer die neuen Bestattungsformen nutzen will, muss seinen letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt und zu Lebzeiten zwei Dinge schriftlich festgelegt haben: Die Art der Bestattung und wer sich um die Umsetzung kümmern soll.
Omas Asche einfach im Garten verstreuen geht nicht
Die Menschen müssten sich auf diese Weise zu Lebzeiten Gedanken machen, was mit ihnen nach dem Tod passieren soll, so Hoch. "Das können nicht einfach Angehörige entscheiden. Also da ist jetzt meine Oma gestorben und ich lasse sie einfach verbrennen und weil es günstiger ist, streue ich die im Garten aus. Das wollen wir gerade nicht", sagt Hoch.
Auch solle nicht jede Bestattungsform in Rheinland-Pfalz erlaubt werden, betont der Gesundheitsminister. Man habe sich etwa ganz bewusst gegen die sogenannte Reerdigung entschieden. Eine Art Kompostierung. Nach Angaben des Anbieters für Reerdigungen soll der Leichnam bei diesem Verfahren in 40 Tagen zu Erde werden.
Kritik von den Kirchen
Voraussetzung für die neuen Bestattungsformen in Rheinland-Pfalz sei, dass der Leichnam verbrannt wurde, so Hoch. Um die Totenruhe mit einer gewissen Würde zu versehen. "Aber danach ist es dann eben die Asche." Aus Sicht des Ministeriums sei für einen würdevollen Umgang der Unterschied zwischen einer Urne auf dem Friedhof und dem Verstreuen der Asche im heimischen Garten nicht so groß. "Da können wir auf die individuellen Wünsche auch Rücksicht nehmen", sagt Hoch.
Katholische und evangelische Kirche kritisieren, dass Totenasche beispielsweise verstreut oder die Urne zuhause aufbewahrt werden darf. Das habe mit Totenruhe und Würde von Verstorbenen nichts zu tun.
CDU gegen neue Bestattungsformen
Die CDU als größte Oppositionsfraktion lehnt die Einführung der neuen Bestattungsformen ab. Sie wirft der Landesregierung vor, das Gesetz durch den Landtag durchzupeitschen. Über Anpassungen brauche es aber einen breit angelegten öffentlichen Diskurs. Das bisherige Bestattungsgesetz habe sich in seinen Grundzügen über Jahrzehnte bewährt, sagt der Fraktionsvorsitzende Gordon Schnieder. Es müsse gelten: "Keine Modernität zu Lasten der Pietät.“"
Am kommenden Donnerstag beraten die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags abschließend über die Neufassung des Bestattungsgesetzes und stimmen dann darüber ab.