Der AfD-Politiker Joachim Paul geht juristisch dagegen vor, dass er nicht zur OB-Wahl in Ludwigshafen zugelassen worden ist - bisher ohne Erfolg.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage des Landtagsabgeordneten an das Verwaltungsgericht Koblenz verwiesen. Zuständig sei das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk Paul wohnt, also in Koblenz, teilte das Gericht mit.
Nach Ausschluss von OB-Wahl in Ludwigshafen AfD-Politiker Joachim Paul klagt erneut vor Verwaltungsgericht in Neustadt
Wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue durfte AfD-Politiker Paul nicht als OB-Kandidat in Ludwigshafen antreten. Die ADD hatte diese Entscheidung bekräftigt - dagegen klagt Paul.
AfD-Politiker bereits bei mehreren Stellen gescheitert
Mit seinem Protest gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl war Paul bereits bei mehreren Stellen gescheitert. Der Wahlausschuss in Ludwigshafen hatte Paul die Kandidatur wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue verweigert.
Klage richtete sich gegen ADD-Entscheidung
Paul habe in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt einen Verwaltungsakt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit Sitz in Trier angefochten, argumentierte das Gericht in Neustadt.
Aufsichtsbehörde ADD hat entschieden OB-Wahl in Ludwigshafen: Ausschluss von AfD-Mann Paul rechtmäßig
Bei der OB-Wahl in Ludwigshafen wurde der AfD-Politiker Joachim Paul nicht zugelassen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat seinen Einspruch dagegen nun zurückgewiesen.
Weil sich die Zuständigkeit der ADD auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke erstrecke, sei nach der Verwaltungsgerichtsordnung das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beschwerdeführer seinen Sitz oder Wohnsitz habe.
Der CDU-Politiker Klaus Blettner hat die OB-Wahl in Ludwigshafen im Oktober 2025 gewonnen und das Amt auch angetreten.