Der Eilantrag sei beim Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße eingegangen, bestätigte ein Sprecher dem SWR. Er werde nun erstmal der Gegenseite, - also dem Wahlausschuss Ludwigshafen zugestellt. Der müsse dann Stellung dazu nehmen, warum er den AfD-Politiker Joachim Paul nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen habe.
VG Neustadt: Paul sieht keine Zweifel an seiner Verfassungstreue
Paul selbst macht laut Gericht in seinem Eilantrag geltend, dass der Ludwigshafener Wahlrechtsausschuss ihn als OB-Kandidaten gar nicht hätte ablehnen dürfen. Das verstoße gegen das passive Wahlrecht. Außerdem argumentiert der AfD-Abgeordnete, dass es keine Zweifel an seiner Verfassungstreue gebe, so das Verwaltungsgericht.
Wahlausschuss Ludwigshafen muss Ausschluss Pauls begründen
Das Gericht hat den Eilantrag nun an den Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen geschickt - mit der Bitte um eine Stellungnahme. Erst wenn die eingegangen sei, könne das Gericht über den Streit entscheiden. Möglich sei dabei auch, dass es den Eilantrag ablehnt, so ein Sprecher.
Der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen hatte am Dienstag, den 5. August, überraschend beschlossen, Paul nicht als Kandidaten für die Wahl am 21. September zuzulassen. Das Gremium begründete dies mit Zweifeln an Pauls Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Städtetag: Nicht-Zulassung bedarf sorgfältiger Einzelfallprüfung
Der Entscheidung des Ausschusses war ein Schreiben aus dem Innenministerium vorausgegangen, in dem öffentliche Aussagen Pauls zusammengetragen worden waren. Die Stadt Ludwigshafen hatte zuvor beim Ministerium um eine Einschätzung gebeten. Ein solches Vorgehen sei nicht unüblich, erklärte die geschäftsführende Direktorin des Städtetages Rheinland-Pfalz, Lisa Diener. Nach der Gemeindeordnung und zugehöriger Verwaltungsvorschrift obliege es einem Wahlausschuss, die Wählbarkeit von Bewerbern zu prüfen.
"Dies schließt ausdrücklich die Prüfung ein, ob die betreffende Person die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten", sagte Diener. Es handele sich um eine schwierige, stark abzuwägende Entscheidung, da sie das hohe Gut des passiven Wahlrechts berühre.
Verfassungstreue wird angezweifelt Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: AfD-Kandidat darf nicht antreten
Der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen für die Oberbürgermeisterwahl im September hat die Bewerbung des AfD-Kandidaten Joachim Paul zurückgewiesen.
"Eine Nichtzulassung zu einer Wahl ist nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich und bedarf einer sorgfältigen Einzelfallprüfung", so Diener. "Bei Unsicherheiten und Fragen von Kommunen zur Verfassungstreue von Personen oder Organisationen ist das zuständige Innenministerium der richtige Ansprechpartner."
Gespräch mit Kolja Schwartz aus der SWR-Rechtsredaktion FAQ: Wie geht’s weiter bei der OB-Wahl in Ludwigshafen?
Der Kandidat der AfD für die OB-Wahl in Ludwigshafen Joachim Paul ist nicht zugelassen worden. Was heißt das für die OB-Wahl am 21. September? SWR Rechtsexperte Kolja Schwartz beantwortet die wichtigsten Fragen.
Politische Vielfalt macht Entscheidungen komplexer
Ob nach dem Fall aus Ludwigshafen rechtliche oder verfahrensmäßige Dinge geklärt werden müssen, bleibe abzuwarten, sagte Diener. Deutlich werde jedoch, dass Wahlausschüsse zunehmend auch mit komplexen Fragestellungen konfrontiert würden. "Die gesellschaftliche und politische Vielfalt hat in den vergangenen Jahren zugenommen", so Diener. Städte könnten voneinander lernen, etwa durch den Austausch von Erfahrungen im Umgang mit schwierigen Einzelfällen oder durch eine enge Abstimmung mit zuständigen Fachbehörden.