Bis zum 31. Juli hat die Bundesregierung noch Zeit, die EU-Richtlinie mit dem Recht auf Reparatur umzusetzen. Am Mittwoch war die erste Lesung eines entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundestag.
Was in Berlin nun in ein Gesetz gegossen werden soll, ist in der Blitzblume in Ingelheim am Rhein schon lange Geschäft: Der Betrieb repariert Elektrogeräte. Doch was soll ein Gesetz den Verbraucherinnen und Verbrauchern bringen?
- Wer soll welche Geräte reparieren?
- Was soll das kosten?
- Wie lange darf das dauern?
- Wie lange gilt das Recht auf Reparatur?
- Hat das für mich als Verbraucher noch andere Vorteile?
- Was sagen Kritiker zu dem Gesetz?
- Warum das Ganze überhaupt?
Um welche Geräte geht es und wer soll die eigentlich reparieren?
Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes - so besagt es die EU-Richtlinie.
Hersteller sollen verpflichtet werden, diese während ihrer üblichen Lebensdauer zu reparieren - unabhängig davon, wie lang die Garantie des Geräts gilt.
Was sollen Reparaturen dann kosten?
Die Bundesregierung spricht von einem "angemessenen Preis", den die Hersteller für eine Reparatur verlangen dürfen. Ersatzteile sollen einen Preis haben, "der nicht von der Reparatur abschreckt". Dem Bundesverband Verbraucherzentrale ist das zu vage. Er fordert klare Kriterien dafür, wie Reparaturen und Ersatzteilpreise berechnet werden dürfen - allgemein auf europäischer Ebene.
Wie lange darf die Reparatur dauern?
Auch hier bleibt der Gesetzgeber bislang vage. Im Gesetzentwurf ist von einem "angemessenen Zeitraum" die Rede. Und auch in diesem Punkt gibt es Kritik an der unklaren Formulierung und geringen Verbindlichkeit.
Wie lange gilt das Recht auf Reparatur?
Das ist klarer geregelt: Das hängt nämlich von der Art des Geräts ab. Smartphones müssen zum Beispiel sieben Jahre lang repariert werden können. Das heißt auch, dass Hersteller die Ersatzteile entsprechend lange vorrätig haben müssen. Bei Waschmaschinen sind es sogar zehn Jahre. Dieser Zeitraum gilt, sobald das jeweilige Modell nicht mehr produziert wird.
Hat das für mich als Verbraucher noch andere Vorteile?
Davon ausgehend, dass der "angemessene Preis" für eine Reparatur niedriger sein wird als der Neukauf, sparen Verbraucherinnen und Verbraucher Geld. Außerdem soll mit dem neuen Gesetz auch die Gewährleistung anders geregelt werden: Bereits jetzt gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Wer ein fehlerhaftes Produkt hat und es innerhalb dieser zwei Jahre reparieren lässt, erhält weitere zwölf Monate Gewährleistung auf das Gerät, insgesamt also drei Jahre.
Hinzu kommt, dass Geräte generell so gebaut und gestaltet sein müssen, dass sie repariert werden können. Wer zum Beispiel in einem Smartphone den Akku so verbaut, dass er nicht getauscht werden kann, verstößt gegen das Recht auf Reparatur.
1.000 Euro Preisgeld für ehrenamtliche Handwerker Reparatur Café in Neustadt als "Ort der Nachhaltigkeit" ausgezeichnet
Das Reparatur Café in Neustadt an der Weinstraße hat am Donnerstagnachmittag von Verbraucherschutzministerin Katharina Binz (Grüne) eine Auszeichnung bekommen. Es ist jetzt "Ort der Nachhaltigkeit".
Dass Geräte auch von Laien oder von Fachleuten außerhalb des Herstellerunternehmens repariert werden können, "müsste an sich generell besser werden", sagt Ruth Preywisch von der Verbraucherzentrale RLP - nicht nur wegen des Rechts auf Reparatur. Laut Preywisch greifen dieses neue Recht und die sogenannte Ökodesign-Verordnung ineinander. Die besagt: "Produkte müssen außerdem so gestaltet sein, dass sie mit herkömmlichen Werkzeugen auseinander gebaut werden können", heißt es dazu auf der Seite vom Bundesumweltministerium. Zu diesen Produkten gehören Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher, Smartphones und Tablets, Wäschetrockner und mehr. "Wir wünschen uns aber, dass diese Verordnung auf noch mehr Produktgruppen ausgeweitet wird", sagt Preywisch.
Gesetzentwurf im Bundestag Repaircafés in der Pfalz freuen sich auf "Reparaturgesetz"
Bis zum Sommer soll ein Gesetz verabschiedet werden, dass Hersteller verkaufte Geräte auch reparieren müssen. Das freut Initiativen, die seit Jahren versuchen, Elektro-Geräte vor dem Elektroschrott zu bewahren.
Was sagen Kritiker zu dem Gesetz?
Verbraucherschützern wie dem Bundesverband Verbraucherzentrale sind die Formulierungen zu Kosten und Zeitrahmen für Reparaturen beim Hersteller zu schwammig. Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer sieht einen Schwachpunkt in diesen vagen Formulierungen. Es fehle an Rechtssicherheit für die Unternehmen: "Viele Betriebe fragen sich: Wie teuer darf eine Reparatur künftig sein? Wie lange darf sie dauern?"
Generell sehen aber zum Beispiel die Verbraucherzentrale RLP und Reparaturbetriebe wie die Blitzblume aus Ingelheim die Entwicklung positiv: Es sei ein Schritt in die richtige Richtung für die Verbraucherinnen und Verbraucher. "Der Hebel liegt aber beim Preis und bei der Dauer von Reparaturen", sagt Ruth Preywisch von der Verbraucherzentrale RLP. "Wir hoffen auf eine gute Regelung zur Preisgestaltung."
Warum das Ganze überhaupt?
Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch das Gesetz motiviert werden, Geräte reparieren zu lassen anstatt ein neues zu kaufen und das alte zu entsorgen. Das soll Ressourcen sparen. Die EU-Richtlinie "zur Förderung der Reparatur von Waren" stammt bereits aus dem Jahr 2024. Der aktuelle Gesetzentwurf vom Verbraucherschutzministerium muss bis Ende Juli in ein Gesetz überführt sein. Der Bundestag kann aber noch Änderungen am Entwurf vornehmen.