Das geht aus Recherchen von "Trierischer Volksfreund" und der "Rheinzeitung" hervor. Demnach hat das Innenministerium Stich sieben Jahre lang, von 2014 bis 2021, Sonderurlaub gewährt, um in der SPD als Geschäftsführer und später als Generalsekretär zu arbeiten.
Der Sonderurlaub führt dazu, dass die Pensionsansprüche des Beamten weiter steigen, obwohl er gar nicht als Beamter arbeitet. Trotzdem sei er in der Zeit bei der Partei sogar noch befördert worden, heißt es.
Zuletzt war bekannt geworden, dass das Innenministerium einer Beamtin Sonderurlaub gewährt hatte, um den SPD-Wahlkampf zu organisieren.
Neuer Fall von umstrittenem Sonderurlaub SPD-Ministerium gewährt Beamtin Sonderurlaub für SPD-Wahlkampf
Die Landesregierung steht erneut wegen eines Sonderurlaubs in der Kritik. Das SPD-geführte Innenministerium hat einer Beamtin Sonderurlaub gewährt, um als Kampagnenleiterin den SPD-Landtagswahlkampf zu organisieren.
Staatsrechtler sehen Verstoß gegen Neutralitätspflicht
Kritik kommt vom renommierten Staatsrechtler Ulrich Battis. Er spricht von einem "eklatanten Verstoß" gegen die Neutralitätspflicht. Dem SWR sagte er, es sei rechtswidrig, dass eine Regierung Beamte über einen Sonderurlaub abstelle, um gezielt für eine Partei zu arbeiten. Andere Staatsrechtler sehen das ähnlich. Die Landesregierung dagegen bleibt dabei, dass der Sonderurlaub rechtlich in Ordnung ist.
Innenministerium verweist auf Versorgungszuschlag
Das Innenministerium weist darauf hin, dass die Betroffenen in beiden Fällen von der Partei ein Gehalt bekommen hätten. Zudem habe die SPD dem Land für die Zeit des Sonderurlaubs jeweils einen Versorgungszuschlag gezahlt, der einen Teil der späteren Pensionsansprüche ausgleicht.
Der Landesrechnungshof hatte allerdings schon 2021 festgestellt, dass dieser Versorgungszuschlag die Versorgungsausgaben nicht deckt. Er sei mit 30 Prozent zu niedrig und seit mehr als 40 Jahren nicht mehr erhöht worden. Wie der Rechnungshof dem SWR mitgeteilt hat, liegt der Versorgungszuschlag trotz der Kritik von 2021 jetzt immer noch bei 30 Prozent. Die Höhe des Versorgungszuschlags ist im Landesbeamtenversorgungsgesetz festgelegt.
SPD-Innenminister Ebling verteidigt Sonderurlaub, Opposition übt Kritik
Innenminister Michael Ebling (SPD) sagte dem SWR dazu: Der Sonderurlaub sei rechtmäßig erteilt worden. Außerdem sei dem Land kein Schaden und keine Kosten entstanden. Die Arbeit für eine Partei sei auch für einen Beamten etwas, was öffentlichen Belangen diene, so Ebling. Wenn man eine Beurlaubung hinterfrage, die über zehn Jahre zurückliege und auch öffentlich bekannt gewesen sei, dann rieche das drei Tage vor einem Wahlsonntag mehr nach Wahlkampf als nach einem substanziellen Vorwurf, sagte Ebling weiter.
Die Opposition sieht dagegen in den Vorgängen einen handfesten politischen Skandal. CDU-Generalsekretär Johannes Steiniger sprach von einem "bodenlosen Machtmissbrauch". Nach 35 Jahren sei das Land offensichtlich zu einem "SPD-Selbstbedienungsladen" geworden. AfD und Freie Wähler fordern einen Untersuchungsausschuss nach der Landtagswahl. AfD-Chef Jan Bollinger warf der SPD einen "systematischen Missbrauch staatlicher Strukturen für parteipolitische Zwecke" vor.
Auf die Anfrage des SWR, wie oft es in dieser und der vergangenen Legislaturperiode vorgekommen ist, dass Landesbeamte Sonderurlaub wie im vorliegenden Fall erhalten haben, um Wahlkampf für die anderen Regierungsparteien FDP und Grüne zu organisieren, antwortete das Innenministerium: Dies sei nicht bekannt.
Beamtenrechtler: Freistellung als korrekter Weg
Der Beamtenrechtler Jürgen Lorse sieht in einer Art Freistellung den rechtlich korrekten Weg, um einen Beamten in einer Partei zu beschäftigen. Für den Beamten heißt das, er beendet seine Beamtentätigkeit für die Zeit der Arbeit in der Partei. Damit kann er für diese Zeit auch keine Pensionsansprüche sammeln. Stattdessen zahlt die Partei für ihn Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung.
Da die Beamtenpension in der Regel höher ausfällt als die Rente, ist dieses Modell für den Betroffenen weniger lukrativ, so Lorse. Außerdem falle die Rückkehrgarantie in das Beamtenverhältnis weg.