Zwischen Furcht und Fürsorge

Streit um Wolf: Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Kompromiss finden

Der Bundesrat hat darüber beraten, ob der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden soll und welche Regeln dafür gelten sollen.

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Von Autor/in Christian Buttkereit

Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der bei einigen Ländern und auch bei Umweltverbänden auf Kritik stößt. Für Einigkeit soll nun eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Jagd und Wolf sorgen.

Auch in Rheinland-Pfalz ist der Umgang mit dem Wolf umstritten, weil die Tiere immer wieder Weidetiere oder Gehegewild reißen. Ende 2025 etwa wurden bei Liebenscheid im Westerwald 18 Schafe gerissen. Dazu hier einige Fragen und Antworten:

Wie viele Wölfe gibt es in Rheinland-Pfalz?

Fast 14 Jahre nach dem ersten Wolfsnachweis nach mehr als 100 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz sind fünf Rudel ganz oder teilweise im Land etabliert. Die fünf Rudel bestehen nach jüngsten Angaben des zuständigen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität aus neun erwachsenen Wölfen und ihren Jungen.

Eines dieser Rudel lebt an der Grenze zum Saarland, vier im Westerwald, wobei das Vierte erst seit gut einer Woche als in Rheinland-Pfalz sesshaft gilt. Hinzu kommt ein neuer Wolf im Hunsrück. Bei einem Wolf in der Vorderpfalz wird noch geprüft, ob er tatsächlich als dort ansässig gilt. Hinzu kommen Tiere, die durch das Land ziehen, ohne hier ansässig zu sein.

Immer wieder ist zu hören, dass die Regierung die Sorgen der Menschen nicht ernst nehme. Was ist da dran?

Das Ministerium schreibt auf SWR-Anfrage, es nehme die Sorgen der Menschen ernst. In der Bevölkerung existiere viel Unsicherheit und zum Teil auch Angst vor dem Wolf. Dabei seien Wölfe menschenscheu.

Lediglich einzelne neugierige Jungtiere näherten sich gelegentlich den Menschen. Das Land biete an, sich im Rahmen von Podiumsdiskussionen, Online-Angeboten, Herdenschutzberatung und einer zentralen Hotline zum Thema Wolf sowie über die aktuelle Lage zu informieren und sich mit den zuständigen Stellen direkt auszutauschen.

Infolge der Risse vom Jahresende würden zukünftig bei gesicherter Überwindung des Herdenschutzes Proben in verkürzter Zeit analysiert werden, um festzustellen, ob es sich um Wolfsrisse handelt. Die Informationen finden sich im Internet auf der Seite des Koordinationszentrums Luchs und Wolf.

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Wie können Weidetiere besser vor Wölfen geschützt werden?

Als erfolgversprechende Herdenschutzmaßnahmen gelten (mobile) Herdenschutzzäune mit einer Mindesthöhe von 90 Zentimetern mit einem Elektrodraht in 1,20 Meter Höhe, um zu verhindern, dass Wölfe über den Zaun springen.

Hinzu kommt ein Untergrabschutz am Boden. Das Land fördert diese Zäune mit bis zu 100 Prozent. Außerdem übernimmt das Land die Kosten für den Unterhalt von Herdenschutzhunden von jährlich bis zu 1.920 Euro pro Hund.

In diesem Zusammenhang weist das Umweltministerium darauf hin, dass beim ganz überwiegenden Anteil an Übergriffen auf Weidetiere in Rheinland-Pfalz kein oder kein vollständig wolfsabweisender Herdenschutz vorhanden gewesen sei.

Warum ist es nicht möglich, auffällige Wölfe ganzjährig abzuschießen?

Nach derzeit noch geltendem Recht sind sogenannte Entnahmegenehmigungen von Wölfen das Ergebnis von Einzelfallprüfungen. Dabei muss ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen zwei Rissen mit Überwindung des empfohlenen Herdenschutzes bestehen.

Außerdem muss sichergestellt werden, dass auch wirklich der verursachende Wolf geschossen wird. Außerhalb der Jagdzeit oder bei ungünstigem Erhaltungszustand ist die Entnahme von Problemwölfen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gegen erteilte Genehmigungen wurde in der Vergangenheit regelmäßig erfolgreich geklagt. Ziel einer bundesweiten Regelung ist es, dass Problemwölfe auch bei ungünstigem Erhaltungszustand geschossen werden dürfen.

Wie steht die Landesregierung zum Vorhaben der Bundesregierung, im Jagdrecht eine aktive Bejagung des Wolfs zu ermöglichen?

Grundsätzlich begrüßt die Landesregierung eine bundesweite Regelung. In Rheinland-Pfalz wurde der Wolf bereits ins Jagdrecht aufgenommen. Zunächst allerdings mit einer ganzjährigen Schonzeit, weil noch nicht von einem guten Erhaltungszustand ausgegangen wird. Der wäre aber Voraussetzung für die Bejagung. Mit anderen Worten: Wölfe sollen nur gejagt werden dürfen, wenn nicht die Gefahr besteht, dass sie wieder ausgerottet werden.

Ein günstiger Erhaltungszustand könne dazu führen, dass bei höherer Wolfsdichte eine reguläre Bejagung außerhalb der Schonzeit möglich sei, so das Umweltministerium. Eine Entnahme unauffälliger erwachsener Wölfe lehnt die Landesregierung jedoch ab, weil dadurch intakte Rudelstrukturen gestört würden, was zu einem Anstieg von Nutztierrissen führen könne.

Was fordern die Jäger?

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich für eine Entnahmerate von 40 Prozent der Jungtiere innerhalb der Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober ausgesprochen. Durch die frühe Bejagung von Jungtieren soll – wie bei anderen Wildarten – ein weiteres Anwachsen der Population begrenzt beziehungsweise eine Bestandsreduktion erreicht werden.

Einer Forderung der Jäger ist die EU-Kommission bereits nachgekommen, indem der Schutzstatus des Wolfs im vergangenen Jahr von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft wurde. Damit wurden die Hürden für die Bejagung ein Stück gesenkt.

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Christian Buttkereit

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