"Jetzt ist alles so, wie es sein sollte." Erleichterung schwingt in der Stimme von Winzer Philipp Kettern aus Piesport mit. Denn das Piesporter Goldtröpfchen kann nun auch weiter Piesporter Goldtröpfchen heißen. Das wäre beinahe nicht mehr so gewesen. Denn einige Weinreben der bekannten Marke lagen nicht auf der Gemarkung Piesport, sondern der Nachbargemeinde Neumagen-Dhron. Zuvor hatte der Trierische Volksfreund berichtet.
Das Problem: Laut einer EU-Richtlinie müssen alle Weine ab dem Jahrgang 2026 genau den Ort im Namen tragen, auf dessen Gemarkung die Reben stehen. Aus dem "Piesporter Goldtröpfchen" wäre also das "Dhroner Goldtröpfchen" geworden. "Das wäre eine wirtschaftliche Katastrophe gewesen", so Kettern.
Gemeinden tauschen Weinlagen und ein bisschen mehr
Die Gemeinden haben nun einen Weg gefunden, wie sie mit der EU-Richtlinie umgehen. Heißt also: Alle Lagen, die auf der Gemarkung Neumagen-Dhron liegen, aber Reben des "Piesporter Goldtröpfchens" oder des "Piesporter Grafenbergs" sind, hat die Gemeinde an Piesport abgegeben. Piesport hingegen hat Weinlagen, die beispielsweise zum "Dhroner Hofberg" gehören, an die Nachbargemeinde übertragen.
Bürokratie im Mosel-Weinberg Weinmarke in Gefahr: Wie Piesporter Winzer ihr "Goldtröpfchen" retten wollen
Teile der Weinlage "Piesporter Goldtröpfchen" liegen eigentlich in Neumagen-Dhron. Das hat jahrhundertelang keinen gestört. Doch ein neues Gesetz bringt die Winzer in Bedrängnis.
Die Herausforderung: Neumagen-Dhron hätte 5,5 Hektar mehr abgegeben, als die Gemeinde bekommen hätte. "Wir sind sowieso schon eine Gemeinde mit kleiner Fläche", erklärt Neumagen-Dhrons Bürgermeister Dieter Heintz. "Uns war es wichtig, Ausgleichsflächen zu bekommen." Sinnvolle Flächen zu finden, sei gar nicht so leicht gewesen, resümiert Piesports Bürgermeister Ewald Meuren. Schließlich hätten sich die Bürgermeister aber auf Wiesen- und Waldflächen einigen können.
Weinbezeichnungsrecht totgeschwiegen und ignoriert?
Die beiden Bürgermeister zeigten sich im Gespräch mit dem SWR jedoch verwundert darüber, dass das Problem bei den Winzern erst jetzt auf den Tisch kam. Schließlich sei das Weinbezeichnungsrecht, um das es hier geht, schon 2021 in die Weinverordnung eingeführt worden.
Das Gesetz ist ja nicht vom Himmel gefallen.
Es sei eine große Herausforderung gewesen, sich überhaupt erstmal in die Thematik einzulesen, so die Bürgermeister. Denn beide haben mit dem Winzerberuf kaum Berühungspunkte. Mehr Eigeninitiative vom Weinbauverband oder dem Landwirtschaftsministerium hätte Dieter Heintz gut gefunden.
"Das Gesetz ist ja nicht vom Himmel gefallen", sagt er. "Uns als Bürgermeister wurde jetzt der schwarze Peter zugeschoben." Auch Winzer Johannes Haart aus Piesport sieht das so. Vielen sei es einfach vielleicht nicht bewusst gewesen, vermutet er.
Nichtsdestotrotz sei die ganze Aktion aber sehr konstruktiv verlaufen. Es habe auch viel Unterstützung seitens der Behörden gegeben. Zwar sei an der ein oder anderen Stelle in den Gemeinderäten diskutiert worden. Aber letztendlich hätten beide Gemeinderäte einstimmig dem Tausch zugestimmt. Zudem sei es wichtig gewesen, den ohnehin stellenweise stark gebeutelten Winzerbetrieben zu helfen.
Laut Bürgermeister Dieter Heintz fehlt jetzt noch die endgültige Zusage der Kommunalaufsicht. Aber das sei hoffentlich nur eine Formsache. Denn diese habe schon Zustimmung signalisiert.
Vorbild für andere Gemeinden mit ähnlichen Problemen
Die Richtlinie bereitet nicht nur den Winzern in Piesport und Neumagen-Dhron Bauchschmerzen. Auch andere Weinlagen müssen sich damit auseinandersetzen, wie der "Ockfener Geisberg" oder der "Brauneberger Juffer". Es sei leider ein Gesetz, das am Schreibtisch gemacht wurde, findet Winzer Kettern aus Piesport.
"Unser Fall zeigt, was machbar ist", sagt Winzer Johannes Haart aus Piesport. Andere könnten sich daran nun orientieren. Auch Winzer Philipp Kettern hofft, dass andere Gemeinden die Initiative ergreifen und den Winzern vor Ort helfen, dass die Weine weiterhin so heißen können, wie bisher.