In eigener Sache

Korrekturen im Programm des SWR

Unsere Inhalte sind auf zahlreichen Kanälen wie Fernsehen, Radio und Online-Plattformen verfügbar, wir senden rund um die Uhr Hörfunk- und TV-Programme sowie eine Vielzahl an Online-Angeboten. Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen umfassende, objektive und journalistisch fundierte Informationen bereitzustellen. Dabei verpflichten wir uns der Faktentreue und der klaren Trennung von Nachricht und Kommentar.

Von der Themenauswahl über die Produktion bis hin zur Veröffentlichung arbeiten wir mit höchster Sorgfalt und Professionalität. Dennoch können bei der Vielzahl an Beiträgen trotz aller Anstrengungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fehler passieren. Das ist bedauerlich, und wir bitten dafür um Entschuldigung.

Uns ist es wichtig, offen, transparent und konstruktiv mit solchen Fehlern umzugehen. Deshalb veröffentlichen wir Richtigstellungen, die Sie in chronologischer Reihenfolge auf unserer Seite finden können. Kleinere Unstimmigkeiten wie Tippfehler oder Versprecher werden hierbei jedoch nicht berücksichtigt. Mit diesem Ansatz wollen wir Vertrauen schaffen und Ihnen unsere Haltung zu Kritik und Fehlern klar und nachvollziehbar darlegen.

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Stand

Korrektur: Falsche Einordnung der Bürgerinitiative "LindA"

Es gab einen Fehler im Artikel „Meinung: Kneipen schließen früher – Ein Schlag ins Gesicht der jungen Menschen in Heidelberg“. In einer ersten Version hieß es, dass die Heidelberger Bürgerinitiative „LindA“ (Leben in der Altstadt) selbst geklagt hatte. Das ist so nicht richtig: „LindA“ hatte die Anwohnerinnen und Anwohner tatsächlich nur ideell unterstützt und Spenden für die Finanzierung der Klage gesammelt. Wir haben dies entsprechend korrigiert.

Korrektur: Falsche Zeitbezüge

Es gab einen Fehler im Artikel „Wer darf kommunale Räume nutzen? Reutlingens Oberbürgermeister Keck fordert Reform“. In einer vorherigen Version stand, die AfD plane, gerichtlich gegen die Stadt wegen des geschlossenen Mietvertrags vorzugehen. Richtig ist: Die AfD hat dies bereits getan und vom Gericht Recht bekommen. Sie durfte ihren Landesparteitag in der Stadthalle veranstalten. Die neue Nutzungsordnung in Hechingen gilt erst für künftige Parteiveranstaltungen. Wir haben die entsprechende Passage korrigiert.

Korrektur: Falscher Kontext

Im Online-Artikel zur Debatte um Sicherheit an Schulen (Artikel vom 23.1.2026, 20:24 Uhr) wurde als Beispiel für Fälle von Gewalt und Vandalismus ein Fall an der Karolina-Burger-Realschule in Ludwigshafen hervorgehoben. Es handelte sich um den Angriff einer psychisch erkrankten 17-Jährigen auf eine Lehrerin. Mit Blick auf die Erkrankung der Schülerin wurde hier ein falscher Kontext zu den weiteren Vorfällen an der Schule hergestellt. Die entsprechende Passage wurde deshalb in dem Artikel eingekürzt, die Korrektur wurde in einem Info-Kasten am Ende des Artikels kenntlich gemacht.  

Korrektur: Falsche Amtsbezeichnung bei Michael Ebling

In der Fernsehsendung SWR Aktuell Rheinland-Pfalz am 8. Februar 2026 wurde in einem Bericht zu einer Verkehrskontrolle Michael Ebling, SPD, als „Verkehrsminister“ bezeichnet. Richtig ist, dass Michael Ebling Innenminister von Rheinland-Pfalz ist. 

Korrektur einer falschen Zahl

Im Artikel „Digitale Schulstunde zu KI in Ludwigshafen: 1.700 Schulklassen aus ganz Deutschland dabei“ ist uns ein Fehler unterlaufen. In der ersten Version hieß es, bei einer digitalen Schulstunde in Ludwigshafen seien 5.300 Schüler zugeschaltet gewesen. Das war nicht korrekt. Tatsächlich waren am Dienstag 53.000 Schüler beim Livestream der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz aus Ludwigshafen zugeschaltet. Wir haben die entsprechende Zahl korrigiert.

Korrektur: Falsche Funktionsbezeichnung

In der Sendung „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ vom 15.1.2026 hatten wir einen Bundeswehrreservisten als Vorsitzenden des „Bundes Deutscher Fallschirmjäger“ bezeichnet. Richtig ist: Er ist saarländischer Landesvorsitzender des entsprechenden Vereins. Wir haben dies im Beitragsmitschnitt entsprechend korrigiert.

Korrektur: Begriff und Bedeutung „lebenslang“

Es gab einen Fehler im Artikel "Mord in der Familie: Diana aus Ludwigshafen über den Tod ihrer Tante": In einer ersten Version hieß es, das Urteil laute auf „lebenslänglich wegen Mordes“. Zudem wurde es mit 15 Jahren Gefängnis gleichgesetzt. Beides ist nicht korrekt. Der juristische Begriff ist „lebenslang“ und bedeutet in Deutschland grundsätzlich eine unbefristete, lebenslange Freiheitsstrafe. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Aussetzung zur Bewährung frühestens nach 15 Jahren möglich. Das ist aber kein Automatismus. Wir haben die entsprechende Passage korrigiert.

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
SWR