Am 1. September 1981 sitzt eine Gruppe von Menschen im Keller der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Sie schauen sich Bilder an, durchforsten die Unterlagen, lesen Listen. Einer von ihnen, Hans Braun, liest Namen vor und fängt an zu schluchzen. „Oswald Braun“ – es ist der seines Vaters. Die gesamte Familie war nach Auschwitz-Birkenau deportiert worden. Hans Braun überlebte als einer von wenigen.
Mit ihm sind an diesem Tag vor 45 Jahren insgesamt 18 Sinti im Archiv, unter ihnen auch Romani Rose und Hildegard Lagrenne, die später wichtige Vertreter des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma werden würden. Gemeinsam hatte die Gruppe die Akten – bestehend aus Fotografien von Gesichtern und Händen, Umrisszeichnungen, Finger- und Handabdrücke, meterlange Familienstammbäume mit Angaben zu vermeintlichen „Mischlingsgraden“ – an diesem Tag durch eine Besetzung freigepresst.
Jahrzehntelang lagerten diese Materialien über Sinti und Roma in Tübingen. Erhoben worden waren sie in der NS-Zeit von der „Rassenhygienischen Forschungsstelle“ in Berlin, die unter Leitung des „Rassenforschers“ Robert Ritter stand. Die Anthropologin Sophie Ehrhardt arbeitete dort während der NS-Zeit mit und brachte Teile des Materials nach dem Krieg nach Tübingen. Seit 1957 war sie an der Universität außerplanmäßige Professorin, bis sie in den 1960er-Jahren pensioniert wurde.
Rolle der Wissenschaft bei der Verfolgung von Sinti und Roma
Frank Reuter ist wissenschaftlicher Geschäftsführer der Antiziganismusforschungsstelle an der Universität Heidelberg und hat sich besonders mit visuellem Antiziganismus auseinandergesetzt. Er sagt: Die Fotografien, die sich in den Akten finden, hätten einen „großen moralischen Wert“ für die Sinti. „Auch wenn es sich um Fotos handelte, die die Täter gemacht haben – sie lasen sie als letztes visuelles Erinnerungsstück an die ermordete Person.“
Denn die Besetzung des Archivs sei ein Akt gewesen, Deutungsmacht zurückzugewinnen: „Es ging darum, einen zentralen Wissensspeicher über den Völkermord aus der Hand der Täter in die Hand des staatlichen Archivs, nämlich des Bundesarchivs, zu überführen.“
Die Beteiligung der Wissenschaft spielte eine zentrale Rolle bei der Legitimation des Porajmos, des Völkermords an den Sinti und Roma. Rassenforschung, Kriminalpolizei und SS bildeten einen sogenannten „wissenschaftlich-polizeilichen Komplex“, der Sinti und Roma erfasste und verfolgte.
Die „Rassenhygienische Forschungsstelle“ nahm dabei eine Schlüsselrolle ein. „Diese rassenbiologische Klassifikation diente als Grundlage für Entscheidungen des Täterapparats, ob die Leute deportiert werden sollten oder nicht.“
Überlebenden sowie Nachkommen war bekannt, dass es diese Akten gab – einzelne Gutachten seien immer wieder in anderen Beständen aufgetaucht, so Reuter. Trotzdem konnte Ehrhardt jahrelang weiterarbeiten. Nach ihrer Pensionierung wurde ihr zwar vom Institutsleiter verboten, weiter an dem Material „zu forschen“. Daraufhin ließ sie es jedoch zwischenzeitlich nach Mainz bringen, um dort ungestört Zugriff zu haben.
Täter konnten unbehelligt weiterarbeiten
Wie konnte es sein, dass Sophie Ehrhardt so lange an der Universität Tübingen unbehelligt blieb? „Das hat mit dem Nachkriegsdiskurs und der Verdrängung des Verbrechens in der Adenauer-Republik zu tun“, erklärt Reuter. „Es gab überhaupt kein Bewusstsein für dieses Verbrechen.“ Neben den Wissenschaftlern seien auch die Kripo-Leute, die Deportationen organisiert hatten, weitgehend unbehelligt geblieben, sagt Reuter.
Die polizeilich geführte „Landfahrerzentrale“ in Bayern erfasste bundesweit ab 1952 weiterhin systematisch Daten über Sinti und Roma und stützte sich unter anderem auf die rassenpolitische Forschung.
„Erst Ende der 1970er-Jahre wurde es für die vormaligen Täterinnen und Täter ungemütlich, als die Bürgerrechtsbewegung den Finger in diese Wunde legte.“ Die Sinti-Gruppe hoffte durch die Herausgabe der Akten nicht nur Einblick in die Systematik ihrer Verfolgung zu erhalten – sondern auch Material für juristische Verfahren gegen Täter zu gewinnen. Gut 20.000 rassistische Gutachten hätten als Beweismaterial für mögliche Prozesse dienen können.
„Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt“, sagt Reuter. „In den überführten Unterlagen finden sich die Gutachten nicht. Sie sind bis heute verschollen.“ Vieles spreche dafür, dass die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sie beiseite geschafft haben. Zudem seien viele Täterakten bis in die 1970er-Jahre systematisch von Institutionen und der Polizei vernichtet worden, so Reuter.
Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma
Die Besetzung des Archivs an der Universität Tübingen sei dennoch ein wichtiger Erfolg der Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma gewesen, wie Karola Fings in ihrem Buch „Sinti und Roma. Geschichte einer Minderheit“ schreibt. Nach der willkürlichen Erschießung des Sinto Anton Lehmann durch einen Polizisten in Heidelberg, begannen sich immer mehr Sinti zu politisieren: Es gab Demonstrationen und Verbände wurden gegründet.
Die Besetzung des Tübinger Uniarchivs war das dritte wichtige Ereignis: Nach der großen Gedenkveranstaltung für die Ermordeten des Porajmos in Bergen-Belsen 1979, bei der diese Opfergruppe erstmals öffentlich wahrgenommen wurde und dem Hungerstreik in Dachau 1980, über den international breit berichtet wurde.
Am 17. März 1982 wurde der Porajmos schließlich von der Bundesregierung als Völkermord anerkannt. „Völkerrechtlich war das ein wichtiger Schritt“, sagt Reuter, „aber zunächst nur ein symbolischer“. „Es war der symbolische Beginn eines jahrzehntelangen Prozesses, in dem diese Anerkennung quälend langsam in gesellschaftliche Wirklichkeit überführt wurde. Dieser Prozess ist bis heute nicht abgeschlossen.“
Sinti und Roma in Baden-Württemberg
Letztes Jahr unterzeichnete Romani Rose als Vertreter des Zentralrats der Sinti und Roma eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesarchiv, das die Akten seit 1981 verwahrt. Sie regelt den besonders sensiblen Umgang mit den Dokumenten und Fotografien aus dem Bestand.
„Für seriöse Wissenschaftler waren die Bilder immer zugänglich“, sagt Reuter, der die Akten selbst für seine Forschung eingesehen hat. „Jetzt hat man erkannt, dass sie einen besonderen Schutzstatus brauchen – auch vor dem Hintergrund einer sich verdüsternden politischen Lage.“
Die späte Aufarbeitung der Beteiligung der Universität Tübingen wurde nach der Besetzung des Archivs wesentlich von Studierenden und Lehrenden des Ludwig Uhland-Instituts vorangetrieben. Die maßgeblichen historischen Forschungen zu den lokalen Verstrickungen übernahm der Förderverein zur Erforschung der Heimatgeschichte des Nationalsozialismus im Landkreis Tübingen.
So sehr es stimme, dass die Geschichte von Sinti und Roma von staatlicher Diskriminierung geprägt ist, dürfe sie aber nicht ausschließlich als Opfergeschichte erzählt werden, betont der Forscher. „Sie lässt sich auch als Geschichte von Teilhabe erzählen.“ Sinti und Roma seien beispielsweise seit Jahrhunderten in Baden-Württemberg beheimatet gewesen. Das Stigma des Fremden sei ihnen von außen übergestülpt worden.
Mit dem Landesverband und dem Staatsvertrag von 2013 mit Baden-Württemberg habe es einen „entscheidenden symbolischen Akt politischer Anerkennung“ gegeben, sagt Reuter. Allerdings würden die politischen Versprechen im Alltag noch nicht eingelöst. „Diese Kluft gilt es zu schließen, und das ist ein sehr langer Prozess. Antiziganismus ist über Jahrhunderte gewachsen und wird nicht über Nacht verschwinden.“