Textsicherheit mag geübt sein
Hymnen sind eine feine Sache, finde ich. Ich liebe Hymnen! Ich finde es schön, wenn man sie aus freien Stücken gemeinsam singt. Was unsere Nationalhymne angeht, habe ich das zum ersten Mal bei der Fußball-WM 2006 gemacht, beim Public Viewing vor den Deutschlandspielen.
Das hat richtig Spaß gemacht, selbst wenn nicht alle ganz textsicher waren. Aber auch die offizielle deutsche Hymnistin Sarah Connor sang schon 2005 inbrünstig: „Brüh im Glanze dieses Lichtes …“
Händedruck statt Hymne
Am lautesten und fröhlichsten haben damals rund um meinen Platz übrigens ein paar Deutsche mit Migrationshintergrund mitgesungen.
Und von einem arabischstämmigen Bekannten habe ich mal gehört, dass er bei seiner Einbürgerungsfeier etwas enttäuscht war, wie nüchtern das zuging: Begrüßung, Händedruck, Formularübergabe. Er hatte sich vorgestellt, da stehen am Ende alle auf und singen gemeinsam die Nationalhymne!
Hymnenpflicht an der Schule
Also, da ist ein gutgelauntes Potenzial, das man heben kann. Was ich allerdings eine unfeine Sache finde, sind schlechtgelaunt verordnete Hymnen. Das, wozu jetzt bayerische Schulen verdonnert werden: Die Bayernhymne ist Pflicht, dazu als zweites wahlweise die deutsche oder die europäische.
Mitsingen muss immerhin niemand, und die Hymne darf vom Band genudelt werden – bei der Ausstattung vieler Schulen vielleicht vom Kassettenrekorder. Wer doch mitsingen will, für den könnte der Text ja per Overhead-Projektor angezeigt werden.
Knast für die Widerspenstigen
Allerdings, der furchtbar linksradikale Schüler, der ich seinerzeit mal war, hätte sich vielleicht sogar diebisch gefreut: prächtige Gelegenheit zu Subversion und Widerstand!
Damit allerdings in Bayern erst gar keine Witzeleien und Despektierlichkeiten aufkommen, werden die Schulen vom bayerischen Kultusministerium vorab direkt mit § 90a StGB bedroht: Hymnenverunglimpfung kann mit bis zu drei Jahren JVA geahndet werden.
Ein zwangspatriotischer Anti-Grantel-Erlass ausgerechnet in Bayern? Da braucht die Liberalitas Bavariae erstmal einen doppelten Bärwurz.
Zwiespalt statt Gemeinschaft
Aber im Ernst, ich finde, dieses Söderlicht verbrüht den Glanz selbst der unkaputtbaren Bayernhymne. Und zwar deshalb, weil so ein Ja zur Hymne von der ganzen Breite der Gesellschaft ausgehen müsste, und von den Schulgemeinschaften selbst, nicht aber von einer einzelnen Regierungspartei.
Selbst die Kultusministerin von den Freien Wählern war, so heißt es, zunächst gegen den einseitigen Erlass, und der bekanntlich nicht zimperliche Herr Aiwanger warnte, den Bogen nicht zu überspannen.
Eine Pflichthymne mit Strafbewehrung gegen renitente Schüler tut das Gegenteil von dem, was eine Hymne tun soll: Sie stiftet keine Gemeinschaft, sondern Zwiespalt und Unruhe.
Ohne Lust zur Hymne
Mir würde da die Lust aufs Singen, die ich eigentlich habe, vergehen. Sowas nennt man einen Bärendienst. Darauf gleich noch einen Bärwurz.
Und die Erinnerung an ganz hohes bayerisches Kulturgut, nämlich Doktor Döblingers geschmackvolles Kasperltheater, in dessen Heimatlied „Balkong“ es heißt:
Ja, dich erfasst der schöne Drang zu singen / weil alles passt, muss keiner dich da zwingen.
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