Bei Amtsmissbrauch oder schweren Vergehen

Sollen Bürgermeister in Baden-Württemberg abgewählt werden können?

Bisher gibt es in BW - anders als in anderen Bundesländern - keine Möglichkeit, Bürgermeister abzuwählen. Auch nicht bei schweren Vergehen. Ein Verein möchte das ändern.

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Von Autor/in Julia Kretschmer

Wenn die Zusammenarbeit mit dem eigenen Bürgermeister schwierig wird, dann können acht Jahre Amtszeit ganz schön lang werden für eine Kommune. Denn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben in Baden-Württemberg eine starke Stellung gegenüber dem Gemeinderat, dem er oder sie auch vorsitzt.

Der Verein "Mehr Demokratie" möchte das ändern und schlägt ein Verfahren für die Bürgermeisterabwahl vor. Denn neben Bayern ist Baden-Württemberg das einzige Bundesland, in dem Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht abgewählt werden können. Hier können Stadtoberhäupter bislang nur auf einem Weg ihres Amtes enthoben werden: per Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf Antrag der Rechtsaufsichtsbehörde.

Streit zwischen Bürgermeisterin und Gemeinderat in Niederstetten

Mit so einem Fall hat die Gemeinde Niederstetten (Main-Tauber-Kreis) Erfahrung. Seit 2019 gibt es hier Streit zwischen der amtierenden Bürgermeisterin Heike Naber (parteilos) und dem Gemeinderat. Naber soll Kompetenzen überschritten haben, weil sie ohne Zustimmung Grundstückskäufe getätigt sowie Architektenaufträge unterschrieben hat. Das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises hatte die Bürgermeisterin 2021 vorläufig des Amtes enthoben – aus Sorge, die Niederstettener Verwaltung könne wegen des ausufernden Streits im Rathaus handlungsunfähig werden. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim konnte Naber ihren Dienst im Januar 2023 aber wieder aufnehmen.

Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hat im Herbst 2024 Anklage gegen Naber erhoben wegen Untreue zulasten der Stadt und Urkundenfälschung. Bislang gibt es keine Entscheidung.

Verein fordert Abwahlmöglichkeit - mit hohen Hürden

Der Verein "Mehr Demokratie" fordert für Baden-Württemberg eine Abwahlmöglichkeit - und stellt dafür durchaus hohe Hürden auf: Entweder muss es einen Antrag aus der Bürgerschaft geben, der mindestens so viele Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern hat, wie das Stadtoberhaupt Stimmen bei der Wahl erhielt; oder es gibt einen entsprechenden Antrag von drei Vierteln aller Gemeinderäte. Würden diese Voraussetzungen erreicht, gäbe es gemäß dem Vorschlag des Vereins einen Bürgerentscheid über die Abwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin.

Kritik an fehlender Altersbegrenzung

Ein mögliches Risiko für Probleme mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sieht "Mehr Demokratie" im Wegfall der Altersgrenze. Bis 2023 war im Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg festgelegt, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bei ihrer Wahl mindestens 25 Jahre alt sein müssen und höchstens 67 Jahre alt sein dürfen. Nach der Reform liegt das Mindestalter bei 18 Jahren, nach oben gibt es gar keine Grenze mehr.

Gemeindetag gegen Abwahlmöglichkeiten

Der Gemeindetag in Baden-Württemberg, der die Interessen der Städte und Kommunen im Land vertritt, ist gegen die Möglichkeit der Bürgermeisterabwahl. Auf SWR-Anfrage teilte der Verband mit, dass es die Aufgabe von Bürgermeistern und Gemeinderat sei, in der täglichen Kommunalpolitik Konflikte zu überbrücken und zusammen tragbare Kompromisslösungen zu finden. "Durch die Schaffung einer Abwahlmöglichkeit würde die Rechtsstellung des Bürgermeisters erheblich geschwächt. Eine Abwahlmöglichkeit würde mit Sicherheit das Amt des Bürgermeisters nicht attraktiver machen und könnte das Problem, qualifizierte Bewerber zu finden, verschärfen."

"Mehr Demokratie" hat sich nach eigenen Angaben mit ihrem Anliegen an alle Landtagsfraktionen außer der AfD gewandt. Man hoffe, dass die Abwahlmöglichkeit nach der nächsten Landtagswahl im März im Koalitionsvertrag verankert wird.

Niederstetten

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Julia Kretschmer
Julia Kretschmer Portrait SWR Volontärin 2022
Onlinefassung
Andrea Blocksdorf
Bild von Andrea Blocksdorf

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