Mit dem Evangelium unvereinbar

Evangelische Landeskirche will keine Extremisten in ihrem Kreis

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg will keine Extremisten in ihren Reihen haben. Wer sich rechtsextrem äußert, soll künftig kein Kirchenamt haben.

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Die Evangelische Landeskirche in Württemberg möchte sich stärker gegen eine Unterwanderung durch politische Extremisten schützen. Deshalb können Kirchengemeindegeräte, die mit rassistischen oder menschenverachtenden Äußerungen auffallen, künftig aus ihrem Gremium ausgeschlossen werden. "Wir wollen betonen, dass sich Rechtsextremismus und Evangelium widersprechen und man bei entsprechenden Äußerungen sein passives Wahlrecht verliert", sagte Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl im Gespräch mit der "Südwestepresse".

Gohl: Extremismus ist unvereinbar mit dem Evangelium

Vor wenigen Tagen hatte die Herbstsynode beschlossen, den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern. Der Beschluss diene der Prophylaxe, sagte Gohl. Zwar sehe er für Württemberg derzeit keine akute Gefahr, aber das sehe in den Kirchen im Osten Deutschlands anders aus: "Die haben echt ein Problem." Eine Unterwanderung durch Extremisten könne die Grundhaltung der Kirche infrage stellen: "Wenn Kirche unterwandert wird, könnte das kippen. Da könnte es dann heißen: Was gehen uns Geflüchtete an? Mit dem Evangelium wäre das nicht vereinbar."

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl im Portrait
Ernst-Wilhelm Gohl ist Bischof der evangelischen Landeskirche Württemberg. Bernd Weißbrod

Für die Entscheidung erntet Gohl interne Kritik

Ein Ausschluss solle aber nicht pauschal erfolgen, so der Landesbischof. "Wir sagen nicht: Weil du AfD-Mitglied bist, kannst du nicht im Kirchengemeinderat sein." Aber wenn es konkrete Äußerungen gebe, dann sollte im Kirchengemeinderat darüber gesprochen werden. Möglicherweise müsse die Person bei einer entsprechenden Haltung dann auch ausgeschlossen werden, so Gohl. Greife der Rat nicht ein, könne ein Visitator oder Dekan eingreifen.

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Wegen dieser Neuregelung hat der evangelische Landesbischof von Württemberg auch kritische Anfragen erhalten. "Manchen geht es darum, ein Zeichen des Protests zu setzen. Andere heben hervor, dass die AfD gegen Abtreibung ist. Denen sage ich dann, dass das ganze Leben zählt, nicht nur das vorgeburtliche", sagte er. Der Großteil der Rückmeldungen unterstütze die Position allerdings.

Der Kirchengemeinderat ist etwa das "Parlament" der Kirche vor Ort - vergleichbar mit einem Gemeinderat in einer Kommune. Er ist zuständig für kirchliche Belange. Das Gremium besteht aus gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern der Gemeinde und dem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin. Unter anderem zählt zu den Aufgaben des Kirchengemeinderats die Gestaltung der Gottesdienste und Veranstaltungen, die Verwaltung des Haushalts und der Gebäude sowie die Personalverantwortung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter.

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SWR

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