Seit wann wusste die Universität von den Vorfällen?

Spanner-Skandal: Ex-Personalleiterin klagt gegen Uni Freiburg

Der Spanner-Skandal an der Uni Freiburg schlägt weiter hohe Wellen: Nun klagt die ehemalige Personalleiterin der Uni gegen ihren Ex-Arbeitgeber - der ihr fristlos gekündigt hatte.

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Von Autor/in Nikolaus Rhein

Drei Wochen nach ihrer fristlosen Kündigung hat die erste Güteverhandlung im Fall des Spanner-Skandals an der Universität Freiburg am Montagvormittag vor dem Arbeitsgericht Freiburg stattgefunden. Die ehemalige Personalleiterin der Universität klagt gegen ihren früheren Arbeitgeber.

Großes Interesse der Öffentlichkeit

Der Fall stößt auf großes öffentliches Interesse: Rund 120 Personen füllten den Sitzungssaal bis auf den letzten Platz. Während der anschließenden rund einstündigen Verhandlung zeigte sich, dass die Fronten zwischen den Parteien weiterhin verhärtet sind.

Das Rektorat der Uni Freiburg beharrt auf der Rechtmäßigkeit der Kündigung der ehemaligen Personalleiterin. Der Vorwurf: Sie habe vertrauliche Mails und sensible Daten weitergegeben und so gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Die langjährige Personalleiterin widerspricht dieser Darstellung: Sie habe das lediglich zu ihrer Verteidigung gemacht und beweisen wollen, dass sie die Uni - anders als von dieser dargestellt - sehr wohl frühzeitig über den Verdacht gegen den Uni-Mitarbeiter informiert hatte.

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Ex-Personalleiterin bezichtigt Uni-Leitung der Lüge

Über die Frage, wer ab wann von was gewusst hat, herrscht weiter Uneinigkeit zwischen den Parteien. Der Vorwurf der Uni: Die Ex-Personalleiterin habe das gesamte Rektorat über die Vorfälle nicht umfassend und ausreichend informiert. "Das ist ein sehr schwerwiegender Vorwurf, der meine Mandantin schwer trifft", so Lena Kühnbach, Verteidigerin der Ex-Personalleiterin.

Es ist belegbar, dass das nicht zutrifft. Eine weitere Mitarbeiterin wird das bezeugen.

Es gebe umfangreiche Belege, dass die Uni frühzeitig über die Vorfälle informiert war, so Kühnbach. Ihre Mandantin habe auch deshalb geklagt, weil sie die rufschädigende Äußerung nicht auf sich sitzen lassen könne.

Nächste Verhandlung Ende Mai

Die Rechtsanwältin der Gegenseite wollte sich dagegen nach der Verhandlung nicht weiter äußern. Am 28. Mai findet die nächste Güteverhandlung statt: Dann will die Ex-Personalleiterin erfahren, aus welchen Gründen ihr konkret gekündigt wurde. Denn das sei noch nicht geschehen, was aus Sicht ihrer Anwältin "ein Unding ist".

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Nikolaus Rhein
Nikolaus Rhein ist Reporter für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Freiburg.

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