Personalchefin entlassen

Spanner-Skandal an Uni Freiburg: Durften interne Daten weitergegeben werden?

Nach dem Spanner-Skandal an der Uni Freiburg gerät der Umgang mit internen Daten und Abläufen zunehmend in die Kritik. Im Fokus steht jetzt unter anderem die Personalleiterin.

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Stand

Von Autor/in Nadine Zeller

Der Skandal um einen ehemaligen Mitarbeiter der Uni Freiburg, der hunderte Frauen heimlich gefilmt hat, schlägt innerhalb der Universität weiter hohe Wellen. Dabei steht die Personalleiterin im Zentrum. Sie wurde Ende April fristlos entlassen - zuerst hatte die Badische Zeitung über den Fall berichtet. Ein möglicher Kündigungsgrund könnte sein, dass die Personalleiterin interne E-Mail-Verläufe an Senat und Universitätsrat weitergegeben hat.

Verteidigung oder Verstoß gegen Datenschutz?

Ihre Anwältin widerspricht dieser Darstellung: Ihre Mandantin habe sich lediglich gegen den Vorwurf gewehrt, die Hochschulleitung nicht rechtzeitig über die mutmaßlichen heimlichen Videoaufnahmen informiert zu haben. Sie habe die E-Mails weitergeleitet, um diesen Vorwurf zu entkräften und Beweismittel vorzulegen.

Ein zulässiger Verteidigungsversuch oder ein Datenschutzverstoß? Der Fall hat sich in wenigen Wochen von einem strafrechtlichen Skandal zu einem arbeitsrechtlichen Konflikt entwickelt. Er wird derzeit vom Landesdatenschutzbeauftragten geprüft. Und auch das baden-württembergische Wissenschaftsministerium lässt die Vorgänge nun juristisch prüfen.

Unabhängig davon streiten Universität und Personalchefin noch über einen weiteren Vorgang. Nach Angaben der Anwältin erhielt ihre Mandantin zudem eine Abmahnung. Sie soll die Hochschulleitung nicht auf eine falsche Darstellung in einer öffentlichen Erklärung der Universität hingewiesen haben.

Konflikt mit grundsätzlicher Bedeutung

Der Fall geht über die Personalfrage hinaus. Er berührt die Grundsatzfrage: Wie weit darf interne Transparenz reichen, wenn zugleich Datenschutzpflichten gelten? Und wie können sich Beschäftigte in Konflikten rechtssicher verteidigen? Neben der arbeitsgerichtlichen Klärung läuft die externe Aufarbeitung der Universität weiter.

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Weitergabe interner Dokumente als Wendepunkt

Nach Informationen der Badischen Zeitung hat das Stuttgarter Wissenschaftsministerium inzwischen eine externe Aufarbeitung eingeleitet. Beauftragt wurde die Juristin und frühere niedersächsische Justizministerin, Barbara Havliza, die den Auftrag am Dienstag angenommen hat. Ein Ministeriumssprecher sagte dem SWR: "Diese Personalie kam auch aus dem Universitätsrat heraus. Wir haben mit Barbara Havliza geredet. Ihre Arbeit beginnt sofort." Bis spätestens Oktober solle sie den Bericht vorlegen. Es gebe zahlreiche offene Fragen zu internen Abläufen und Informationsflüssen.

Damit verschiebt sich der Fokus des Falls: vom ursprünglichen Skandal hin zur Frage, wie die Universität mit internen Vorgängen und vertraulichen Daten umgeht.

Fristlose Kündigung der Uni-Personalleiterin angemessen?

Eine fristlose Kündigung sei bei Datenschutzverstößen grundsätzlich möglich, sagt Lena Kösters aus der SWR-Rechtsredaktion. Entscheidend sei jedoch, dass die Voraussetzungen der fristlosen Kündigung erfüllt sind und eine Interessenabwägung zu Ungunsten der Mitarbeiterin ausfällt.

Zunächst ist offen, ob überhaupt ein Verstoß gegen Datenschutzrecht vorliegt - oder es eine zulässige Verteidigung war. Die Anwältin der Personalleiterin argumentiert gegenüber dem SWR, Senat und Universitätsrat seien ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es handle sich schließlich um eine interne Weitergabe von Informationen, mit dem Ziel, sich gegen einen Vorwurf zu verteidigen. "Wir gehen im Moment davon aus, dass die Informationen dem Senat und dem Universitätsrat ohne Verstoß gegen den Datenschutz vorgelegt werden durften", schreibt sie.

Arbeitsgerichtliche Klärung steht noch aus

Selbst wenn ein Verstoß vorläge, müsse eine Interessensabwägung im Einzelfall entscheiden, ob eine fristlose Kündigung angemessen ist, so die SWR-Rechtsexpertin Lena Kösters. Bei der Abwägung können etwa die Schwere des Datenschutzverstoßes, das Verschulden oder Folgen für die Universität berücksichtigt werden. Außerdem auch ihre Motive, wieso sie die Daten weitergegeben hat, und soziale Folgen der fristlosen Kündigung für die Personalleiterin sowie die Sensibilität der betroffenen Daten.

Vor dem Arbeitsgericht Freiburg läuft derweil bereits ein Verfahren wegen der Abmahnung. Eine Güteverhandlung ist für den 18. Mai 2026 angesetzt. Eine Kündigungsschutzklage wurde bislang nicht erhoben, könnte aber folgen. Damit bleibt vorerst offen, ob die fristlose Kündigung verhältnismäßig war oder eine mildere Reaktion angebracht gewesen wäre.

Spanner-Skandal: Mann filmt heimlich Frauen

Auslöser war der sogenannte Spanner-Skandal. Ein ehemaliger Studienberater wurde wegen heimlicher Videoaufnahmen von mehr als 800 Frauen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft findet die Strafe zu niedrig und hat deshalb Rechtsmittel eingelegt. Das Berufungsverfahren läuft noch.

Nach Bekanntwerden des Falls meldeten sich laut Staatsanwaltschaft weitere mutmaßlich Betroffene und erstatteten Strafanzeige. In zwei zusätzlichen Ermittlungsverfahren wird derzeit geprüft, ob weitere mutmaßliche Taten - sowohl im privaten Umfeld als auch an der Universität - strafrechtlich relevant sind.

Hinweise darauf, dass die Universität selbst bereits früher Strafanzeige erstattet hatte, liegen der Staatsanwaltschaft bislang nicht vor. Auch gibt es nach aktuellem Stand keine Erkenntnisse, wonach Informationen bewusst verzögert oder unvollständig weitergegeben worden sein könnten.

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