Notfallanrufe während der Schicht nur noch per Kopfhörer annehmen, private Handynutzung nur noch im Pausenraum: Die neuen Regeln, die vom 1. April an für die Produktionsbeschäftigten bei Porsche in Stuttgart-Zuffenhausen gelten, sorgen weiter für Gesprächsstoff.
- Begründung von Porsche
- Fotoverbot bei Audi
- Mercedes: in Einzelfällen
- Bosch: Regelungen gelten
- Arbeitsrecht: Komplettverbot möglich
Porsche will Arbeitssicherung steigern
Porsche begründet die Neuordnung damit, dass die Arbeitssicherung gesteigert werden soll. Bei einer Straßenumfrage gehen die Meinungen über den Schritt weit auseinander. Sie reichen von großem Verständnis bis zu großer Empörung.
Ich finde das gut! Die Handys stören den Arbeitsablauf!
Porsche erklärt, die neue Regel habe das Ziel, die Arbeitssicherheit zu verbessern. Auch dieses Argument trifft auf ein geteiltes Echo. Eine Frau hält die Begründung für stichhaltig. Ein junger Mann meint dagegen, um zu erkennen, bei welchem Arbeitsschritt man das Smartphone besser in der Tasche lässt, reicht der gesunde Menschenverstand. Dass für Beschäftigte in der Produktion bei dem Thema in Zukunft andere Regeln gelten wie für die Mitarbeitenden in anderen Bereichen, empfinden einige als unfair.
Bei Audi in Neckarsulm gilt ein Fotoverbot
Andere Großarbeitgeber aus Baden-Württemberg haben bei dem Thema weniger strenge Regeln. Bei Audi in Neckarsulm beispielsweise ist die Nutzung der Privathandys auch in der Produktion grundsätzlich gestattet, so ein Sprecher gegenüber dem SWR.
Bluetooth-Anwendungen müssen die Beschäftigten allerdings ausschalten, weil diese Maschinen stören könnten. Außerdem gilt für die Mitarbeiter in der Produktion und in produktionsnahen Bereichen ein striktes Fotoverbot.
Mercedes untersagt in Einzelfällen
Ähnlich ist die Praxis auch bei Mercedes. Der Hersteller erlaubt die private Nutzung von Handys während der Arbeitszeit - allerdings nur, solange die Arbeitserledigung und der Arbeitsablauf dadurch nicht beeinträchtigt werden, teilt Mercedes schriftlich mit. Im Einzelfall dürfen Vorgesetze die Nutzung untersagen.
Auch Kopfhörer sind am Arbeitsplatz bei Mercedes nicht grundsätzlich verboten. Vor Erlaubnis oder Verbot müsse in jedem Fall eine Gefährdungsbeurteilung stehen. Akustische Gefahren- oder Warnhinweise müssen die Mitarbeiter allerdings jederzeit wahrnehmen können.
Bosch: Nutzung unterliegt Regelungen
Auch beim größten Zulieferer im Land Bosch gibt es kein zentrales Handyverbot in den Werken: "Wir vertrauen auf das verantwortungsbewusste Handeln unserer Mitarbeitenden", teilt eine Sprecherin mit. Die Nutzung unterliege allerdings Regelungen, um die Sicherheit, den Schutz von Unternehmensdaten und einen ungestörten Betriebsablauf zu gewährleisten.
Und auch bei Bosch gilt in der Produktion ein striktes Verbot von Bild- und Tonaufnahmen.
Arbeitsrechtler: Selbst Komplettverbot zulässig
Arbeitsrechtlich sind solche Regeln übrigens absolut zulässig. Im Prinzip könnten Arbeitgeber sogar noch einen Schritt weitergehen - und Handys auf dem Werksgelände komplett verbieten, erklärt Arbeitsrechtsexperte Michael Felser:
Der Arbeitgeber darf bestimmen, was in seinem Betrieb passiert. Dazu gehört auch, dass er bestimmen darf, ob man ein Handy mitnehmen darf auf die Arbeit oder nicht.
Eine Ausnahme wäre, wenn ein Beschäftigter aus medizinischen oder sicherheitsrelevanten Gründen auch im Dienst unbedingt erreichbar sein muss - und keine anderen Kommunikationsmittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall dürften Beschäftigte trotz eines Verbots darauf bestehen, ein Handy mitzuführen.
Hypothetische Überlegungen, die bei den allermeisten Betrieben in Baden-Württemberg keine Rolle spielen dürften. Auch nicht bei Porsche, wo es viele Produktionsmitarbeiter im Dienst erlaubt ist, Köpfhörer zu tragen. Auch deshalb, um Notfallanrufe der Familie annehmen zu können.