Eine Reform der Minijobs könnte in Baden-Württemberg mehr als 1,2 Millionen Beschäftigte betreffen. Die Rentenkommission der Bundesregierung empfiehlt, Minijobs künftig in die Rentenversicherung einzubeziehen und den steuer- sowie sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Bisher müssen Minijobber keine Sozialabgaben zahlen - das würde sich mit der Reform ändern.
Rund 600.000 Minijobber in BW ohne Hauptjob - Großteil davon Frauen
Nach aktuellen Daten des Statistischen Landesamtes BW hatten zur Jahresmitte 2025 knapp 1,24 Millionen Menschen in Baden-Württemberg einen Minijob. Direkt betroffen von einer möglichen Abschaffung wären gut 634.000 Menschen, die ausschließlich geringfügig beschäftigt waren und keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hatten. Fast 60 Prozent dieser Gruppe waren Frauen.
Die anderen rund 604.000 Menschen übten ihren Minijob zusätzlich zu einer regulären Beschäftigung aus. Angaben dazu, wie viele Schülerinnen und Schüler einen Minijob haben, lagen laut Bundesagentur für Arbeit nicht vor. Die Jahresmitte gilt den Angaben zufolge als repräsentativer Jahreswert.
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Rund ein Drittel aller Minijobber in Handel und Gastro
Besonders viele Minijobber arbeiteten Mitte 2025 im Handel und im Gastgewerbe. Im Handel waren 2025 mehr als 191.000 Menschen geringfügig beschäftigt, der Großteil davon im Einzelhandel. Im Gastgewerbe lag die Zahl bei gut 172.000. Damit entfiel fast jeder dritte Minijob im Land auf diese beiden Branchen.
Auf sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen entfielen vergangenes Jahr rund 150.000 Minijobs - Beschäftigte arbeiteten vor allem in der Gebäudebetreuung und -reinigung. Im Gesundheits- und Sozialwesen waren es rund 119.000 Minijobs, in der Industrie rund 107.000. Insgesamt entfielen rund 84 Prozent aller Minijobs in Baden-Württemberg auf den Dienstleistungssektor.
Gastro-Verband warnt vor "erheblichen Folgen"
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Baden-Württemberg warnte vor erheblichen Folgen einer Abschaffung. Sprecher Daniel Ohl erklärte, geringfügig Beschäftigte seien unverzichtbar, um Lastspitzen etwa in Biergärten, bei Hochzeiten oder auf Weihnachtsmärkten abzufangen. Der flexible Einsatz sichere zudem viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze.
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Nach Einschätzung von Ohl könnten bei Einführung der Reform Einschränkungen bei Speisekarten und Öffnungszeiten sowie im schlimmsten Fall Betriebsschließungen drohen. Besonders kleine Betriebe im ländlichen Raum hätten Schwierigkeiten, ohne Minijobber wirtschaftlich zu bleiben.
Handel auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen
Auch der Handelsverband sieht Probleme bei einer Reform. Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann erklärte, der Handel sei auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen. Spitzenzeiten vor Feiertagen oder an Samstagen ließen sich mit klassischen Vollzeit- oder Teilzeitmodellen nur schwer abdecken.
Zudem hätten viele Handelsunternehmen bereits heute Schwierigkeiten, ausreichend Personal zu finden. Lange Öffnungszeiten sowie Abend- und Samstagsarbeit machten viele Stellen für Vollzeitkräfte weniger attraktiv. Hagmann hält es deshalb für kaum realistisch, Minijobs vollständig durch Vollzeitstellen zu ersetzen.
Sollten Minijobs in ihrer bisherigen Form wegfallen, würde dies laut Hagmann die Personalplanung vieler Betriebe deutlich erschweren. "Langfristig könnten daraus Einschränkungen bei Serviceangeboten, eine geringere Flexibilität bei Öffnungszeiten oder zusätzliche Kostenbelastungen entstehen", erklärte sie. Reformen müssten deshalb von einem praxistauglichen Ersatzinstrument begleitet werden.