Seit September gilt in Rheinland-Pfalz das neue Bestattungsgesetz. Dadurch ist es beispielsweise erlaubt, aus der Asche Verstorbener sogenannte "Erinnerungsdiamanten" herzustellen oder, dass Angehörige die Asche mit nach Hause nehmen. Baden-Württemberg ist von solchen Regelungen weit entfernt. Hier sind aktuell Erd-, Feuer- oder Seebestattung erlaubt - festgelegt im Bestattungsrecht.
Bestattung in Baden-Württemberg - das ist erlaubt:
- Erdbestattung: Eine der häufigsten Bestattungsarten ist die Beisetzung in einem Sarg, der auf dem Friedhof beigesetzt wird.
- Feuerbestattung: Viele wählen auch eine Feuerbestattung, bei der Verstorbene eingeäschert und die Asche beigesetzt wird. Das ist aber erst erlaubt, wenn durch eine amtliche zweite Leichenschau bestätigt wurde, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.
- Tuchbestattung: Verstorbene, die einer Religion angehörten, die eine Bestattung im Tuch vorsieht, können ohne Sarg im Tuch bestattet werden. Die Friedhofssatzung legt fest, ob und unter welchen Bedingungen solche Bestattungen erlaubt sind. Gesundheitsämter können allerdings eine Sargpflicht anordnen.
- Seebestattung: Seebestattung ist die Beisetzung einer Urne auf Hoher See außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone. Dabei wird die Urne mit der Asche von einem Schiff aus im Küstengewässer beigesetzt. Voraussetzung ist die Erlaubnis zur Feuerbestattung - die erhält man von der Gemeinde des Einäscherungsortes. Diese stellt auch die Ausnahmegenehmigung aus, um die Urne auf See bestatten zu lassen.
Erdbestattungen und Aschebeisetzungen dürfen (neben Seebestattungen) nur auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof oder auf einem genehmigten privaten Bestattungsplat erfolgen. Mittlerweile sind Friedwälder und Ruheforste zur Beisetzung der Urne im Wald eingerichtet.
Bestattung in Baden-Württemberg - das ist nicht erlaubt:
- Seebestattung in BW: Das ist zwar in Deutschland erlaubt, nicht aber in Flüssen oder Seen in Baden-Württemberg.
- Bestattung im eigenen Garten: Die Beisetzung einer Urne im eigenen Garten in Baden-Württemberg ist nicht erlaubt, in Deutschland gilt Friedhofspflicht.
- Aufbewahrung der Asche zu Hause: Urne oder Asche darf nicht privat zu Hause aufbewahrt werden.
- Alternative Verfahren: Verfahren wie etwa "Diamantbestattung" oder "Reerdigung" sind in Baden-Württemberg nicht zulässig.
Was läuft bei Bestattungen in RLP anders als in BW?
Rheinland-Pfalz hat 2025 ein neues Bestattungsgesetz beschlossen. Inzwischen sind neue Bestattungsformen und Optionen möglich: zum Beispiel Flussbestattungen (in bestimmten Flüssen), Nutzung der Asche für Erinnerungsstücke oder sogar die Urne zur privaten Aufbewahrung zu erhalten.
Soziologie-Professor Thorsten Benkel sieht in neuen Bestattungsregelungen eine Chance. Gerade wenn es darum gehe, einen geliebten Menschen zu verabschieden, würden sich mehr und mehr Wünsche entwickeln, es anders zu machen als die anderen, so Benkel. Er sieht hier keinen Traditionsverlust, sondern dass sich die Gesellschaft verändert und damit auch die Art, mit dem Tod umzugehen.
Baden-Württemberg hält an traditionellen Normen fest: Der Friedhof soll als öffentlicher, gemeinschaftlicher Ort der Trauer und Erinnerung erhalten bleiben.
Das sagt die Landespolitik zum Bestattungsrecht
Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will auch in Zukunft keine Liberalisierung der Friedhofsordnung für BW. "Dazu stehe ich negativ", sagte er Anfang November. Er hält es für eine große zivilisatorische Errungenschaft, "dass wir unsere Toten gemeinschaftlich begraben".
Bestattungsrecht in Baden-Württemberg Kretschmann will keine Lockerung von Friedhofsordnung
Sind Urnen zuhause bald erlaubt? Nicht wenn es nach Ministerpräsident Kretschmann geht. Er stellt sich gegen eine Liberalisierung von Bestattungen - und bleibt "sehr konservativ".
Lockerungen des Bestattungsrechts in BW in Aussicht?
Das baden-württembergische Sozialministerium hatte im November in einer Antwort auf eine kleine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Daniel Born mitgeteilt, dass über eine mögliche Lockerung des Bestattungsrechts beraten wird. Eine Entscheidung über Zeitpunkt und Inhalt möglicher Änderungen stehe aber noch aus.