"Wer nicht fragt, bleibt dumm." So heißt es in einer Liedzeile der Sesamstraße und die gilt auch für die Opposition im Landtag. Um die Landesregierung effektiv kontrollieren zu können, muss sie Fragen stellen. Zum Beispiel, um dem Verdacht nachzugehen, ob die Landesregierung Steuergeld verschwendet oder sich rechtswidrig verhalten hat. Die Regierung wiederum ist per Verfassung grundsätzlich dazu verpflichtet, diese parlamentarischen Anfragen zu beantworten.
Die CDU als größte Oppositionsfraktion im Landtag sagt, dass die Landesregierung dieser Auskunftspflicht gerade in wichtigen Fragen nicht immer nachkommt. Das sei schon ein paar Mal so gewesen. Der CDU-Abgeordnete Helmut Martin sagte dem SWR, "da ist etwas eingerissen, das auf keinen Fall Schule machen darf. Deshalb haben wir vor dem höchsten Gericht im Land - dem Verfassungsgerichtshof - Klage eingereicht."
Landesregierung macht Datenschutz geltend
Die Landesregierung begründet die unvollständigen Antworten mit dem Datenschutz. In einem Fall wollte die CDU zum Beispiel wissen, welche berufliche Qualifikation die einzelnen Beschäftigten im Büro der Ministerpräsidentin haben. Oder: Wie lange diese Mitarbeiter dort im Einzelnen beschäftigt waren. Mit Verweis auf den Datenschutz gab es - wie in der Antwort der entsprechenden Anfrage nachzulesen ist - in beiden Fällen keine konkrete Antwort.
Zum vollständigen Bild gehört allerdings auch, dass die Landesregierung der CDU-Opposition in diesen beiden Fällen angeboten hatte, dass sie detailliertere Antworten in einer nichtöffentlichen Sitzung geben kann. Die CDU bestätigt, dass das auch passiert ist. Auf den ersten Blick ist die Landesregierung ihrer Informationspflicht damit nachgekommen.
CDU befürchtet Geheimhaltung statt Öffentlichkeit
Die CDU sieht das aber anders. Sie sagt, Informationen, die sie in nichtöffentlicher-Sitzung erhalte, seien geheim und sie dürfe sie nicht öffentlich machen. Bedeutet: Die Öffentlichkeit würde gar nichts davon erfahren, wenn die Opposition in einer geheimen Sitzung beispielsweise erfahren würde, dass die Regierung Steuergeld verschwendet oder rechtswidrig Ministeriumsmitarbeiter befördert hat.
Die CDU sieht die Gefahr, dass die Landesregierung für sie unangenehme Informationen aus der Öffentlichkeit heraushält, indem sie sie geheim mitteilt. Der CDU-Abgeordnete Helmut Martin sieht die Demokratie gefährdet, denn "eine demokratische Kontrolle ist immer eine öffentliche Kontrolle".
Das höchste Gericht im Land muss also klären, unter welchen Bedingungen die Landesregierung Informationen geheim halten darf und wann sie sie öffentlich machen muss. Das Urteil dürfte auch für Medien interessant sein. Denn Informationen, die die Landesregierung der Opposition gegenüber geheim hält, bekommt auch kein Journalist.
Thema ist Neuland für Verfassungsgerichtshof in RLP
In Rheinland-Pfalz gibt es zu diesem Thema interessanterweise noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte dem SWR, dass er sich - soweit ersichtlich - mit diesem Thema erstmals beschäftigte.
Außerhalb von Rheinland-Pfalz ergibt sich ein anderes Bild. Bei Verfassungsgerichten in anderen Bundesländern und vor allem beim Bundesverfassungsgericht gibt es zur Frage, welche Informationen eine Regierung öffentlich machen muss, zahlreiche Urteile.
- 2017 zum Beispiel hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass die Regierung den Abgeordneten grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet ist.
- 2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Auskunftsrechte des Parlaments gestärkt und festgestellt, dass die Regierung das Parlament auch über Geheimdienste informieren muss.
Staatskanzlei hat Klage noch nicht vorliegen
Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei teilte dem SWR mit, ihr liege die Klage bislang nicht vor. Von daher könne man dazu auch keine Stellungnahme abgeben.