Der damals 51-Jährige soll im Februar 2024 einen Kinderwagen im Flur seines Wohnhauses in Pirmasens angezündet haben. Das Feuer hatte sich daraufhin ausgebreitet. Wegen der Rauchentwicklung konnten die Bewohner nicht durch das Treppenhaus ins Freie. Eine Familie mit drei Kindern sprang aus dem ersten Obergeschoss. Dabei hatten sie sich verletzt. Weitere Menschen erlitten Rauchgasvergiftungen. Am Ende gab es insgesamt zehn Verletzte durch das Feuer.
Jetzt hat das Landgericht Zweibrücken entschieden: Der Mann soll ins Gefängnis. Für sieben Jahre und neun Monate - wegen Brandstiftung, versuchten Mordes und Körperverletzung. Das Gericht hatte den Mann bereits im September 2024 wegen des Hausbrandes in Pirmasens verurteilt. Zu acht Jahren Haft - unter anderem wegen versuchten Mordes.
Bundesgerichtshof hat Urteil aufgehoben Mutmaßlicher Brandstifter steht erneut vor dem Landgericht Zweibrücken
Das Landgericht Zweibrücken muss ab heute erneut gegen einen 51-Jährigen verhandeln. Er soll in einem Haus in Pirmasens einen Brand gelegt haben. Ein erstes Urteil wurde verworfen.
Allerdings hatte der Bundesgerichtshof das erste Urteil teilweise aufgehoben. Das Landgericht habe nicht ausreichend begründet, warum die Tat ein versuchter Mord gewesen sein soll.
Feuer in Haus in Pirmasens: Gericht sieht darin Vorsatz
Das Zweibrücker Landgericht hat sein Urteil im Revisionsprozess nun ausführlich begründet. Der Angeklagte habe vorsätzlich gehandelt. Er habe angekündigt, das Haus anzünden zu wollen. Ihm sei bewusst gewesen, dass das gefährliche Folgen haben kann und Menschen sterben könnten.
Das Gericht führte zusätzlich an, dass der Mann damals nicht vom Feuer überrascht gewesen sei und bezog sich auf Aussagen von Zeugen. Demnach habe er hämisch gegrinst, als das Feuer ausbrach. Er habe zudem gesagt, wenn er die Menschen im Haus nicht so kriege, würde er sie abstechen.
Offenbar wollte der Mann seine Ruhe haben. Er habe sich mehrfach über den Kinderlärm seiner nigerianischen Nachbarn beschwert. Außerdem habe er die Familie mehrmals rassistisch beleidigt und ihr gedroht.
Hoher Schaden bei Feuer in Mehrfamilienhaus
Das Gericht gab außerdem an, dass der Mann den brennenden Kinderwagen im Hausflur bewegt habe, um das Feuer noch auszubreiten. Bei dem Brand damals war am Gebäude ein Schaden von rund 40.000 Euro entstanden.
Brandstiftung in Pirmasens: Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Landgericht Zweibrücken hat beim Strafmaß nach eigenen Angaben die Zeit berücksichtigt, die der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft gesessen hat. Hinzu kommen noch seine eigenen Verletzungen durch das Feuer. Außerdem sei er schon mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und war während der Tat auf Bewährung.
Der Angeklagte entspricht laut Gericht nicht den Voraussetzungen für eine psychiatrische Unterbringung oder Sicherheitsverwahrung. Das neue Urteil des Landgerichts Zweibrücken ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann dagegen noch Revision einlegen. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, dass sie keine Revision einlegen wird.