Reaktionen auf Pföhler-Entscheidung

Ende der Ahr-Ermittlungen: "Schlag ins Gesicht der Betroffenen"

Die Ermittlungen gegen Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) werden nicht wieder aufgenommen. Beim Anwalt der Hinterbliebenen und bei Verantwortlichen im Ahrtal stößt das auf Unverständnis.

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Stand

Die Generalstaatsanwaltschaft wies nach eigenen Angaben alle Beschwerden gegen die Einstellung der Ermittlungen zurück. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Ermittlungen der Koblenzer Staatsanwaltschaft vollständig geführt wurden und "der Sach- und Rechtslage entsprochen haben". Es sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festzustellen. Daher seien die Beschwerden von Hinterbliebenen unbegründet.

Koblenz

Generalstaatsanwaltschaft weist alle Beschwerden zurück Ex-Landrat Pföhler muss wegen Versäumnissen bei der Ahr-Flut nicht vor Gericht

Es bleibt vorerst dabei: Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) muss wegen Versäumnissen bei der Ahr-Flut nicht vor Gericht. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz entschieden.

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Opferanwalt greift Generalstaatsanwaltschaft und Justizminister an

Opferanwalt Christian Hecken kritisiert die Entscheidung scharf und erhebt Vorwürfe gegen die Generalstaatsanwaltschaft. Gegenüber dem SWR bezeichnet Hecken die Entscheidung als "verrückt, aber erwartbar". Sie belegte "eine klare Befangenheit der eingesetzten Staatsanwälte".

Das habe sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt. Die Anwälte der Hinterbliebenen seien während des Verfahrens mehrfach benachteiligt worden. Unter anderem seien ihnen Stellungnahmen vorenthalten worden, bemängelte Hecken. In diesem Zusammenhang sieht Hecken auch ein Versagen des Justizministers, der "klar verfassungswidrig gehandelt" habe.

Hinterbliebene wollen Klage erzwingen

Hecken strebt jetzt ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) an. In diesem Verfahren würde auch das OLG prüfen, ob die Einstellung korrekt war. Kommt das Gericht zu einem anderen Schluss, würde das Gericht die Staatsanwaltschaft anweisen, Anklage zu erheben. Ein Klageerzwingungsverfahren wäre nicht öffentlich. Es käme zu keiner Verhandlung in einem Gerichtssaal.

Generalstaatsanwaltschaft verteidigt Pföhler-Entscheidung

Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihre Entscheidung im Zusammenhang mit der Ahrflut verteidigt. "Bei uns scheitert die Strafbarkeit schon daran, dass wir keine pflichtwidrigen Handlungen sehen", sagte Generalstaatsanwalt Harald Kruse im SWR-Interview.

Bei der Prüfung habe sich die Behörde an dem orientiert, was den Feuerwehrleuten, der Einsatzleitung und dem Landrat in der Flutnacht bekannt war. "Diesen Maßstab halte ich für richtig. Würde man einen strengeren Maßstab anlegen wollen, hätte das zur Folge, das Katastrophenschutzkräfte während ihrer Einsätze praktisch immer mit einem Fuß im Gefängnis stehen würden", sagte Kruse. Dies halte er in jeder Hinsicht für unangemessen. "Wer wäre bei einem strengeren Maßstab überhaupt noch bereit, solche Einsätze zu verantworten?", so Kruse.

Pföhlers Anwalt zeigt sich wenig überrascht

Olaf Langhanki, der Anwalt von Jürgen Pföhler, zeigte sich wenig überrascht von der Entscheidung: "Es war von Anfang an klar, dass es keinerlei strafrechtliche Relevanz gibt und das hat sich ein weiteres Mal bestätigt und dabei wird es auch bleiben." Eine Anklageerhebung sei für ihn von vorne herein ausgeschlossen gewesen.

Ahr-Landrätin Weigand bedauert Ende der Ermittlungen

Pföhlers Nachfolgerin im Amt, Cornelia Weigand (parteilos), wünscht sich ein Umdenken beim Katastrophenschutz und bedauerte das endgültige Aus der Ermittlungen: "Was mich sehr bewegt und viele Betroffenen auch, ist das Thema, dass es keine öffentliche Verhandlung gibt. Auch wenn eine Verhandlung nicht alles ungeschehen machen kann."

Aber eine Verhandlung wäre aus Sicht der Landrätin vielleicht eine Möglichkeit, nochmal Fragen stellen zu können, mehr Details kennenzulernen und manches besser nachvollziehen zu können. "Für uns alle ist diese Entscheidung sehr schwierig", sagte Weigand.

Leiter der Lebenshilfe Sinzig: "Fatales Signal für die Betroffenen"

Auch der Leiter der Lebenshilfe in Sinzig, Ulrich van Bebber, kann die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz nicht nachvollziehen. In der Flutnacht sind in einem Wohngebäude der Lebenshilfe Sinzig zwölf Menschen ums Leben gekommen.

Die Entscheidung sei ein fatales Signal, sagte van Bebber: "Das ist ein Schlag ins Gesicht der Flutbetroffenen, die natürlich eine transparente Aufklärung erwarten und jetzt den Eindruck haben, dass diese Aufklärung vermieden werden soll." Es setze sich immer mehr der Eindruck fest, dass vielleicht auch nicht alle Dinge auf den Tisch sollen, bzw. bestimmte Dinge unter den Teppich gekehrt werden sollen. "Und das ist verheerend, weil da Vertrauen in Politik und auch in die Justiz verloren geht", so van Bebber im Interview mit dem SWR.

Koblenz

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SWR

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