Während bisher ein Fünftel der Abgeordneten ausreichte, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, muss es künftig ein Viertel der Parlamentarier sein. In namentlicher Abstimmung votierten 79 der 95 anwesenden Abgeordneten für die Verfassungsänderung.
SPD, CDU und Grüne hatten ihren Antrag mit dem Erstarken der AfD begründet und dass Untersuchungsausschüsse als politisches Instrument missbraucht werden könnten. Mit der neuen Regel ist es der AfD im neuen Landtag trotz ihrer deutlich größeren Fraktion nicht möglich, Untersuchungsausschüsse im Alleingang einzusetzen.
Analyse zu Plänen von CDU, SPD und Grünen Warum sich die Verfassungsänderung gegen die AfD richtet
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag soll schwerer werden. Die Änderung richtet sich vor allem gegen die AfD. Eine Analyse.
In der ersten Sondersitzung dazu vor einer Woche hatte die AfD den Gesetzentwurf von SPD, CDU und Grünen als Angriff auf die Opposition kritisiert. Sie hat deswegen bereits Klage vor dem Verfassungsgerichtshof angekündigt. Die nun gültige Regelung gilt in fast der Hälfte der Bundesländer und im Bund.