Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Mittwoch in der ersten von zwei Sondersitzungen über eine Verfassungsänderung beraten. Dabei wollen SPD, CDU und Grüne die Hürden für die Einberufung von Untersuchungsausschüssen anheben.
CDU, SPD und Grüne wollen verhindern, dass die AfD mit ihren dann 24 Abgeordneten im neuen Landtag beliebig viele Untersuchungsausschüsse durchsetzen kann. Deshalb sollen künftig nicht mehr 20 Prozent, sondern 25 Prozent der Abgeordneten einem U-Ausschuss zustimmen müssen.
Dieses Kontrollinstrument, das schärfste Schwert der Opposition, dürfe nicht als Kampfinstrument missbraucht und der Landtag nicht überlastet werden, so Redner von SPD, CDU und Grünen. Die AfD wirft den drei Fraktionen vor, sie als Opposition kaltstellen zu wollen.
Hürden für Untersuchungsausschüsse AfD startet Kampagne gegen Verfassungsänderung
Die rheinland-pfälzische AfD wehrt sich mit einer Kampagne gegen die geplante Verfassungsänderung. SPD, CDU und Grüne wollen die Hürden für Untersuchungsausschüsse anheben.
Es fehlt nicht an scharfen Formulierungen, düsteren Prognosen und finsteren Bildern. Die geplante Verfassungsänderung sei der letzte Sargnagel für die Demokratie, heißt es auf Flugblättern, Plakaten und in Traueranzeigen, die die AfD Rheinland-Pfalz landesweit schaltet. Ein gruselig anmutender Videoclip zeigt Politiker von CDU, SPD und Grünen als Sargträger.
CDU, SPD, Grüne wollen Verfassung ändern - zum Nachteil der AfD
Dabei wollen die mit ihrer Verfassungsänderung doch die Demokratie schützen - und zwar vor Missbrauch durch die AfD, wie der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Marcus Klein, erklärt. Klein sieht die Verfassungsänderung in einer Linie mit bisherigen Bemühungen, den Landtag vor dem Einfluss radikaler Kräfte zu schützen. Dazu gehört die im vergangenen Jahr geänderte Regelung, dass der Alterspräsident nicht mehr der älteste, sondern der dienstälteste Abgeordnete ist. Damit sollte verhindert werden, dass ein AfD-Politiker die erste Sitzung des Landtags eröffnet.
Außerdem müssen Mitarbeiter der Landtagsfraktionen und der Abgeordneten eine Zuverlässigkeitsprüfung über sich ergehen lassen. Hier fielen bisher zwei AfD-Beschäftigte auf, die künftig nicht mehr mit Steuergeld finanziert werden.
Nun also die Verfassungsänderung, die Marcus Klein von der CDU so begründet: "Insgesamt geht es um die Funktionsfähigkeit des Parlaments und der Landesregierung." Es müsse verhindert werden, dass nicht bis in die untersten Ebenen hinein über Jahre und Monate hinweg das Parlament, die Behörden, auch die kommunalen Behörden beschäftigt werden. "Was wir jetzt verhindern ist, dass diese Untersuchungsausschüsse allein deshalb eingerichtet werden, um das Parlament und seine Arbeit lahmzulegen, das wollen wir nicht."
Sorge vor Überlastung des Parlaments ist umstritten
Ob diese Sorge berechtigt ist, ist umstritten. Allerdings hatten AfD-Vertreter bereits am Wahlabend Themen für drei Untersuchungsausschüsse genannt. Zumindest ein Corona-Untersuchungsausschuss wäre wohl schon in der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags am 18. Mai eingesetzt worden.
Um das zu verhindern, kommt nun der alte Landtag in seinen letzten Tagen zu einer Verfassungsänderung zusammen - so etwas gab es in Rheinland-Pfalz noch nie. Die AfD spricht von einem Geisterparlament, das bereits abgewählt sei, von Machtputsch und Oppositionsbekämpfung.
Rechtlich sei das nicht zu beanstanden, sagt Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen, selbst einst Mitglied des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs, doch: "Demokratie ist nicht nur Mehrheit. Demokratie sind auch die Prinzipien, die dahinter stehen. Die Opposition hat eine wichtige Funktion: Gerade wenn es eine Große Koalition gibt, ist sie im Grunde genommen die einzige Gegenstimme. Da kann man nicht einfach sagen: Jetzt kommt die AfD und dann ändern wir das. Das macht einen schlechten Eindruck und ist auch verfassungspolitisch ganz unmöglich."
Rechtlich in Ordnung - doch Kritik auch von Verfassungsrechtlern
Zwar hätte die Opposition auch nach der Verfassungsänderung immer noch genügend Stimmen, um Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Doch dafür müssten AfD und Grüne kooperieren - was die Grünen jedoch kategorisch ausschließen.
Statt der Opposition faktisch ihr schärfstes Schwert zu nehmen, hätte es Alternativen gegeben, so der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD, Sebastian Münzenmaier: "Man könnte zum Beispiel das österreichische Modell einführen, dass man immer nur für einen Untersuchungsausschuss votieren darf als Abgeordneter. Erst wenn dieser beendet ist, darf man den nächsten einführen. Man könnte die Zahl der Untersuchungsausschüsse limitieren, die gleichzeitig stattfinden. All das wären Möglichkeiten, wie man Aufklärung nicht verhindert, und gleichzeitig dafür sorgt, dass das Parlament arbeitsfähig bleibt."
Was Münzenmaier nicht sagt: Auch in Österreich sind 25 Prozent der Abgeordneten nötig, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen - so wie es die Mehrheit in Rheinland-Pfalz nun plant. Und so wie es auch im Bundestag und in fast der Hälfte der Bundesländer der Fall ist.