"Wie kann man einem Menschen so etwas antun?"

Nach Tod des Sohnes auf Säubrennerkirmes: Mann fordert Schmerzensgeld von Eltern

Ihr Sohn ist tot, ein Verfahren gegen ihn läuft weiter. Nach dem Messerangriff auf der Wittlicher Säubrennerkirmes werden seine Eltern verklagt - für sie unerträglich.

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Stand

Von Autor/in Christian Altmayer

Michael Ovsjannikov hat einen Stapel von gelben Briefumschlägen auf seinem Esstisch ausgebreitet. Es sind Schreiben von Anwälten und dem Landgericht Trier. "Ich will damit eigentlich gar nichts zu tun haben. Ich will das nicht mal lesen", sagt der Mann aus Wittlich.

Denn es geht um eine Zivilklage gegen seinen Sohn Micha, der vor zweieinhalb Jahren auf der Säubrennerkirmes getötet wurde. "Micha ist jetzt schon so lange nicht mehr da", sagt Ovjannikov: "Und nach allem, was wir durchgemacht haben, will jetzt noch jemand Geld von uns. Ich weiß gar nicht, wie man einem Menschen so etwas antun kann."

Michael Ovsjannikov findet es unterträglich, dass er sich mit einer Schmerzensgeldklage gegen seinen Sohn auseinandersetzen muss.
Michael Ovsjannikov findet es unterträglich, dass er sich mit einer Schmerzensgeldklage gegen seinen Sohn auseinandersetzen muss.

Vorwürfe gegen Micha nach Party in Trier

Anlass des Verfahrens ist eine Partynacht vor vier Jahren. Micha, der damals einen Sicherheitsdienst leitete, war mit Kollegen im Secret Club in Trier im Dienst. Das sagt Jürgen Hött, der Anwalt der Familie Ovsjannikov. Dabei gehöre es auch zum Job, Gäste, die sich daneben benehmen, rauszuwerfen. So auch an jenem Abend.

Den Secret Club in Trier-West gibt es seit Herbst 2025 nicht mehr. Ein Mann wirft den Türstehern vor, von ihnen verprügelt worden zu sein.
Den Secret Club in Trier-West gibt es seit Herbst 2025 nicht mehr. Ein Mann wirft den Türstehern vor, von ihnen verprügelt worden zu sein.

Doch ein Mann wird später behaupten, Micha und seine Mitarbeiter hätten ihn in dieser Nacht nicht nur unsanft aus der Tür befördert, sondern verprügelt. Ein Strafprozess gegen die Männer wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt. Doch der mutmaßlich Geschädigte klagt auf zivilem Weg weiter.

Messerangriff auf Säubrennerkirmes in Wittlich

Jetzt wolle er Schmerzensgeld von Micha und seinen Kollegen, insgesamt 20.000 Euro. Für den Anwalt Jürgen Hött zunächst "ein Fall wie jeder andere". Doch zwischenzeitlich ist etwas passiert, das die Lage verändert hat.

Der Tatort: Hier wurde Micha Ovsjannikov auf der Säubrennerkirmes im August 2023 erstochen.
Der Tatort: Hier wurde Micha Ovsjannikov auf der Säubrennerkirmes im August 2023 erstochen.

Im August 2023 wurde der 28-jährige Micha auf der Säubrennerkirmes in Wittlich erstochen. Das Verbrechen auf einem der größten Volksfeste der Region machte überregional Schlagzeilen. Auch der Kläger erfuhr vom Tod des jungen Mannes. Seitdem verlangt er das Schmerzensgeld von den Eltern des Getöteten.

Verhandlung wegen Schmerzensgeldforderung vor Landgericht Trier

Vor knapp einem Monat musste die Familie Ovsjannikov deshalb vor dem Landgericht Trier erscheinen. "Das war so unangenehm, wir wollten am liebsten gar nicht hingehen", sagt Michas Vater. Denn in Gerichtssälen haben die Eltern in den vergangenen Jahren viel Zeit verbracht. Und sie rufen Erinnerungen an den Prozess um den Tod ihres Sohnes herauf.

Ein Jahr nach dem tödlichen Messerangriff auf der Kirmes hatte das US-Militärgericht auf dem Stützpunkt Spangdahlen den angeklagten US-Soldaten freigesprochen. Die Familie sieht darin eine große Ungerechtigkeit. Zum einen durften sie in dem Gerichtssaal nicht als Nebenkläger auftreten. Zum anderen wurde in dem Prozess ein Geständnis des Angeklagten nicht als Beweis zugelassen.

Forderung nach Schmerzensgeld belastet Familie

Bis heute kämpft die Familie dafür, dass jemand Verantwortung für den Tod ihres Sohnes übernimmt. Und die Kosten für den Rechtsstreit sind hoch, sagt Ovjsannikov. Ihm fehle die Kraft für das Schmerzensgeldverfahren. Und auch die geforderte Summe von 20.000 Euro mache ihm Sorgen.

Klage hat keine Chance auf Erfolg.

Der Anwalt der Familie Jürgen Hött sagt: "Die Summe ist angesichts der Vorwürfe übertrieben und ich sehe auch keine Chance, dass der Kläger Erfolg haben wird." Der Kläger darf die Ansprüche aber grundsätzlich geltend machen. Die Eltern haben die Erbschaft ihres Sohnes nicht ausgeschlagen und sind damit dessen Rechtsnachfolger.

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Familie des Getöteten will in Ruhe gelassen werden

Alle Angebote, das Verfahren zu beenden, habe die Gegenseite ausgeschlagen. Der Richter hatte beim Prozess im März einen Vergleich vorschlagen. Doch das habe der Kläger abgelehnt. Er wolle das Verfahren "durchziehen". Sein Anwalt wollte sich auf SWR-Anfrage nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.

Michas Vater wäre froh, wenn all das bald ein Ende hätte. "Nach so vielen Schicksalsschlägen würde ich mir wünschen, der Mann würde uns einfach in Ruhe lassen."

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Christian Altmayer
Foto von Christian Altmayer, Redakteur bei SWR Aktuell im Studio Trier

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